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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 07.11.1994 - 7 WF 139/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3673
OLG Bamberg, 07.11.1994 - 7 WF 139/94 (https://dejure.org/1994,3673)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07.11.1994 - 7 WF 139/94 (https://dejure.org/1994,3673)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07. November 1994 - 7 WF 139/94 (https://dejure.org/1994,3673)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Verfahren in Sachen Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt; Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Vergleichsabschluss im Prozesskostenhilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 114 § 118 Abs. 1 S. 3
    Prozeßkostenhilfe für Vergleich im PKH-Prüfungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 939
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für …

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.11.1994 - 7 WF 139/94
    Grundsätzlich kann zwar Prozeßkostenhilfe für das Prozeßkostenhilfeverfahren nicht bewilligt werden (BGHZ 91, 311 ff. = NJW 1984, 2106 ff. [BGH 30.05.1984 - VIII ZR 298/83]; ebenso BVerwG RPfl 91, 63 f.;… Münchner Kommentar Rdnr. 19 zu § 119 ZPO, Rdnr. 14 zu § 114 ZPO;… Zöller/Philippi, 18. Aufl., Rdnr. 3 zu § 114 ZPO;… Stein-Jonas-Bork, 21. Aufl., Rdnr. 12 zu § 114 ZPO).
  • OLG Bamberg, 20.12.1993 - 7 WF 157/93

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Vergütung bei Prozesskostenhilfe; Abhängigkeit …

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.11.1994 - 7 WF 139/94
    Der Senat hat sich der Ansicht, daß dann, wenn ausnahmsweise Prozeßkostenhilfe (nur) für den Vergleichsabschluß im Prozeßkostenhilfeverfahren bewilligt wird, sich diese Bewilligung, auch wenn es nicht ausdrücklich angeordnet ist, auf das gesamte Prozeßkostenhilfeverfahren erstreckt (…Münchner Kommentar a.a.O., Rdnr. 35 zu § 119 ZPO;… Zöller/Philippi a.a.O., Rdnr. 8 zu § 118 ZPO jeweils m.w.N.), unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (JurBüro 1988, 901 f.) nicht angeschlossen (Beschluß vom 20.12.1993 - 7 WF 157/93 -), weil sich der Anspruch des Rechtsanwalts auf Vergütung bei Prozeßkostenhilfe nach § 122 Abs. 1 BRAGO allein nach den Beschlüssen bestimmt, durch die die Prozeßkostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, so daß bei ausdrücklicher Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für den Vergleichsabschluß im Prozeßkostenhilfeverfahren nur eine 10/10 Vergleichsgebühr und eine 5/10 Prozeßgebühr erstattungsfähig ist (ebenso OLG Bamberg - 2. Zivilsenat - JurBüro 1985, 602; 1985, 1193; 1987, 1098; 1988, 646; 1989, 1269; OLG Bamberg - 4. Zivilsenat - JurBüro 1993, 547; OLG Celle JurBüro 1989, 1148; 1990, 376; OLG Saarbrücken JurBür 1988, 1337; OLG München JurBür 1987, 442).
  • OLG Bamberg, 14.12.1987 - 7 WF 122/87

