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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.08.1997 - 9 WF 90/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4827
OLG Brandenburg, 18.08.1997 - 9 WF 90/97 (https://dejure.org/1997,4827)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.08.1997 - 9 WF 90/97 (https://dejure.org/1997,4827)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. August 1997 - 9 WF 90/97 (https://dejure.org/1997,4827)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass einer vorläufigen Anordnung im Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge für die Dauer des Getrenntlebens der Eheleute nur bei drohender ernsthafter Beeinträchtigung des Kindeswohls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 148
  • FamRZ 1998, 1249
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 15.08.1989 - 16 WF 144/89

    Scheidung; Einstweilige Anordnung; Vorläufige Anordnung; Sorgerecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.1997 - 9 WF 90/97
    Erforderlich ist vielmehr, daß ohne eine Eilentscheidung des Gerichts eine nachteilige Beeinträchtigung des Kindeswohles ernsthaft zu befürchten ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 304, 305) [OLG Karlsruhe 15.08.1989 - 16 WF 144/89].
  • OLG Zweibrücken, 21.06.1983 - 6 WF 92/83

    Vollstreckungsschuldner; Vollstreckungsorgan; Anordnung; Herausgabe des Kindes; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.1997 - 9 WF 90/97
    Das gleiche gilt, wenn die getrenntlebenden Eltern sich immer wieder wechselseitig des Kindes bemächtigen, weil ein solches unkoordiniertes Hin und Her für das Kind eine schwere Belastung und starke Verunsicherung bedeutet (OLG Zweibrükken, FamRZ 1983, 1162).
  • LG Mainz, 30.06.2015 - 2 O 223/14

    Fahrlässiges Gutachten an Uniklinik Mainz: Schmerzensgeld wegen Kindesentzug

    Insofern dürfte zu berücksichtigen sein, dass nach der Rechtsprechung (…vgl. etwa OLG Hamm, Beschl. v. 16.07.2008 - 10 WF 87/08 - Rn. 6;… OLG Dresden, Beschl. v. 10.01.2003 - 10 WF 0783/02, 10 WF 783/02 - Rn. 5; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 18.08.1997 - 9 WF 90/97 - jeweils zitiert nach juris) in den Fällen, in denen die Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch einstweilige Anordnung mit der Beschwerde angegriffen wird, in der Regel von einer Abänderung der Entscheidung ohne schwerwiegende Gründe abgesehen wird, da erneute Ortswechsel und ein wiederholter Austausch von Bezugspersonen üblicherweise nicht dem Wohl des Kindes entsprechen.
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

    Erforderlich ist vielmehr, dass ohne eine Eilentscheidung des Gerichts eine nachteilige Beeinträchtigung des Kindeswohls ernsthaft zu befürchten ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.8.1997 - 9 WF 90/97 - FamRZ 1998, 1249).
  • OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02

    Anordnung; Beschwerde; Umgangsrecht; elterliche Sorge; …

    Denn eine Abänderung einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Aufenthalts im Beschwerdeverfahren entspricht in der Regel nicht dem Wohl des betroffenen Kindes: Diesem ist ein mehrfacher Wechsel zwischen den Eltern nicht zuzumuten (Senat, Beschluss vom 26. November 2002 - 10 WF 650/02 - Beschluss vom 25. Mai 2001 - 10 WF 252/01 -: ebenso OLG Köln NJW 1999, 234; OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 1249).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 99/10

    Elterliche Sorge: Abänderung einer bereits vollzogenen einstweiligen Anordnung …

    Dies ist insbesondere auch bei der Entscheidung des Beschwerdegerichts zu berücksichtigen (…so ausdrücklich OLG Köln, a.a.O.; vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 1998, 1249).
  • OLG Brandenburg, 17.04.2003 - 10 WF 43/03

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Übertragung des …

    Erforderlich ist vielmehr, dass ohne eine Eilentscheidung des Gerichts eine nachteilige Beeinträchtigung des Kindeswohls ernsthaft zu befürchten ist (OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 1998, 1249;… Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 19, Rz. 30 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08

    Vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater

    Erforderlich ist vielmehr, dass ohne eine Eilentscheidung des Gerichts eine nachteilige Beeinträchtigung des Kindeswohls ernsthaft zu befürchten ist (Senat, FamRZ 2004, 210 ; OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 1998, 1249 ;… Keidel/Kahl, FGG , 15. Aufl., § 19 , Rz. 30 m.w.N.).
  • OLG Köln, 21.09.1998 - 14 UF 166/98

    Anfechtbarkeit von vorläufigen Anordnungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht im …

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  • OLG Brandenburg, 08.02.2013 - 3 UF 11/13

    Elterliche Sorge: Einstweilige Anordnung zur Regelung des …

    Regelmäßig entspricht es dem Wohl des Kindes nicht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern und somit vor einer etwaigen Entscheidung des Amtsgerichts in der Hauptsache über einen erneuten Ortswechsel zu befinden (OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 2009, 445; FamRZ 2004, 210; OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FamRZ 1998, 1249; OLG Köln, FamRZ 1999, 181).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2022 - 10 UF 20/22

    Einstweilige Anordnung über Teilbereiche der elterlichen Sorge für ein …

    Regelmäßig entspricht es dem Wohl des Kindes nicht, vor einer Entscheidung des Amtsgerichts in der Hauptsache eine erneute Veränderung der Verhältnisse herbeizuführen (vgl. OLG Brandenburg - 2. Familiensenat -, Beschluss vom 15.09.2014 - 10 UF 152/14, BeckRS 2015, 02399; FamRZ 2009, 445; FamRZ 2004, 210; OLG Brandenburg - 1. Familiensenat -, FamRZ 1998, 1249; OLG Brandenburg - 5. Familiensenat -, NJW-RR 2013, 1418, 1419; OLG Köln, FamRZ 1999, 181).
  • OLG Brandenburg, 07.10.2019 - 9 UF 144/19

    Wirksamkeit einer (vorläufigen) Vereinbarung über die Lebensmittelpunkt von …

    Regelmäßig entspricht es dem Wohl eines Kindes nicht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung ohne schwer wiegende Gründe abzuändern und somit vor einer Entscheidung des Amtsgerichts in dem bereits anhängigen Hauptsacheverfahren einen neuerlichen Aufenthaltswechsel anzuordnen (ständige Rechtsprechung aller Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, vgl. erkennender Senat, FamRZ 1998, 1249; Beschlüsse vom 8. Januar 2016, 9 UF 157/16, und vom 3. Mai 2018, Az. 9 UF 36/18; 2. Familiensenat, FamRZ 2015, 1216; 4. Familiensenat, FamRZ 2014, 1209, 5. Familiensenat, FamRZ 2014, 1124).
  • OLG Brandenburg, 09.09.2013 - 3 UF 64/13

    Abänderung einer bereits vollzogenen einstweiligen Anordnung über das …

  • OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 9 WF 314/06

    Sorgerecht; einstweilige Anordnung: Kriterien für die vorläufige Übertragung des …

  • OLG Brandenburg, 06.02.2004 - 10 WF 1/04

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung im Sorgerechtsverfahren

  • OLG Brandenburg, 19.05.2008 - 10 WF 70/08

    Einstweilige Anordnung im Hinblick auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht: …

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