Rechtsprechung
| OLG Köln, 14.02.1990 - 2 W 191/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenerstattungsanspruch; Einzusetzendes Vermögen nach § 115 ZPO; Mangelnde Durchsetzbarkeit; Aufrechnug
Verfahrensgang
- LG Aachen - 5 T 272/89
- LG Aachen - 5 T 274/89
- OLG Köln, 23.11.1989 - 2 W 191/89
- OLG Köln, 14.02.1990 - 2 W 191/89
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 642
- FamRZ 1990, 891
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor …
Es kann dahin stehen, ob der prozessuale Kostenerstattungsanspruch, der daraus resultiert, dass das Gericht dem Gegner der Prozesskostenhilfe begehrenden Partei die Kosten des Rechtsstreits auferlegt hat, einsetzbares Vermögen im Sinne von § 115 ZPO darstellt (so OLG Celle OLGR 2009, 532; OLG Köln FamRZ 1990, 642;… Zöller/Philippi a.a.O. § 115 Rdn. 49 b; a.A. LG Siegen MDR 1993, 1116). - LSG Thüringen, 13.02.2012 - L 4 AS 1197/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - PKH-Antrag - Entfallen des …
Steht dem Antragsteller ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber einem leistungswilligen und -fähigen Verfahrensbeteiligten zu, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für den PKH-Antrag (aA OLG Köln vom 14.2.1990 - 2 W 191/89 = FamRZ 1990, S 642).Rn. 6 Soweit in der Rechtsprechung vertreten wird, dass ein solcher Kostenerstattungsanspruch nicht das Rechtsschutzbedürfnis entfallen lassen kann, sondern allenfalls bei der Bedürftigkeitsprüfung als vorrangig einzusetzendes Vermögen gemäß § 115 Abs. 3 S. 1 ZPO zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 1990 - 2 W 191/89, FamRZ 1990, S. 642), überzeugt den Senat die getroffene Abgrenzung nicht.
- OVG Sachsen, 12.01.1993 - 2 S 613/92
Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Anrechnung von Sozialhilfe …
Insoweit soll vielmehr gegebenenfalls Prozeßkostenhilfe gewährt werden, bei der es sich ihrem Wesen nach um zusätzliche Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege handelt (…Schellhorn, Jirasek, Seipp, Kommentar zum BSHG, 13. Aufl., Rd.Nr. 17 zu § 27; Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluß v. 20.10.1988, Az.: 16 WF 158/88 , FamRZ 1989, Seite 645 ; Oberlandesgericht Köln, Beschluß v. 14.02.1990, Az.: 2 W 191/89 , FamRZ 1990, Seite 891 f. ).Diese ausdrückliche gesetzliche Regelung für die Hilfen in besonderen Lebenslagen kann im Rahmen des § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO entsprechend herangezogen werden, weil auch die Prozeßkostenhilfe eine besondere Form staatlicher Sozialhilfe ist (Oberlandesgericht Köln, FamRZ 1990, Seite 891 f., 892 ).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2016 - L 7 AS 1224/16
PKH-Verfahren; Kostenerstattungspflicht des Verfahrensgegners; Weitgehende …
Rn. 7 Der Umstand, dass über den rechtzeitig gestellten Prozesskostenhilfeantrag erst nach Beendigung des Verfahrens entschieden worden ist, und zu diesem Zeitpunkt ein Kostenanerkenntnis des Beklagten (Schreiben vom 18.05.2016) vorlag, steht der Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht entgegen (Beschluss des Senats vom 29.01.2016 - L 7 AS 393/15 B; ebenso OLG Köln, Beschluss vom 14.02.1990, 2 W 191/89; abweichend LSG Thüringen, Beschluss vom 13.02.2012, L 4 AS 1197/11 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.09.2012 - L 12 AS 1245/12 B). - OLG Köln, 30.03.1993 - 25 WF 35/93
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Sozialhilfeempfänger
Deshalb ist es geboten, diese inzwischen eingetretene Diskrepanz durch analoge Anwendung des § 76 Abs. 1 BSHG im Rahmen des § 115 ZPO zu beseitigen, Sozialhilfe also anrechnungsfrei zu lassen (vgl. dazu die inzwischen herrschende Meinung: LSG Niedersachsen NdsRpfl 1984, 24; OLG Karlsruhe FamRZ 1989, 645 ; OLG Köln - 2. Zivilsenat - FamRZ 1990, 642, 643; OLG Koblenz FamRZ 1992, 966 ;… Hochgräber in FambG §§ 114, 115 Rz. 25;… Johannsen/Thalmann EheR 2. Aufl. § 115 Rz. 19;… Göppinger-Wax, Unterhaltsrecht 5. Aufl. Rz. 3409;… Kalthoener/Büttner Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe Rz. 234;… Rahm/Künkel Handbuch des Familiengerichtsverfahrens 1. Band II. Kapitel Rz. 136; Heiß/Schlüter Unterhaltsrecht 28.2./Wax FamRZ 1980, 976; Schneider MDR 1985, 443). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - L 7 AS 393/15
