Rechtsprechung
| BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 5.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Fachhochschulausbildung - Sozialarbeiter - Erwachsenenbildung - Nachfolgendes Hochschulstudium - Außerschulische Jugendbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 11.03.1981 - III/2 E 4375/79
- VGH Hessen, 13.12.1983 - IX OE 78/81
- BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 5.85
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 1291
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 39.77
Materielles Wissenssachgebiet - Weitere Ausbildung - Erste Ausbildung - …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 5.85
Die weitere Ausbildung führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die erste dann in derselben Richtung fachlich weiter, wenn sie dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt (vgl. BVerwGE 55, 200 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]; 55, 205 sowie Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und BVerwG 5 C 23.81 -FamRZ 1983, 100 = ZfSH 1982, 374> und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - FamRZ 1989, 907 = FEVS Bd. 38, 140>). Auch der Begriff der Erziehungswissenschaft hat eher die Bedeutung eines solchen weit gefaßten Oberbegriffs als die einer Identitätsbezeichnung für ein bestimmtes Wissenssachgebiet (vgl. BVerwGE 55, 205 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 39/77]).
Fachlich "weiterführt" die weitere die erste Ausbildung in derselben Richtung dann, wenn die weitere Ausbildung vertiefte und damit zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten auf dem der ersten Ausbildung zugrunde liegenden Wissenssachgebiet vermittelt (BVerwGE 55, 205 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 39/77]).
Entgegen der Ansicht des Oberbundesanwalts kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Anerkennung von Studienzeiten und Leistungsnachweisen sehr wohl einen Anhaltspunkt für die Zuordnung der weiteren Ausbildung zu dem materiellen Wissenssachgebiet der ersten geben; der Senat hat in der Entscheidung BVerwGE 55, 205 (209) [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 39/77] lediglich darauf hingewiesen, daß dies "nicht stets" der Fall sei.
- BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 33.85
Förderungsfähigkeit einer Ausbildung nach Abschluss einer vorangegangenen …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 5.85
Die weitere Ausbildung führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die erste dann in derselben Richtung fachlich weiter, wenn sie dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt (vgl. BVerwGE 55, 200 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]; 55, 205 sowie Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und BVerwG 5 C 23.81 -FamRZ 1983, 100 = ZfSH 1982, 374> und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - FamRZ 1989, 907 = FEVS Bd. 38, 140>). - BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 23.81
Weiterführung einer ersten Ausbildung - Allgemeine Studienempfehlungen - …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 5.85
Die weitere Ausbildung führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die erste dann in derselben Richtung fachlich weiter, wenn sie dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt (vgl. BVerwGE 55, 200 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]; 55, 205 sowie Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und BVerwG 5 C 23.81 -FamRZ 1983, 100 = ZfSH 1982, 374> und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - FamRZ 1989, 907 = FEVS Bd. 38, 140>).
- BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 4.77
Zugang zur weiteren Ausbildung - Auszubildender - Abschlußprüfung - Erste …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 5.85
Die weitere Ausbildung führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die erste dann in derselben Richtung fachlich weiter, wenn sie dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt (vgl. BVerwGE 55, 200 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]; 55, 205 sowie Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und BVerwG 5 C 23.81 -FamRZ 1983, 100 = ZfSH 1982, 374> und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - FamRZ 1989, 907 = FEVS Bd. 38, 140>). - OLG Hamm, 06.09.1982 - 15 W 149/81
Begründetheit einer zulässigen Beschwerde; Einziehung eines Erbscheines durch ein …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 5.85
Die weitere Ausbildung führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die erste dann in derselben Richtung fachlich weiter, wenn sie dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt (vgl. BVerwGE 55, 200 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]; 55, 205 sowie Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und BVerwG 5 C 23.81 -FamRZ 1983, 100 = ZfSH 1982, 374> und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - FamRZ 1989, 907 = FEVS Bd. 38, 140>). - BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 24.80
Gewährung von Förderungsleistungen - Anspruch auf Ausbildungsförderung - …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 5.85
Die weitere Ausbildung führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die erste dann in derselben Richtung fachlich weiter, wenn sie dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt (vgl. BVerwGE 55, 200 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]; 55, 205 sowie Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und BVerwG 5 C 23.81 -FamRZ 1983, 100 = ZfSH 1982, 374> und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - FamRZ 1989, 907 = FEVS Bd. 38, 140>).
- BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 69.88
BAföG - Zweitstudium - Ausbildungsinhalte
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führt die weitere Ausbildung die erste dann in derselben Richtung fachlich weiter, wenn sie dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt (vgl. BVerwGE 55, 200 (205) [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]; 55, 205 (207 f. [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]) sowie Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und BVerwG 5 C 23.81 -, vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - und vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 C 5.85 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nrn. 26, 27, 79 und 92)).Erforderlich ist vielmehr die Identität des Wissenssachgebietes (Urteil vom 10. Mai 1990 (a.a.O. S. 106)).
- OVG Saarland, 11.03.2020 - 2 D 350/19
Ausbildungsförderung; Erbringung eines Leistungsnachweises; Zählweise der …
Gegen den am 27.2.2019 zugestellten Widerspruchsbescheid hat die Klägerin am 19.3.2019 Klage erhoben, zu deren Begründung sie im Wesentlichen vorträgt, in der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3.6.1988 - 5 C 5/85 - habe das Bundesverwaltungsgericht zwar in der Tat entschieden, dass die hochschulrechtliche Einschreibung regelmäßig ein verlässliches Beweisanzeichen für die Aufnahme einer förderungsfähigen Ausbildung sei. - VG Frankfurt/Main, 11.08.2009 - 3 K 377/09
Förderung einer weiteren Ausbildung
Das Merkmal "in derselben Richtung fachlich weiterführt" verlangt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26.01.1978 - BVerwGE 55, 205 (208); Urteil vom 10.05.1990 - FamRZ 1990, 1291 m. w.N.), auf die das beklagte Studentenwerk im Widerspruchsbescheid zutreffend verwiesen hat, ein materiell identisches Wissenssachgebiet in erster und zweiter Ausbildung.
- VG Frankfurt/Main, 13.11.2009 - 3 L 2868/09
Ausbildungsförderung: Erzieher/in - Studium der Sozialen Arbeit (Bachelor) als …
Das Merkmal "in derselben Richtung fachlich weiterführt" verlangt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26.01.1978 - BVerwGE 55, 205 (208); Urteil vom 10.05.1990 - FamRZ 1990, 1291 m. w.N.), auf die der Antragsgegner im Widerspruchsbescheid zutreffend verwiesen hat, ein materiell identisches Wissenssachgebiet in erster und zweiter Ausbildung. - VG Ansbach, 26.08.2009 - AN 2 K 08.02292
Weder Ergänzung im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG noch fachliche …
Erforderlich ist vielmehr die Identität des Wissenssachgebietes (vgl. BVerwG vom 10.5.1990 Az. 5 C 5/85, FamRZ 1990, 1291, m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 15.10.1998 - 10 L 3025/96
BAföG; Vorbehaltsauflösung
Soweit es sich dabei auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 1990 (- 5 C 5/85 -, FamRZ 1990, 1291) beruft, hat es verkannt, dass es in jener Entscheidung um die Förderung eines Zweitstudiums und die damit zusammenhängende Auslegung von § 7 Abs. 2 Nr. 1 BAföG ging. - VG Ansbach, 05.10.2009 - AN 2 K 08.01785
Fachliche Weiterführung einer Ausbildung in derselben Richtung durch eine weitere …
Rn. 34 Unter Berücksichtigung des grundlegenden gesetzgeberischen Anliegens, die Durchlässigkeit des Bildungssystems durch die Regelungen des Ausbildungsförderungsrechts nicht zu behindern, ist hier ein Identitätsfall in Anbetracht dessen anzunehmen, dass der Kläger zulässigerweise von den an der Fachschule des ...-...-... eröffneten Spezialisierungsmöglichkeiten dahingehend Gebrauch macht, dass er seine Heilerziehungspflegerausbildung mit dem Schwerpunkt auf dem Kinder- und Jugendbereich betreibt (vgl. zur Relevanz einer solchen Schwerpunktbildung weiter u. a. BVerwG vom 10.5.1990 Az.: 5 C 5/85, FamRZ 1990, 1291; BVerwG vom 24.6.1982 Az.: 5 C 24/80, Buchholz 436.36 § 7 Nr. 26; Rothe/Blanke, BAföG, 5. Auflage Stand Mai 2009, RdNrn.
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