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Weitere Entscheidungen unten: OLG Dresden, 12.03.1996 | AG Emden, 07.11.1995

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 08.07.1996 - 11 WF 171/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7038
OLG Dresden, 08.07.1996 - 11 WF 171/96 (https://dejure.org/1996,7038)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.07.1996 - 11 WF 171/96 (https://dejure.org/1996,7038)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. Juli 1996 - 11 WF 171/96 (https://dejure.org/1996,7038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 122 Abs. 3 S. 1
    Umfang der Prozeßkostenhilfe für Scheidungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 385 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 26.07.1995 - 2 WF 37/95

    Beschwerde der Staatskasse wegen Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf den …

    Auszug aus OLG Dresden, 08.07.1996 - 11 WF 171/96
    In der Praxis wird zwar vielfach anders verfahren und vorweg eine Erstreckung der gewährten Prozeßkostenhilfe auf die beabsichtigte Scheidungsvereinbarung für notwendig angesehen (vgl. OLG Bamberg, JurBÜro 1996, 23; Mümmler, JurBüro 1995, 355, 356;… Baumbach-Albers, ZPO . 54. Aufl., § 624 RdNr. 3).
  • OLG Hamburg, 02.11.1990 - 2 WF 77/90
    Auszug aus OLG Dresden, 08.07.1996 - 11 WF 171/96
    Ebensowenig bedarf es eines gesonderten Prozeßkostenhilfeantrags (OLG Hamburg, FamRZ 1991, 469 ;… Zöller-Philippi, ZPO 19. Aufl., § 114 RdNr. 47;… Baumbach-Hartmann, ZPO . 54. Aufl., § 119 RdNr. 46; Enders, JurBüro 1995, 393).
  • OLG Dresden, 14.01.2021 - 20 WF 936/20

    Erstreckung der Beiordnung bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

    In § 48 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 RVG wird zwar ausdrücklich nur die Erstreckung der Beiordnung geregelt; damit ist aber auch für die dort genannten Gegenstände eine Erweiterung der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe verbunden (OLG Koblenz FamRZ 2015, 785 f.; OLGR Dresden 1996, 249 zur Vorgängervorschrift des § 122 BRAGO).

    Trotz "automatischer" Erstreckung ist es den Beteiligten nicht verwehrt, - wie hier - diese für die bereits bewilligte Verfahrenskostenhilfe ausdrücklich zu beantragen (…vgl. Jungbauer, Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen, 4. Aufl. 2017, § 4 Rdn. 280; OLG Dresden; OLGR Dresden 1996, 249 zur Vorgängervorschrift des § 122 BRAGO).

  • OLG Koblenz, 15.10.2014 - 13 WF 923/14
    Vielmehr ist damit auch automatisch eine Erweiterung der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf den Vergleich verbunden (im Anschluss an OLG Dresden OLGR 1996, 249).2.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.03.1996 - 10 WF 47/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5775
OLG Dresden, 12.03.1996 - 10 WF 47/96 (https://dejure.org/1996,5775)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.03.1996 - 10 WF 47/96 (https://dejure.org/1996,5775)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. März 1996 - 10 WF 47/96 (https://dejure.org/1996,5775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Anwaltsgebühren für Mitwirkung an einem Sorgerechtsvorschlag; Berechnung des Vergleichswerts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 385
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 28.08.1985 - 11 W 2443/85
    Auszug aus OLG Dresden, 12.03.1996 - 10 WF 47/96
    Während einesteils die Auffassung vertreten wird, einer solchen Einigung komme Vergleichscharakter zu, weil das Familiengericht durch einen derartigen Vorschlag in seiner Entscheidungsbefugnis eingeengt werde (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1988, 1193 ; OLG Nürnberg JurBüro 1986, 58;… Gerold/Schmidt/ v.Eicken/Madert, BRAGO , 12. Aufl., § 36 Rn. 4 mwN.) stellt die Gegenmeinung darauf ab, daß die Regelung der elterlichen Sorge nicht der Verfügungsbefugnis der Parteien unterliege und trotz eines gemeinsamen elterlichen Vorschlags eine gerichtliche Entscheidung notwendig sei (OLG Koblenz JurBüro 1989, 198, OLG Zweibrücken JurBüro 1980, 1027, JG Celle JurBüro 1979, 1551).
  • OLG Bamberg, 02.03.1988 - 2 WF 52/88
    Auszug aus OLG Dresden, 12.03.1996 - 10 WF 47/96
    Während einesteils die Auffassung vertreten wird, einer solchen Einigung komme Vergleichscharakter zu, weil das Familiengericht durch einen derartigen Vorschlag in seiner Entscheidungsbefugnis eingeengt werde (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1988, 1193 ; OLG Nürnberg JurBüro 1986, 58;… Gerold/Schmidt/ v.Eicken/Madert, BRAGO , 12. Aufl., § 36 Rn. 4 mwN.) stellt die Gegenmeinung darauf ab, daß die Regelung der elterlichen Sorge nicht der Verfügungsbefugnis der Parteien unterliege und trotz eines gemeinsamen elterlichen Vorschlags eine gerichtliche Entscheidung notwendig sei (OLG Koblenz JurBüro 1989, 198, OLG Zweibrücken JurBüro 1980, 1027, JG Celle JurBüro 1979, 1551).
  • OLG Nürnberg, 18.08.1997 - 7 WF 2281/97

