Rechtsprechung
| BGH, 15.10.1996 - XII ZB 126/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist - Dem Prozessbevollmächtigten nicht zuzurechnendes Büroversehen - Abgrenzung zwischen Organisationsverschulden und Büroversehen von Angestellen eines Rechtsanwalts - Zurechnung des ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 415
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.02.1991 - VI ZB 2/91
Prüfung des Fristablaufs bei Vorlage eines Verlängerungsantrags zur …
Auszug aus BGH, 15.10.1996 - XII ZB 126/96
Der Prozeßbevollmächtigte des Klägers hätte zudem spätestens anläßlich der Anfertigung seines Gesuchs um Fristverlängerung am 7. Mai 1996 den Ablauf der Berufungsbegründungsfrist anhand der gerichtlichen Bestätigung über den Eingang der Berufung oder, wenn eine solche - wie hier - ausnahmsweise nicht vorlag, durch Nachfrage bei Gericht eigenverantwortlich nachprüfen müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Februar 1991 - VI ZB 2/91 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 16). - BGH, 09.12.1993 - IX ZB 70/93
Anforderungen an büroorganisatorische Maßnahmen des Rechtsanwalts zur …
Auszug aus BGH, 15.10.1996 - XII ZB 126/96
Ob dies auch dann gilt, wenn der Anwalt durch konkrete Anweisung sichergestellt hat, daß die Berufung erst am letzten Tag der Frist eingelegt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1993 - IX ZB 70/93 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 33), bedarf hier keiner Entscheidung, da diese Voraussetzung im vorliegenden Fall nicht erfüllt ist. - BGH, 06.10.1993 - XII ZB 122/93
Organisationspflichten des Rechtsanwalts; Notierung der Berufungsbegründungsfrist …
Auszug aus BGH, 15.10.1996 - XII ZB 126/96
Die mit der Herausgabe einer Rechtsmittelschrift erfolgende vorläufige Eintragung des Fristendes ist durch Nachfrage bei Gericht oder durch Überprüfung aufgrund einer Eingangsmitteilung des Gerichts nochmals zu überprüfen, um das tatsächliche Ende der Frist festzustellen (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1993 - XII ZB 122/93 - FamRZ 1994, 437). - BGH, 15.03.1989 - IVb ZB 15/89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 15.10.1996 - XII ZB 126/96
Vorher ist eine verläßliche Vorausberechnung nicht möglich, weil nur die für die Einlegung der Berufung zur Verfügung stehende Frist feststeht, nicht aber der Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels (vgl. Senatsbeschluß vom 15. März 1989 - IVb ZB 15/89 - VersR 1989, 645, 646).
- BGH, 24.04.2007 - AnwZ (B) 93/06
Ersatzzustellung im Geschäftslokal außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten
Vielmehr muss der genaue Fristbeginn, notfalls durch Rückfragen bei dem Gericht, sicher festgestellt werden (BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1993, XII ZB 122/93, FamRZ 1994, 437; Beschl. v. 15. Oktober 1996, XII ZB 126/96, FamRZ 1997, 415). - BGH, 30.07.1997 - VIII ZB 16/97
Berechnung und Eintragung der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Rechtsanwalt dafür zu sorgen, daß das mutmaßliche Ende der Begründungsfrist bei oder alsbald nach Absendung der Berufungsschrift im Fristenkalender notiert und dieser Vermerk überprüft und gegebenenfalls korrigiert wird, sobald das genaue Eingangsdatum der Berufungsschrift durch die gerichtliche Eingangsbestätigung bekannt wird (BGH, Beschl. v. 15. Oktober 1996 - XII ZB 126/96 = FamRZ 1997, 415; v. 6. Februar 1997 - III ZB 97/96 = VersR 1997, 642 f, jeweils m.w.N.).Fehlt ausnahmsweise eine Eingangsbestätigung, hat der Rechtsanwalt eigenverantwortlich durch Nachfrage bei Gericht den Eingang der Berufungsschrift und damit das Ende der Berufungsbegründungsfrist festzustellen (BGH, Beschl. v. 15. Oktober 1996 - a.a.O.).
- LG Frankfurt/Main, 16.02.2022 - 17 S 33/21 Bei der Ermittlung der Frist muss der Rechtsanwalt etwaige Zweifel, insbesondere hin-sichtlich des Beginns der Frist, durch Rückfrage bei Gericht (BGH FamRZ 97, 415) oder beim Rechtsanwalt der Vorinstanz ausräumen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".