Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 30.03.1990 - 1 UF 209/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,7095) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 772
- FamRZ 1990, 1259
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 26.08.1997 - 4 UF 164/96
Ausschluss oder Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit; …
Daß hierin auch keine schwere personale Verfehlung gesehen werden kann, die anerkanntermaßen, wie beispielsweise die Beteiligung an Mordversuch am Ausgleichspflichtigen (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 389; OLG Frankfurt FamRZ 1990, 1259) oder vorsätzliche Tötung eines gemeinsamen Kindes (vgl. OLG Hamburg NJW 1982, 1823) oder Kindesunterschiebung (vgl. BGH NJW 1983, 117), die grobe Unbilligkeit begründet, bedarf keiner weiteren Ausführungen. - KG, 26.07.2005 - 19 UF 65/05
Versorgungsausgleich: Ausschluss bei einmaliger, schwerwiegender Verfehlung gegen …
Hierbei kann dahingestellt bleiben, inwieweit Gründe, die gemäß § 2335 BGB den Entzug des Ehegattenpflichtteils rechtfertigen, als Orientierungshilfe bei der Anwendbarkeit des § 1587 c Nr. 1 BGB in Fällen strafbarer Handlungen dienen können ( vgl. OLG Hamm FamRZ 1981, 473 f; OLG Frankfurt FamRZ 1990, S. 1259 f; offengelassen in BGH FamRZ 1990, 985 (986 f)). - OLG Bamberg, 29.10.1997 - 7 UF 169/97
Versorgungsausgleich geschiedener Ehegatten; Wirtschaftliche Relevanz eines …
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß auch ein eheliches Fehlverhalten ohne wirtschaftliche Relevanz den Ausschluß des Versorgungsausgleichs nach § 1587 c Nr. 1 BGB rechtfertigen kann, wenn es wegen seiner Auswirkungen auf den ausgleichspflichtigen Ehegatten ganz besonders ins Gewicht fällt (BGB NJW 1990, 2745 f., 2746 [BGH 09.05.1990 - XII ZB 76/89]; OLG Frankfurt FamRZ 1990, 1259 f; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 389 f. [OLG Zweibrücken 30.06.1986 - 2 UF 150/84], jeweils m.w.N.).
dejure.org
Übersicht OLG Frankfurt
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.