Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 22.08.1989 - 11 UF 111/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Internationale Zuständigkeit zur Entscheidung über die elterliche Sorge für ein Kind; Anwendung des deutschen Rechts als das Recht des Aufenthaltsortes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 552
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 05.02.1992 - XII ARZ 4/92
Örtlichen Zuständigkeit des Familiengerichts bei Regelung elterlicher Sorge für …
Hierbei handelt es sich um ein gesetzliches Gewaltverhältnis (OLG Celle FamRZ 1989, 1324, 1325; OLG Koblenz FamRZ 1990, 552, 553) [OLG Koblenz 22.08.1989 - 11 UF 111/89].Ob sie auch im Falle eines bloß tatsächlichen Getrenntlebens - wie hier - getroffen werden kann, ist fraglich (verneinend OLG Köln FamRZ 1991, 362 [OLG Köln 25.10.1990 - 21 UF 252/90]; OLG Stuttgart NJW 1985, 566 [OLG Stuttgart 20.09.1984 - 17 UF 154/84 SO]; bejahend OLG Celle FamRZ 1989, 1324, 1325; OLG Koblenz FamRZ 1990, 552 [OLG Koblenz 22.08.1989 - 11 UF 111/89];… Henrich, Anmerkung zu OLG Köln aaO.), kann aber ebenfalls dahinstehen.
- OLG Karlsruhe, 28.07.1997 - 2 WF 57/97
Nichtberücksichtigung des im türkischen Recht verankerten Stichentscheids des …
Bei dieser Regelung handelt es sich um ein gesetzliches Gewaltverhältnis (BGH, FamRZ 1992, 794, 795), das auch im Fall der faktischen, gerichtlich nicht bestätigten Trennung fortgilt (OLG Koblenz, FamRZ 1990, 552, 553), und gem. § 3 MSA von den deutschen Gerichten zu beachten ist.
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