Rechtsprechung
| BVerwG, 28.04.1998 - 5 C 5.97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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BAföG § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3
- Wolters Kluwer
Wert des Gegenstands von anwaltlicher Tätigkeit
- Wolters Kluwer
Ausbildungsförderung nach Überschreiten der Altersgrenze - Ausbildungsförderung für Asylberechtigten - Überschreitung der Altersgrenze - Persönliche Hinderungsgründe bei anerkanntem Asylberechtigten - Ausbildungsbeginn - Verzögerung durch Nichterfüllung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAföG § 10 Abs. 3 S. 2 Nr. 3
Ausbildungsförderungsrecht - Altersgrenze, Ausbildungsförderung nach Überschreiten der Ausbildungsförderung für Asylberechtigten; - nach Überschreitung der Altersgrenze; Ausbildung, persönliche Hinderungsgründe bei anerkanntem Asylberechtigten; Ausbildungsbeginn, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 1398
- DVBl 1998, 1141 (Ls.)
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.10.1980 - 5 C 64.78
Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nach Überschreitung …
Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 5 C 5.97
Nr. 13 S. 3> unter Hinweis auf Urteil vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 5 C 64.78 - ). - BVerwG, 06.11.1991 - 5 B 121.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 5 C 5.97
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein persönlicher Hinderungsgrund dann vorliegt, wenn der Auszubildende aus von ihm nicht zu vertretenden, in seinen persönlichen Lebensverhältnissen liegenden Gründen eine objektiv gegebene Chance, eine seiner Neigung und Eignung entsprechende Ausbildung zu beginnen, bis zum Erreichen der Altersgrenze nicht wahrnehmen konnte; für die Frage, ob der Auszubildende den späten Ausbildungsbeginn zu vertreten hat, ist auf den gesamten Zeitraum bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres abzustellen (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1989 - BVerwG 5 B 17.89 - und vom 6. November 1991 - BVerwG 5 B 121.91 - ). - BVerwG, 08.03.1989 - 5 B 17.89
Auszubildende - Geburtstermin - Verspäteter Ausbildungsbeginn - …
Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 5 C 5.97
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein persönlicher Hinderungsgrund dann vorliegt, wenn der Auszubildende aus von ihm nicht zu vertretenden, in seinen persönlichen Lebensverhältnissen liegenden Gründen eine objektiv gegebene Chance, eine seiner Neigung und Eignung entsprechende Ausbildung zu beginnen, bis zum Erreichen der Altersgrenze nicht wahrnehmen konnte; für die Frage, ob der Auszubildende den späten Ausbildungsbeginn zu vertreten hat, ist auf den gesamten Zeitraum bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres abzustellen (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1989 - BVerwG 5 B 17.89 - und vom 6. November 1991 - BVerwG 5 B 121.91 - ). - BVerwG, 06.04.1988 - 5 B 152.87
Gewährung von Ausbildungsförderung - Erreichen der Altersgrenze - Hinderung an …
Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 5 C 5.97
Hatte er in regulärer Schulzeit noch keine Zugangsberechtigung zur Hochschule erworben, dann ist zu prüfen, ob er in der Zeit bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres keine Chance hatte, diese Qualifizierung zu erlangen (vgl. Beschluß vom 6. April 1988 - BVerwG 5 B 152.87 - Buchholz a.a.0.
- VGH Hessen, 23.06.2025 - 10 A 1092/22
Altersgrenze für Ausbildungsförderung
Rn. 40 Derartige persönliche und familiäre Hinderungsgründe liegen dann vor, wenn der Auszubildende aus von ihm nicht zu vertretenden, in seinen persönlichen Lebensverhältnissen liegenden Gründen eine objektiv gegebene Chance, eine seiner Neigung und Eignung entsprechende Ausbildung zu beginnen, bis zum Erreichen der Altersgrenze nicht wahrnehmen konnte (BVerwG, Urteil vom 28. April 1998 - 5 C 5/97 -, juris Rn. 12).Abzustellen ist insoweit auf den gesamten Zeitraum bis zum Erreichen der Altersgrenze (BVerwG, Urteil vom 28. April 1998 - 5 C 5/97 -, juris Rn. 12 m. w. N.; OVG Bremen…, Urteil vom 24. Oktober 2017 - 1 LB 147/16 -, juris Rn. 22; OVG NRW…, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 12 B 1576/11 -, juris Rn. 7).
