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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 16.06.1994 - 7 WF 1766/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2934
OLG Nürnberg, 16.06.1994 - 7 WF 1766/94 (https://dejure.org/1994,2934)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.06.1994 - 7 WF 1766/94 (https://dejure.org/1994,2934)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Juni 1994 - 7 WF 1766/94 (https://dejure.org/1994,2934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 901
  • FamRZ 1995, 1502
  • AnwBl 1997, 233
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 25.09.1991 - 18 WF 344/91

    Scheidungsverfahren; Prozeßkostenhilfe; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.1994 - 7 WF 1766/94
    Es kann dahinstehen, ob Prozeßkostenhilfe für diese Scheinehe bereits deshalb nicht gewährt werden kann, weil die Inanspruchnahme staatlicher Gelder für diesen Zweck rechtsmißbräuchlich ist (so OLG Stuttgart, FamRZ 1992, 195 ) und/oder der Scheidungsantrag in diesem Fall mutwillig ist (…so z.B. Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO , 52. Aufl., § 114 RdNr. 124).
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 247/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer zum Schein …

    Insofern liege - von besonderen Fallgestaltungen abgesehen - regelmäßig selbst verschuldete Hilfsbedürftigkeit vor (OLG Celle FamRZ 1983, 593; OLG Karlsruhe FamRZ 1986, 680, 681; OLG Hamm FamRZ 2001, 1081; OLG Nürnberg FamRZ 1995, 1502, 1503 u. 1996, 615, 616; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 615; OLG Schleswig OLGR 1997, 10, 11; OLG Stuttgart FamRZ 1997, 1410 u. 2002, 890; MünchKomm-ZPO/Wax 2. Aufl. § 114 Rdn. 97; Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 114 Rdn. 50; Musielak/Fischer ZPO 4. Aufl. § 114 Rdn. 32; Zöller/Philippi aaO § 114 Rdn. 45; Kalthoener/Büttner/ Wrobel-Sachs aaO Rdn. 464; Soergel/Heintzmann BGB 12. Aufl. § 1564 Rdn. 40; Johannsen/Henrich/Jaeger aaO § 1565 Rdn. 18; Staudinger/Rauscher BGB Neubearb.
  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 10 WF 94/05

    Versagung der Prozesskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren wegen Mutwilligkeit

    Damit wird erkennbar, dass die Antragstellerin den Antragsgegner nicht etwa deshalb nur geheiratet hat, um ihm ein Bleiberecht in Deutschland zu verschaffen und sie insbesondere auch kein Entgelt für die Eheschließung erhalten hat (vgl. zu der Frage, welche Auswirkungen die Zahlung eines solchen Entgeltes bei Eingehung einer Scheinehe auf die Bedürftigkeit der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei hat, BVerfG, FamRZ 1984, 1205; OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 890; OLG Hamm, FamRZ 2000, 1092; OLG Schleswig, OLGR 1997, 10; OLG Nürnberg, FamRZ 1995, 1502;… Musielak/Fischer, aaO.; Wax, FamRZ 1985, 10, 11).
  • OLG Nürnberg, 07.02.1995 - 7 WF 361/95

    Scheidung: Prozeßkostenhilfe bei Vorliegen einer Scheinehe?

    Allerdings ist im Fall einer Scheinehe die Hilfsbedürftigkeit des die Scheidung beantragenden Ehepartners einer genauen Überprüfung zu unterziehen und diese etwa dann zu verneinen, wenn sie die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Prozeßkostenhilfe dadurch schuldhaft selbst verursacht hat, daß sie aus einem etwa zur Eingehung der Ehe enthaltenen Entgelt keine Rücklagen für die - vorauszusehende - Scheidung gebildet hat, obwohl ihr das zumutbar gewesen wäre (…vgl. insbesondere OLG Karlsruhe a.a.O., sowie Beschlüsse des Senats vom 16.06.1994 im Verfahren 7 WF 1766/94 und vom 03.01.1995 im Verfahren 7 WF 4054/94).
  • OLG Frankfurt, 10.12.1998 - 1 WF 263/98
    Der Senat kann aufgrund des Beschwerdevorbringens nicht unterstellen, die Antragstellerin habe anläßlich der Eheschließung von dem Antragsgegner eine Zahlung erhalten, aus denen sie eine Rücklage für die Scheidungskosten hätte bilden können (vgl. dazu OLG Nürnberg, FamRZ 1995, 1502).
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