Rechtsprechung
| OLG Celle, 15.11.1989 - 18 UF 129/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1587 Abs. 2 BGB; § 1587a BGB ; § 2 Abs. 2 BarwertVO ; § 1587b Abs. 1 BGB
Rechtmäßigkeit der Durchführung und Berechnung eines Versorgungsausgleiches; Umrechnung in eine dynamische Rentenanwartschaft ; Einbeziehung des Rechtes auf einen Sonderzuschlag im Versorgungsausgleich - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtmäßigkeit der Durchführung und Berechnung eines Versorgungsausgleiches; Umrechnung in eine dynamische Rentenanwartschaft ; Einbeziehung des Rechtes auf einen Sonderzuschlag im Versorgungsausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3
Verfahrensgang
- AG Langen, 02.05.1989 - 11 F 39/86
- OLG Celle, 15.11.1989 - 18 UF 129/89
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 1245
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.06.1984 - IVb ZB 767/80
Keine Bindung an Rechtsmittelanträge im Versorgungsausgleichsverfahren
Auszug aus OLG Celle, 15.11.1989 - 18 UF 129/89
Da in den Ausgleich durch Quasi-Splitting sämtliche von beiden Parteien erworbenen Anwartschaften als Rechnungsposten einfließen, waren die Grundlagen für den Ausgleich insgesamt zu überprüfen und die Ausgleichsberechnung dementsprechend insgesamt neu vorzunehmen (vgl. dazu etwa BGH in FamRZ 1984, 990, 991). - BGH, 09.03.1988 - IVb ZB 11/85
Ausgleich von Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung in der …
Auszug aus OLG Celle, 15.11.1989 - 18 UF 129/89
Verfallbar in diesem Sinne ist eine Anwartschaft zwar auch dann, wenn sie nicht dem Grunde, sondern nur der Höhe nach nicht unverfallbar ist (BGH in FamRZ 1988, 822). - BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 126/84
Ausscheiden des auf freiwilliger Weiterversicherung oder Selbstversicherung …
Auszug aus OLG Celle, 15.11.1989 - 18 UF 129/89
Rn. 22 Bei einer solchen Berechnung würde sich nach Auffassung des Senats jedoch der Ehezeitanteil der Überschußrente von dem bei Ehezeitende tatsächlich erworbenen Anwartschaftsbetrag in nicht mehr tragbarer Weise entfernen (vgl. hierzu BGH in FamRZ 1988, 49, 51). - OLG München, 04.11.1987 - 2 UF 993/87
Beschwerderecht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Träger der …
Auszug aus OLG Celle, 15.11.1989 - 18 UF 129/89
Im Hinblick darauf, daß die vom Senat vorgenommene Berechnung der auszugleichenden Anwartschaften der Antragsgegnerin bei der ... von der Berechnung des OLG München teilweise abweicht (vgl. FamRZ 1988, 407 und 1989, 186) und der Senat entgegen der Ansicht des OLG Schleswig (FamRZ 1989, 189) diese Anwartschaften teilweise als im Leistungsbereich dynamisch angesprochen hat, wird gemäß §§ 629 a Abs. 2 Satz 1, 621 e Abs. 2 Satz 1, 546 Abs. 1 Satz 2 ZPO die weitere Beschwerde zugelassen.
- OLG Düsseldorf, 02.05.1991 - 6 UF 52/90 Der Sonderzuschlag ist daher als statischer Teil der Versorgung anzusehen (so mit Recht OLG Celle FamRZ 1990, 1245, 1247).
bislang keine einheitliche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte gibt (wegen der gegenteiligen Auffassung wird auf die in letzter Zeit veröffentlichten Entscheidungen des OLG Celle, FamRZ 1990, 1245 und OLG Frankfurt, FamRZ 1990, 1247 verwiesen).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".