    Höhe der Vergleichsgebühr bei Beantragung von Prozeßkostenhilfe für einen …

    Die zuletzt genannten Gerichte setzen die Vergleichsgebühr gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO auch bei intensiver Mitwirkung der Anwälte am Vergleich auf 10/10 herab, weil sie (teilweise) das Prozeßkostenhilfeverfahren über die Ehesache auch nach Bewilligung hierfür noch für anhängig i.S. des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO erachten, da § 122 Abs. 3 BRAGO die Beiordnung ohne weiteres auf etwaige Vergleiche über nicht anhängige Familiensachen (Unterhalt, Ehewohnung, Hausrat, Zugewinnausgleich) erstreckt ,so OLG Köln, FamRZ 1997, 945 = Rpfleger 1997, 187, a.M. OLG Koblenz, JurBüro 1997, 81 ; für Erstreckung der Prozeßkostenhilfe über § 122 Abs. 3 BRAGO auch OLG Dresden, FamRZ 1997, 385 , jedoch zu weitgehend: auch Gerichtskostenbefreiung), oder weil sie jeden Antrag auf Bewilligung oder Erweiterung der Prozeßkostenhilfe auf nicht anhängige Vergleichsgegenstände bereits für ausreichend halten, um "ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe anhängig" i.S. des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO werden zu lassen (so OLG Koblenz, FamRZ 1997, 946 = JurBüro 1997, 306 ; OLG Saarbrücken MDR 1996, 1193 ; LAG Köln Rpfleger 1996, 262 ;… Hartmann, Kostengesetze, 27. Auflage, BRAGO , § 23 Rn 82; Mümmler, JurBüro 1995, 353, 356; Hansens, JurBüro 1996, 27).

    Richtigerweise werden bei der Beurteilung der Frage, ob ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe "anhängig" i.S. des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO geworden ist, alle genannten Argumente zu berücksichtigen und im Einzelfall zu prüfen und abzuwägen sein: Die gesetzliche Erstreckung der "Beiordnung" in § 122 Abs. 3 BRAGO auf etwaige Vergleiche über (bestimmte) andere Familiensachen umfaßt auch die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die Anwaltsgebühren, nicht jedoch auch für die durch den Abschluß eines Vergleichs entstandenen Gerichtskosten gemäß § 11 Abs. 2 GKG i.V. mit Kostenverzeichnis Nr. 1660 (vgl. auch OLG Bamberg, JurBüro 1996, 23, 24; Enders, JurBüro 1997, 81, 82, a.M. OLG Dresden, FamRZ 1997, 385 : auch Gerichtskostenbefreiung).

  • OLG Zweibrücken, 20.11.2000 - 2 WF 81/00

    Vergleichsgebühr bei Abänderung gerichtlicher Sorgerechtsentscheidung

    Dies sollte etwa für den übereinstimmenden Elternvorschlag nach § 1671 Abs. 3 BGB a.F. gelten, weil das Gericht hiervon nur dann abweichen konnte, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich war, was zu einer Beschränkung der gerichtlichen Entscheidungsmöglichkeiten geführt habe (OLG Dresden FamRZ 1997, 385; OLG Nürnberg JurBüro 1986, 58; OLG Bamberg JurBüro1988, 1002).
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dejure.org Übersicht OLG Dresden

Rechtsprechung
   AG Emden, 07.11.1995 - 4 F 401/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10379
AG Emden, 07.11.1995 - 4 F 401/90 (https://dejure.org/1995,10379)
AG Emden, Entscheidung vom 07.11.1995 - 4 F 401/90 (https://dejure.org/1995,10379)
AG Emden, Entscheidung vom 07. November 1995 - 4 F 401/90 (https://dejure.org/1995,10379)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 385
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