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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.06.1998 - 2 W 99/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2682
OLG Schleswig, 10.06.1998 - 2 W 99/98 (https://dejure.org/1998,2682)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.06.1998 - 2 W 99/98 (https://dejure.org/1998,2682)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Juni 1998 - 2 W 99/98 (https://dejure.org/1998,2682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung einer Alkoholabhängigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906
    Voraussetzungen für die Unterbringung eines Alkoholsüchtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Itzehoe - 4 XVII 236/97
  • LG Itzehoe - 4 T 129 198
  • OLG Schleswig, 10.06.1998 - 2 W 99/98

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 874
  • MDR 1998, 971
  • FamRZ 1998, 1328
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 10.02.1994 - 3Z BR 15/94

    Unterbringung; Betreuter; Alkoholismus; Alkoholmißbrauch; Hirnabbau; …

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.06.1998 - 2 W 99/98
    Dafür, daß die Betroffene (schon) an einem hirnorganischen Psychosyndrom bei schwerer Alkoholkrankheit leidet und ihr langjähriger chronischer Alkoholismus zu einem schwerwiegenden Hirnabbau geführt hat, der sich insbesondere in deutlichen, intellektuellen Einbußen, in affektiver Verflachung, in Antriebsstörungen sowie in einer Fehleinschätzung ihrer eigenen gesundheitlichen und sozialen Situation äußert, und daß deshalb eine Unterbringung in Betracht zu ziehen wäre (BayObLG, BtPrax 1994, 98, 99), gibt der Akteninhalt nichts her.
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. …

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.06.1998 - 2 W 99/98
    In einem solchen Fall kann die Unterbringung (nur) nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB zum Schutze vor Selbsttötung oder Selbstgefährdung erforderlich sein (BayObLG, FamRZ 1994, 1617, 1619).
  • BayObLG, 30.11.1989 - BReg. 3 Z 153/89
    Auszug aus OLG Schleswig, 10.06.1998 - 2 W 99/98
    Bei Alkoholismus liegt eine Krankheit im vorgenannten Sinne vor, wenn entweder die Sucht als solche Symptom einer vorhandenen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ist oder der durch die Sucht verursachte Abbau der Persönlichkeit den Wert einer Geisteskrankheit oder einer Geistesschwäche bereits erreicht hat (BayObLG, NJW 1990, 774, 775, Palandt-Diederichsen, a.a.O., § 1896 Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03

    Betreuung: Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer …

    bb) In der Rechtsprechung ist weiterhin anerkannt, dass Alkoholismus (Trunksucht) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB ist, so dass allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 1617 = BtPrax 1994, 211; FamRZ 1998, 1327; FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm BtPrax 2001, 40; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 = NJW 1999, 874; vgl. auch Alperstedt BtPrax 2000, 95ff, 150 f; G.Schmidt BtPrax 2001, 188,191).
  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99

    Erledigung der Hauptsache

    bb) Trunksucht (Alkoholismus) ist für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB , so daß allein darauf in der Regel die Bestellung eines Betreuers und die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden können (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608 ; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186;… Palandt/Diederichsen BGB 58~.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).

  • BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99

    Einwilligung in ärztliche Maßnahmen durch einen Betreuer

    Trunksucht (Alkoholismus) ist für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB , so daß allein darauf in der Regel die Bestellung eines Betreuers und die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden können (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608 ; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186;… Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).

  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Das Landgericht hat insbesondere beachtet, daß Trunksucht (Alkoholismus) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB ist, so daß allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden kann (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Alkoholismus im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 19.91, .608; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186;… Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).

  • OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05

    Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (vgl. z.B. BayObLG FamRZ 1998, 1327/1328 m.w.N.; OLG Hamm BtPrax 2001, 40; OLG Schleswig FamRZ 1998, 1328/1329; Knittel Betreuungsgesetz § 1906 BGB Anm.22; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3.Aufl. § 1906 BGB Rn.32).
  • LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13

    Zum Verhältnis einer Unterbringung nach Betreuungsrecht zur …

    Sie wird dann unzulässig (vgl. KG, KGR 2005, 621 (623); SchlHOLG OLGR 2000, 140), weil im Sinne der vorgenannten Bestimmung nicht notwendig ist, was keinen Erfolg verspricht (vgl. SchlHOLG OLGR 1998, 316 (317); zu all dem bereits Kammer, Beschluss vom 19.02.2007 - 3 T 40/07).
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