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Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 25.07.1996

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.07.1996 - 6 UF 551/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6152
OLG Hamm, 03.07.1996 - 6 UF 551/95 (https://dejure.org/1996,6152)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.07.1996 - 6 UF 551/95 (https://dejure.org/1996,6152)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juli 1996 - 6 UF 551/95 (https://dejure.org/1996,6152)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1601; BSHG § 76 § 91 Abs. 1 S. 1
    Überleitung von Unterhaltsansprüchen aufgrund der Zurechnung fiktiver Einkünfte

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 90
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 11.03.1998 - XII ZR 190/96

    Übergang eines Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe

    Das Oberlandesgericht, dessen Urteil in FamRZ 1997, 90 veröffentlicht ist, hat die Auffassung vertreten, der Klägerin fehle die für die Geltendmachung des Klageanspruchs erforderliche Aktivlegitimation, weil etwaige Unterhaltsansprüche des Kindes S. gegen den Beklagten nicht auf sie übergegangen seien.
  • OLG Köln, 29.07.1997 - 25 WF 115/97

    Rechtswirkungen des Anspruchsübergangs nach § 92 BSHG auf Sozialhilfeträger bei …

    Die inzwischen wohl überwiegende Meinung in Judikatur und Literatur nimmt an, daß in Fällen fiktiver Leistungsfähigkeit des gesetzlichen Unterhaltsschuldners kein Übergang der bürgerlichrechtlichen Unterhaltsansprüche auf das Sozialamt stattfindet, was aus den Einschränkungen der cessio legis in § 70 Abs. 2 BSHG entnommen wird (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1997, 90 mit zahlreichen Nachweisen, auch zur Gegenmeinung).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.1998 - 6 UF 72/97

    Schlüssigkeit der Klage des Sozialhilfeträgers bei Anspruchsübergang

    Für die Schlüssigkeit einer Klage, mit welcher der Träger der Sozialhilfe übergegangene Unterhaltsansprüche gemäß § 91 BSHG gegen den Unterhaltsschuldner geltend macht, ist daher nach Maßgabe der Rechtsprechung beider Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts eine öffentlich-rechtliche Vergleichsberechnung vorausgesetzt (vgl.: Senatsbeschluß vom 20. November 1997 - 6 WF 63/97 - und Senatsurteil vom 29. Januar 1998 - 6 UF 84/97; 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 11. Februar 1998 - 9 UF 34/97; ferner: OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1548 ; OLGR Koblenz 1997, 26; OLG Hamm, FamRZ 1997, 90 ).
  • OLG Hamm, 20.12.2001 - 2 UF 309/01
    Der Einkommensbegriff des § 76 BSHG umfaßt kein fiktives Einkommen, so daß derartige Unterhaltsansprüche grundsätzlich nicht auf den Sozialhilfeträger übergehen (BGH FamRZ 1998, 818 und FamRZ 2000, 1358; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 127 und 885; OLG Hamm FamRZ 1997, 90).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.1998 - 6 UF 84/97
    Der Klage fehlte es bis zum 14. Dezember 1997 an der für ihre Schlüssigkeit vorausgesetzten öffentlich-rechtlichen Vergleichsberechnung (vgl. hierzu zuletzt: Senatsbeschluß vom 20. November 1997 - 6 WF 63/97; OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1548 ; OLGR Koblenz 1997, 26; OLG Hamm, FamRZ 1997, 90 ; Seetzen, Sozialhilfeleistungen im Unterhaltsprozeß, NJW 1994, 2505, 2508; Brudermüller, Anwendungsprobleme des § 91 BSHG , FuR 1995, 17 ff; Schellhorn, Vergleichsberechnung beim Übergang von Unterhaltsansprüchen nach § 91 BSHG , FuR 1995, 10 ff), welche unter Beachtung sozialhilferechtlicher Schutzvorschriften durch § 91 BSHG gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. hierzu: Senatsurteil vom 18. September 1997 - 6 UF 15/97).
  • OLG Saarbrücken, 20.11.1997 - 6 WF 63/97
    Die angefochtene Verweigerung der Prozeßkostenhilfe würde - unbeschadet der vorstehenden Erwägungen - auch deswegen den Angriffen der Beschwerde standhalten, weil es - worauf die Nichtabhilfeentscheidung des Familiengerichts zu Recht hinweist - an der für die Schlüssigkeit der Klage vorausgesetzten öffentlich-rechtlichen Vergleichsberechnung fehlt (vgl. hierzu: OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1548 ; OLGR Koblenz 1997, 26; OLG Hamm, FamRZ 1997, 90 ; Seetzen, Sozialhilfeleistungen im Unterhaltsprozeß, NJW 1994, 2505, 2508; Brudermüller, Anwendungsprobleme des § 91 BSHG , FuR 1995, 17 ff.; Schellhorn, Vergleichsberechnung beim Übergang von Unterhaltsansprüchen nach § 91 BSHG , FuR 1995, 10 ff), welche unter Beachtung sozialhilferechtlicher Schutzvorschriften durch § 91 BSHG gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. hierzu: Senatsurteil vom 18. September 1997 - 6 UF 15/97).
  • OLG Saarbrücken, 18.09.1997 - 6 UF 15/97
    Die öffentlich-rechtliche Vergleichsberechnung unter Beachtung sozialhilferechtlichen Schutzvorschriften ist vielmehr durch § 91 BSHG gesetzlich vorgeschrieben (vgl. hierzu: OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1548 ; OLG Koblenz 1997, 26, OLG Hamm, FamRZ 1997, 90 , Seetzen, Sozialhilfeleistungen im Unterhaltsprozeß, NJW 1994, 2505, 2508;… Brudermüller, Anwendungsprobleme des § 91 BSHG , FuR 1995, 17 ff, Schellhorn, Öffentlich-rechtliche Vergleichsberechnung beim Übergang von Unterhaltsansprüchen nach § 91 BSHG , FuR 1995, 10 ff, Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 3. Aufl., IV, Rz. 620).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 25.07.1996 - 1 U 193/95   

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https://dejure.org/1996,6455
OLG Rostock, 25.07.1996 - 1 U 193/95 (https://dejure.org/1996,6455)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.07.1996 - 1 U 193/95 (https://dejure.org/1996,6455)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. Juli 1996 - 1 U 193/95 (https://dejure.org/1996,6455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Ersatzzustellung nach Zivilprozessordnung (ZPO); Möglichkeit der Ersatzzustellung bei Annahme des Schriftstückes durch einen dazu bereiten Familienangehörigen, der nicht in der Wohnung des Zustelladressaten aber im selben Haus wohnt; Voraussetzungen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 123
  • MDR 1996, 1067
  • FamRZ 1997, 90
  • BB 1996, 2064
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99

    Ersatzzustellung an den Hausgenossen i.S. des § 181 ZPO

    Nach Absatz 2 dieser Vorschrift kann eine Ersatzzustellung nur an den im selben Haus wohnenden Hauswirt oder Vermieter erfolgen, nicht jedoch an einen Familienangehörigen des Zustellungsadressaten, der zwar im selben Haus, nicht jedoch in der Wohnung des Zustellungsadressaten wohnt (OLG Rostock FamRZ 1997, 90;… Musielak/Wolst, ZPO, § 181 Rdnr. 5).
  • OLG Nürnberg, 07.05.1997 - 9 W 897/97

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; …

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