Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 15.09.1989 - 11 W 126/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1748 Abs. 3
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ersetzung; Einwilligung; Vormundschaftsgericht
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 94
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Hamm, 07.12.2016 - 13 UF 131/15
Ersetzung der Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Vaters in die Adoption des …
Sobald T jedoch die Bedeutung des Verfahrens erfassen kann, würde ein Unterbleiben der Adoption für T zu einer erheblichen Verunsicherung führen und lässt schädlichen Auswirkungen auf ihre weitere Entwicklung befürchten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Juli 2007 - 20 W 76/07 -, FamRZ 2008, 296; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 94; LG Bochum, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - I-7 T 104/09, 7 T 104/09 -, juris m.w.N.). - LG Bochum, 21.10.2011 - 7 T 104/09
Gerichtliches Ersetzen der Einwilligung der Eltern eines Kindes zur Adoption …
1 Z 67/82">FamRZ 1982, 1129, 1131; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 542 = FGPrax 2005, 66; OLG Saarbrücken FamRZ 2005, 1586; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686, 1688 = DAVorm 1999, 777, 778; FamRZ 1990, 94, 95 f. m, zust. Anm. Gallwitta = DAVorm 1990, 383, 385 ff. = Justiz 1990, 4101 f.; FamRZ 1983, 1085, 1060; OLG Braunschweig FamRZ 1997, 5113, 514; OLG Hamm ZfJ 1984, 364, 367 f.; FamRZ 1977, 415, 420 = StAZ 1977, 282, 287; OLG Frankfurt FamRZ 1986, 1042; a.A. OLG Schleswig NJW-RR 1994, 585 = FamRZ 1994, 1351; OLG Frankfurt FamRZ 1986, 601; Frank in J. von Staudingers, a.a.O., Rn 42). - BayObLG, 15.07.1999 - 1Z BR 6/99
Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Adoption
Unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 1990, 94 ) bejaht das Landgericht auch die weitere Voraussetzung, daß das Kind bei einem Unterbleiben der Annahme nicht in einer Familie aufwachsen könnte und dadurch in seiner Entwicklung schwer gefährdet wäre.Das Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 1990, 94 ), auf das sich das Landgericht beruft, hat durchwegs darauf abgestellt, ob das Unterbleiben der Adoption als unverhältnismäßiger Nachteil "i. S. d. § 1748 Abs. 1 BGB " (…aaO S. 95) anzusehen ist.
- OLG Frankfurt, 16.01.2026 - 1 UF 77/25
Vorlagebeschluss zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit von § 1748 Abs. 3 BGB
Mit dieser gesetzgeberischen Intention und den verfassungsrechtlichen Vorgaben ist eine Auslegung dahingehend, dass eine Ersetzung der Einwilligung in die Adoption in einem Fall des § 1748 Abs. 3 BGB auch dann nicht ausgeschlossen sein soll, wenn das Kind bei Unterbleiben der Adoption weiterhin in einem Dauerpflegeverhältnis aufwachsen könne, das Unterbleiben aber für das Kind einen unverhältnismäßigen Nachteil bedeuten würde (so OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 94), nicht vereinbar (vgl. BGHZ 133, 384). - BGH, 15.10.1996 - XII ZB 72/96
Ersetzung der Einwilligung der Eltern in die Adoption
Es möchte den angefochtenen Beschluß daher bestätigen, sieht sich daran aber durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 1990, 94) gehindert, nach der eine Ersetzung der Einwilligung in die Adoption in einem Fall des § 1748 Abs. 3 BGB auch dann nicht ausgeschlossen sei, wenn das Kind bei Unterbleiben der Adoption weiterhin in einem Dauerpflegeverhältnis aufwachsen könne, das Unterbleiben aber für das Kind einen unverhältnismäßigen Nachteil bedeuten würde. - OLG Karlsruhe, 27.02.1996 - 11 Wx 63/95
Weitere Beschwerde des Vaters gegen die Ablehnung der Aufhebung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Braunschweig, 30.01.1995 - 2 W 6/95
Zur Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Annahme eines Kindes; …
Das Kind hat Anspruch auf rechtliche Klarheit und Sicherheit seiner Beziehungen zu den Pflegeeltern (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, S. 94 ff [OLG Karlsruhe 15.09.1989 - 11 W 126/89] m.w.N.; BayObLG, DAV 1990, 381 ff). - OLG Frankfurt, 22.03.1996 - 20 W 228/95 Er sieht sich an dieser Entscheidung aber gehindert, weil das OLG Karlsruhe (FamRZ 90, 94) in einer auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung nicht nur in einem obiter dictum festgestellt hat, daß die Ersetzung der elterlichen Einwilligung auch dann möglich ist, wenn das Kind auch ohne Adoption in einem Dauerpflegeverhältnis aufwachsen kann.
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