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| OLG Frankfurt, 29.09.1989 - 3 UF 103/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1587e
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 296
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 15.08.2007 - XII ZB 64/06
Rechtsfolgen des Todes des Ausgleichsberechtigten für das …
Auch wird z.T. ein Rechtsschutzinteresse der Hinterbliebenen des Berechtigten an der Feststellung anerkannt, dass der Ausgleichsanspruch erloschen sei (Götsche FamRZ 2006, 513, 516; vgl. auch OLG Frankfurt FamRZ 1990, 296, 297, das ein Interesse des Verpflichteten an einem solchen Ausspruch bejaht). - OLG Nürnberg, 08.03.2006 - 10 UF 79/06
Durchzuführung des Versorgungsausgleichs bei Versterben des …
Dies war zur Klarstellung auszusprechen und Ziffer 2 des Endurteils des Amtsgerichts Cham vom 20.12.2005 aufzuheben (vgl. auch OLG Frankfurt, FamRZ 1990, Seite 296). - OLG Köln, 01.09.2003 - 4 UF 71/03
Erlöschen des Ausgleichsanspruchs mit dem Tode des Berechtigten
Zwar ist in Bezug auf die vorgenannte Bestimmung anerkannt, dass im Falle des Todes des - vorab rechtskräftig geschiedenen - ausgleichsberechtigten Ehegatten nach Erlass, aber vor Rechtskraft der Versorgungsausgleichsentscheidung die Rechtsfolge des Erlöschens der Ausgleichsansprüche auf Antrag des Ausgleichspflichtigen im Wege eines gerichtlichen (Ergänzungs-)Beschlusses ausgesprochen werden kann (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1990, 296, 297;… Soergel/Lipp, BGB 13. Aufl. § 1587 e Rdn. 26;… MünchKomm/Gräper, BGB 4. Aufl. § 1587 e Rdn. 12).
- OLG Saarbrücken, 25.01.2002 - 6 UF 145/01
Erlöschen des Versorgungsausgleichsanspruchs
Stirbt - wie hier - der Berechtigte nach Rechtskraft der Scheidung, aber vor rechtkräftiger Entscheidung über den entsprechend § 628 ZPO abgetrennten Versorgungsausgleich, erlischt gemäß § 1587 e Abs. 2 BGB der entstandene Ausgleichsanspruch (vgl. KG, FamRZ 1981, 381; OLG Frankfurt, FamRZ 1990, 296, 297;… Schwab/Hahne, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Aufl., Teil VI, Rz. 215). - OLG Karlsruhe, 10.02.2003 - 16 UF 170/02
Gemäß § 1587 e Abs. 2 BGB keine Durchführung des Versorgungsausgleichs, wenn der …
Die Rechtsfolge kann aber durch Beschluss ausgesprochen werden (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1990, 296). - AG Erfurt, 10.05.2011 - 36 F 11/11
Durchführung eines zuvor abgetrennten Versorgungsausgleichverfahrens nach …
Zur Klarstellung hat das Gericht die Erledigung in der Beschlussformel ausgesprochen (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.1989, Az. 3 UF 103/87). - OLG Frankfurt, 18.12.1998 - 1 UF 211/98 Über die sich aus dem Tode der ausgleichsberechtigten Antragsgegnerin ergebenden materiellen Rechtsfolgen wird das Amtsgericht nach Wiederaufnahme des unterbrochenen Verfahrens in eigener Zuständigkeit zu befinden haben (vgl. dazu OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1990, 296).
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