    Erstattung von Verhandlungsgebühren im Rahmen von Prozesskostenhilfe bei …

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.11.1994 - 7 WF 139/94
    Der Senat hat sich der Ansicht, daß dann, wenn ausnahmsweise Prozeßkostenhilfe (nur) für den Vergleichsabschluß im Prozeßkostenhilfeverfahren bewilligt wird, sich diese Bewilligung, auch wenn es nicht ausdrücklich angeordnet ist, auf das gesamte Prozeßkostenhilfeverfahren erstreckt (…Münchner Kommentar a.a.O., Rdnr. 35 zu § 119 ZPO;… Zöller/Philippi a.a.O., Rdnr. 8 zu § 118 ZPO jeweils m.w.N.), unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (JurBüro 1988, 901 f.) nicht angeschlossen (Beschluß vom 20.12.1993 - 7 WF 157/93 -), weil sich der Anspruch des Rechtsanwalts auf Vergütung bei Prozeßkostenhilfe nach § 122 Abs. 1 BRAGO allein nach den Beschlüssen bestimmt, durch die die Prozeßkostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, so daß bei ausdrücklicher Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für den Vergleichsabschluß im Prozeßkostenhilfeverfahren nur eine 10/10 Vergleichsgebühr und eine 5/10 Prozeßgebühr erstattungsfähig ist (ebenso OLG Bamberg - 2. Zivilsenat - JurBüro 1985, 602; 1985, 1193; 1987, 1098; 1988, 646; 1989, 1269; OLG Bamberg - 4. Zivilsenat - JurBüro 1993, 547; OLG Celle JurBüro 1989, 1148; 1990, 376; OLG Saarbrücken JurBür 1988, 1337; OLG München JurBür 1987, 442).
  • OLG Hamm, 23.01.1987 - 10 WF 449/86
    Auszug aus OLG Bamberg, 07.11.1994 - 7 WF 139/94
    Der Senat ist der Auffassung, daß bei einem Vergleichabschluß im Prozeßkostenhilfeverfahren nach § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO Prozeßkostenhilfe nicht nur für den Abschluß des Vergleichs, sondern für das gesamte Prozeßkostenhilfeverfahren zu bewilligen ist (ebenso OLG Stuttgart,-AnwBl. 86, 414; OLG Hamm FamRZ 1987, 1062), wobei die Gewährung von Prozeßkostenhilfe in jedem Falle von der hinreichenden Erfolgsaussicht der vor dem Vergleichsabschluß beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung abhängig ist, die sich ohne weitere.
  • OLG Bamberg, 27.04.1993 - 4 W 65/92
    Auszug aus OLG Bamberg, 07.11.1994 - 7 WF 139/94
    Der Senat hat sich der Ansicht, daß dann, wenn ausnahmsweise Prozeßkostenhilfe (nur) für den Vergleichsabschluß im Prozeßkostenhilfeverfahren bewilligt wird, sich diese Bewilligung, auch wenn es nicht ausdrücklich angeordnet ist, auf das gesamte Prozeßkostenhilfeverfahren erstreckt (…Münchner Kommentar a.a.O., Rdnr. 35 zu § 119 ZPO;… Zöller/Philippi a.a.O., Rdnr. 8 zu § 118 ZPO jeweils m.w.N.), unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (JurBüro 1988, 901 f.) nicht angeschlossen (Beschluß vom 20.12.1993 - 7 WF 157/93 -), weil sich der Anspruch des Rechtsanwalts auf Vergütung bei Prozeßkostenhilfe nach § 122 Abs. 1 BRAGO allein nach den Beschlüssen bestimmt, durch die die Prozeßkostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, so daß bei ausdrücklicher Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für den Vergleichsabschluß im Prozeßkostenhilfeverfahren nur eine 10/10 Vergleichsgebühr und eine 5/10 Prozeßgebühr erstattungsfähig ist (ebenso OLG Bamberg - 2. Zivilsenat - JurBüro 1985, 602; 1985, 1193; 1987, 1098; 1988, 646; 1989, 1269; OLG Bamberg - 4. Zivilsenat - JurBüro 1993, 547; OLG Celle JurBüro 1989, 1148; 1990, 376; OLG Saarbrücken JurBür 1988, 1337; OLG München JurBür 1987, 442).
  • OLG Köln, 04.01.2000 - 14 WF 195/99

    PKH-Antrag beschränkt auf einen Vergleichsabschluß zulässig

    Als Ausnahme von diesem Grundsatz kann für einen im PKH-Prüfungsverfahren zu schließenden Vergleich aber Prozeßkostenhilfe bewilligt werden, da die rasche endgültige Erledigung der Sache gefördert werden soll (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 416; OLG Bamberg FamRZ 1995, 939;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O.,Rn. 160 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 23.03.2000 - 15 WF 84/00

    Höhe der Gebühren im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Diese Entscheidung setzt gemäß § 114 ZPO voraus, dass das Vorbringen der Kläger hinreichende Erfolgsaussicht bot, wobei das Ergebnis des abgeschlossenen Vergleichs in die Beurteilung mit einzubeziehen ist (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1998, 837 und OLG Bamberg FamRZ 1995, 939).
  • AG Emmerich, 18.12.2000 - 11 F 129/00

    Prozesskostenhilfe für das Prüfungsverfahren

    Rn. 7 Nach anderer Auffassung ist Prozesskostenhilfe für das gesamte Verfahren zu bewilligen, wenn aus dem Blickwinkel des Vergleichsabschlusses die Erfolgsaussicht des angekündigten Klagebegehrens zu bejahen ist (vgl. z. B. OLG Hamm, FamRZ 1998, 1302; OLG Hamburg NJW-RR 1998, 863; OLG Nürnberg FamRZ 1998, 837 und FamRZ 2000, 838; OLG Bamberg FamRZ 1995, 939;… Zöller/Phillippi ZPO 20.Auflage § 118 Rdnr. 8 mit weiteren Nachweisen;… Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen 2. Auflage Rdnr. 503).
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