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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 02.02.1993

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.04.1993 - 1 WF 16/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5814
OLG Düsseldorf, 15.04.1993 - 1 WF 16/93 (https://dejure.org/1993,5814)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.04.1993 - 1 WF 16/93 (https://dejure.org/1993,5814)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. April 1993 - 1 WF 16/93 (https://dejure.org/1993,5814)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1217
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 15.11.1991 - 3 WF 182/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.1993 - 1 WF 16/93
    "Für eine Klage auf Zugewinnausgleich, die ohne triftige Gründe außerhalb des Ehescheidungsverbundes erhoben wird, ist Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit insgesamt und nicht nur im Umfang der vermeidbaren Mehrkosten zu versagen (gegen OLG Düsseldorf, 3. Familiensenat, FamRZ 1992, 457 ).«.
  • OLG Dresden, 06.07.2000 - 20 WF 318/00

    Zur Frage des Bestehens eines Scheidungsverbunds und der Mutwilligkeit der …

    Neben sonst geäußerter Kritik (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1217; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430 [OLG Schleswig 23.06.1999 - 13 WF 54/99]; Niepmann, MDR 2000, 619 [BGH 15.06.2000 - III ZR 305/98]) ist für den Senat und die Änderung seiner Auffassung entscheidend, dass es Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe nicht zuwiderläuft, wenn entsprechend dem Wortlaut und nach der Systematik des § 114 ZPO lediglich für bestimmte Anträge, nicht für Kosten, eine Bewilligung erfolgt.
  • OLG Bremen, 30.01.1997 - 5 WF 137/96

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Zugewinnausgleichsklage; Mutwillige …

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  • OLG Oldenburg, 31.08.2000 - 12 WF 77/00

    Ansehung der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in einem isolierten …

    1990, 246; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1217; OLG Köln, NJW-RR 1994, 1093 [OLG Köln 16.02.1994 - 25 WF 30/94]; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 482, 483; Bork in Stein-Jonas, ZPO, 21. Aufl. (1993), § 114 Rdn. 51; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl. (2000), § 114 Rdn. 125; Kalthoener/Büttner, 2. Aufl. Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rdn. 473 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 11.02.2026 - 18 WF 15/26

    Tenorierung bei Teilbewilligung von Verfahrenskostenhilfe

    Dieser ist durch das Gericht im Bewilligungsbeschluss genau zu bezeichnen (OLG Düsseldorf vom 15.04.1993 - 1 WF 16/93, juris Rn. 5;… OLG Karlsruhe vom 15.08.1991 - 16 WF 80/91, juris Rn. 5;… Zöller/Schultzky, ZPO, 36. Auflage 2026, § 127 Rn. 21;… Poller/Härtl/Köpf/Poller, Gesamtes Kostenhilferecht, 3. Auflage 2018, § 114 ZPO Rn. 98;… Zimmermann, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe, 6. Auflage 2021, K. Rn. 296).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.1993 - 1 WF 157/93
    "Wird nachehelicher Unterhalt nicht kostengünstig im Ehesheidungsverbund eingeklagt, sondern isoliert nach der Scheidung, so ist die Prozeßkostenhilfe dafür nicht wegen Mutwilligkeit zu verweigern, weil der Einwand vermeidbarer Mehrkosten erst im Festsetzungsverfahren zu berücksichtigen ist (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats: FamRZ 1993, 1217 = OLG-Report Düsseldorf 1993, 169).«.
  • OLG Köln, 20.01.1997 - 27 WF 1/97
    Es ist deshalb mutwillig, wenn eine Folgesache statt im kostengünstigeren Verbund als isolierte Folgesache betrieben wird, es sei denn, es liegen anerkennenswerte Gründe hierfür vor (OLG Hamm FamRZ 1992, 452, 453; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1217 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.02.1993 - 5 WF 7/93   

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https://dejure.org/1993,7074
OLG Düsseldorf, 02.02.1993 - 5 WF 7/93 (https://dejure.org/1993,7074)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.02.1993 - 5 WF 7/93 (https://dejure.org/1993,7074)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Februar 1993 - 5 WF 7/93 (https://dejure.org/1993,7074)
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  • FamRZ 1993, 1217
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 25.05.2001 - 15 WF 51/01

    Zur Frage der Mutwilligkeit im Sinne des § 114 ZPO bei isolierter Geltendmachung …

    Zwar ist die isolierte Geltendmachung von nachehelichen Unterhaltsansprüchen nicht von vornherein unzulässig, obwohl sie zur Auflösung des durch§ 623 ZPO vorgegebenen Scheidungs- und Folgenverbunds führt und die Justiz mit unnötigen Überwachungs- und Abrechnungsarbeiten belastet (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1217).

    Ein - wie hier - im Rahmen beantragter Prozesskostenhilfe beabsichtigtes isoliertes Klageverfahren ist deshalb nur dann nicht mutwillig, wenn im konkreten Einzelfall ausnahmsweise anerkennenswerte Gründe dafür ersichtlich sind, dass die Folgesache statt im kostengünstigeren Verbund in einem gesonderten Verfahren betrieben wird (vgl. OLG Hamm FamRZ 1992, 452 f. [OLG Hamm 25.11.1991 - 4 WF 132/91]; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1217; OLG Dresden FamRZ 2000, 100; OLG Schleswig FamRZ 2000, 430).

  • OLG Hamm, 19.01.2011 - 10 WF 201/10

    Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung im Prozesskostenhilfeverfahren bei …

    Jedenfalls bei dieser Fallgestaltung ist nicht ersichtlich, dass die Antragstellerin einen unwirtschaftlichen, unsinnigen Prozess führt, der im Ergebnis "nichts bringt" (vgl. dazu OLG Düsseldorf OLG-Report 1993, 121).

    Das Erstreiten eines im vollem Umfang der Rechtskraft fähigen, einheitlichen Titels führt für den Gläubiger zu zahlreichen Vorteilen, die sich insbesondere in möglichen Folgeprozessen zeigen (vgl. OLG Düsseldorf OLG-Report 1993, 121 f.;… Musielak/Fischer, a. a. O., § 114 Rn. 39).

  • OLG Schleswig, 06.10.2003 - 8 WF 179/03

    Prozesskostenhilfe für die nachträgliche Geltendmachung von familienrechtlichen …

    In der Rechtsprechung wird zwar überwiegend angenommen, dass Prozesskostenhilfe für eine Klage nach Rechtskraft der Scheidung, die auch während des Scheidungsprozesses als Folgesache hätte geltend gemacht werden können, wegen unnütz teurer und deshalb mutwilliger Prozessführung verweigert werden müsse (so OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1083; OLG Dresden FamRZ 1999, 601; OLG Köln FamRZ 2000, 1021; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1217).
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