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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.02.1992 - 1Z BR 9/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10286
BayObLG, 12.02.1992 - 1Z BR 9/92 (https://dejure.org/1992,10286)
BayObLG, Entscheidung vom 12.02.1992 - 1Z BR 9/92 (https://dejure.org/1992,10286)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Februar 1992 - 1Z BR 9/92 (https://dejure.org/1992,10286)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Testierfähigkeit einer Erblasserin; Zurechnung der Kenntnis über eine bevorstehende Erbschaft als "Wissensvertreterin"; Nichtigkeit einer testamentarischen letztwilligen Verfügung zugunsten eines Altenheimträgers wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Annahme von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 975
  • Rpfleger 1992, 190
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 13.06.2024 - 15 U 70/23

    Presseberichterstattung in Bezug auf Kardinal Woelki

    Rn. 86 Es tritt ohnehin hinzu, dass bei der Anwendung des § 149 Abs. 1 ZPO richtigerweise auch die Besonderheiten des zivilgerichtlichen Berufungsverfahrens als eine wegen §§ 529, 531 ZPO nur noch eingeschränkte Tatsacheninstanz zu beachten sind: Ist anerkannt, dass eine Aussetzung nach § 149 ZPO in Revisions- und Rechtsbeschwerdeinstanzen ausscheidet, weil keine Tatsachenfeststellung mehr stattfindet (…statt aller MüKo-ZPO/Fritsche, 6. Aufl. 2020, § 149 Rn. 6; für Rechtsbeschwerde BayObLG, Beschluss vom 12. Februar 1992 - 1 Z BR 9/92, BeckRS 2010, 29983 Rn. 17), dürfte bei zivilgerichtlichen Berufungsverfahren eine Aussetzung folgerichtig nur in Betracht zu ziehen sein, soweit im Sinne des § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO im konkreten Fall "Zweifel" an den erstinstanzlichen Feststellungen bestehen, eine erneute Feststellung von Tatsachen mit weiterer Beweisaufnahme geboten ist und diese Tatsachenfeststellung konkret vom Ausgang des laufenden Strafverfahrens abhängen wird (…Smid/Hartmann, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2022, § 149 Rn. 8).
  • OLG München, 05.07.2021 - 33 U 7071/20

    Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines Erbrechts gerichteten …

    Hat der Heimträger bspw. von einer einseitigen testamentarischen Zuwendung zu seinen Gunsten erst nach dem Tod des Erblassers Kenntnis erlangt, ist die letztwillige Verfügung nicht wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 1 HeimG unwirksam (BayObLGZ 1991, 251; FamRZ 1992, 975; 1993, 1143; Grziwotz FamRB 2020, 417/420).
  • OLG Stuttgart, 24.06.2010 - 8 W 241/10

    Verfahren der Erbscheinseinziehung: Wirksamkeit der Nacherbeneinsetzung eines …

    1a Z 3/90">NJW 1992, 55; BayObLG FamRZ 1992, 975; BayObLG NJW 1993, 1143; OLGR Saarbrücken 1998, 92; KG Berlin NJW-RR 1999, 2; BVerfG NJW 1998, 2964; BayObLG NJW 2000, 1875; BayObLG NJW-RR 2001, 295; OLG Frankfurt NJW 2001, 1504; BayObLG FamRZ 2003, 1882).
  • BayObLG, 24.11.1992 - 1Z BR 73/92

    Einsetzung des Altenheimträgers als Erben im Testament eines Heimbewohners

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