Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 23.01.1989 - 7 S 1110/88 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Januar 1989 - 7 S 1110/88 (https://dejure.org/1989,13684)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,13684) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1989, 1237
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - 12 B 466/14
Fortsetzung der Ausbildungsförderung bei Erreichen des Ausbildungsziels durch den …
Rn. 6 - 7 S 1110/88 -, FamRZ 1989, 1237; Humborg, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand September 2013, § 9 Rn. 8 u. 11.6; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Auflage 2005, § 9 Rn. 3; vgl. auch Tz. 9.2.4 BAföGVwV. - VG Cottbus, 25.08.2016 - 5 K 879/14
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
Durch die Rechtsprechung ist dies für den Fall anerkannt, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel bereits erreicht hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Mai 2014 - 12 B 466/14 -, juris Rn. 3f. mit Verweis auf VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23. Januar 1989 - 7 S 1110/88 -, FamRZ 1989, 1237;… Humborg, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand September 2013, § 9 Rn. 8 und 11.6;… Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Auflage 2005, § 9 Rn. 3). - VG Regensburg, 14.08.2012 - RN 6 K 12.869
Der Gewährung von Leistungen nach dem BAföG steht bei gestatteter Wiederholung …
Aus § 9 Abs. 1 BAföG folgt zwingend, dass eine Ausbildung nicht mehr gefördert werden kann, wenn sie nach Erreichen des Ausbildungsziels fortgesetzt wird, etwa um eine Notenverbesserung zu erreichen; denn wenn das Ausbildungsziel bereits erreicht ist, kann es vom Auszubildenden nicht mehr angestrebt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.1.1989 - 7 S 1110/88 -, FamRZ 1989, 1237;… Rothe/Blanke, Rn. 8 zu § 9 BAföG).
dejure.org
Übersicht VGH Baden-Württemberg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.