Prozesskostenhilfe für ein erledigtes Klageverfahren
Rn. 9 Der Umstand, dass über den rechtzeitig gestellten Prozesskostenhilfeantrag erst nach Beendigung des Verfahrens entschieden worden ist, und zu diesem Zeitpunkt ein Kostenanerkenntnis des Beklagten vorlag, steht der Bewilligung der Prozesskostenhilfe hier nicht entgegen (ebenso OLG Köln, Beschluss vom 14.02.1990 - 2 W 191/89; für ein Wahlrecht des Rechtsanwalts zwischen Kostenfestsetzung gegenüber dem Gegner und Geltendmachung des Vergütungsanspruchs gegen die Staatskass auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 19.05.2015 - L 15 SF 72/14 R; abweichend LSG Thüringen, Beschluss vom 13.02.2012- L 4 AS 1197/11 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.09.2012 - L 12 AS 1245/12 B). - OLG Brandenburg, 16.12.2008 - 10 UF 54/08
Kindesunterhalt: Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung erhöhten Unterhalts
Insoweit kommt es wegen des sog. In-Prinzips (vgl. dazu BGH, FamRZ 2003, 741; FamRZ 1990, 891) nicht auf die für dieses Jahr festgesetzten, sondern auf die in diesem Jahr gezahlten Steuern an. - LSG Thüringen, 17.11.2022 - L 1 SV 1119/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beschwerderecht der …
Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch, der daraus resultiert, dass das Gericht den Gegner des Prozesskostenhilfe begehrenden Klägers dazu verurteilt hat, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, stellt einsetzbares Vermögen i. S. v. § 115 ZPO dar (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 1990, 2 W 191/89, FamRZ 1990, S. 642). - LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 5 B 9/07 Ein durchsetzbarer Kostenerstattungsanspruch gegen den Prozessgegner kann zum Vermögen gehören (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 1990, 2 W 191/89, FamRZ 1990, S. 642).
- SG Nordhausen, 28.09.2020 - 13 AS 388/20 Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch, der daraus resultiert, dass das Gericht den Gegner des Prozesskostenhilfe begehrenden Klägers dazu verurteilt hat, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, stellt einsetzbares Vermögen i. S. v. § 115 ZPO dar (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 1990, 2 W 191/89, FamRZ 1990, S. 642).
- SG Nordhausen, 23.01.2013 - S 12 AS 3290/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Kostengrundanerkenntnis des …
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2008 - L 5 B 414/07
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 14.02.1990 - 15 WF 28/90 S |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1672
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsschutzbedürfnis; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; Isoliertes Verfahren; Sorgerechtsregelung; Einstweilige Anordnung; Scheidungsverfahren
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 642
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 06.04.2000 - 12 WF 45/00
Mutwilligkeit der Prozessführung in einem Umfangsverfahren
So wurde es auch nach der vor dem 1.7.98 bestehenden Rechtslage überwiegend nicht als mutwillig angesehen, wenn Prozesskostenhilfe für ein Hauptsacheverfahren zur Regelung der elterlichen Sorge für die Dauer des Getrenntlebens (1672 a.F.) begehrt wurde, obwohl daneben die Möglichkeit der einstweiligen Anordnung nach § 620 Nr. 1 ZPO bestand (OLG Hamburg, FamRZ 1988, 523; 90, 642;… Zöller-Philippi, aaO., § 620 Rdn. 14 m.w.N.).
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