- VG Hamburg, 27.01.2015 - 2 E 5/15
Ausbildungsförderung für ihr Studium im Bachelorstudiengang Sozialökonomie
Ein Förderungsbewerber war dann an der rechtzeitigen Aufnahme seiner Ausbildung gehindert, wenn er aus von ihm nicht zu vertretenden, in seinen persönlichen Lebensverhältnissen liegenden Gründen eine objektiv gegebene Chance, eine seiner Neigung und Eignung entsprechende Ausbildung zu beginnen, bis zum Erreichen der Altersgrenze nicht wahrnehmen konnte (BVerwG, Urt. v. 28.4.1998, 5 C 5/97, FamRZ 1998, 1398, juris Rn. 12; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.2.2014, 4 So 135/13, n.v.).Für diese Feststellung ist auf den gesamten Zeitraum bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres abzustellen (BVerwG, Urt. v. 28.4.1998, 5 C 5/97, FamRZ 1998, 1398, juris Rn. 12).
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.2003 - 7 S 82/01
Studienaufnahme nach Wegfall des Hinderungsgrundes (Sprachkenntnisse)
2.) Im Falle des Klägers als einem Spätaussiedler ist grundsätzlich vom Vorliegen einer Ausnahme nach § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BAföG auszugehen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 28.4.1998, FamRZ 1998, 1398, sowie Rothe/Blanke, a.a.O., Erl. 17 zu § 10; vgl. auch Tz. 10.3.4 a BAföG-VwV).Hiergegen wendet sich der Beklagte zu Recht: Grundsätzlich ist es zwar zutreffend, dass einem Aussiedler ein angemessener Zeitraum zu gewähren ist, um die Sprache zu erlernen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.1998, FamRZ 1998, 1398, 1399).
- VG Hamburg, 17.02.2014 - 2 K 1494/12
Ausbildungsförderung bei Überschreitung der Altersgrenze wegen Kindererziehung
Ein Förderungsbewerber war dann an der rechtzeitigen Aufnahme seiner Ausbildung gehindert, wenn er aus von ihm nicht zu vertretenden, in seinen persönlichen Lebensverhältnissen liegenden Gründen eine objektiv gegebene Chance, eine seiner Neigung und Eignung entsprechende Ausbildung zu beginnen, bis zum Erreichen der Altersgrenze nicht wahrnehmen konnte (BVerwG, Urt. v. 28.4.1998, FamRZ 1998, 1398, juris Rn. 12; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.2.2014, 4 So 135/13).Für diese Feststellung ist auf den gesamten Zeitraum bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres abzustellen (BVerwG, Urt. v. 28.4.1998, FamRZ 1998, 1398, juris Rn. 12).
- OVG Bremen, 24.10.2017 - 1 LB 147/16
Bewilligung von Ausbildungsförderung für Masterstudium - Altersgrenze; …
Bei der Frage, ob der Auszubildende nach § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3, 1. Halbs. BAföG aus persönlichen oder familiären Gründen gehindert war, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen, ist auf den gesamten Zeitraum bis zur Altersgrenze abzustellen (…Steinweg in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, Kommentar, 6. Aufl. 2016, § 10 Rn. 26; vgl. hierzu zusammenfassend BVerwG, Urt. v. 28.04.1998 - 5 C 5.97, FEVS 48, 481). - VG München, 09.06.2011 - M 15 K 10.2344
Ausbildungsförderung
In der Sache gehe er davon aus, dass entgegen der Ansicht des Beklagten mangelnde Sprachkenntnisse nicht unter § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG, sondern unter Nr. 10.3.4a BAföGVwV fielen, weil das Bundesverwaltungsgericht im Falle eines Asylbewerbers (FamRZ 98, 1398) entschieden habe, dass ein im Einzelfall angemessener Zeitraum zum Erlernen der Sprache zu berücksichtigen sei.Insoweit kann sie sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, sie habe damals noch nicht über die erforderlichen Deutsch-Kenntnisse verfügt, denn es hätte ihr obliegen, sich die erforderlichen Deutsch-Kenntnisse so schnell wie möglich anzueignen (BVerwG FamRZ 1998, 1398), was ihr aufgrund ihrer in den USA bereits erworbenen Deutsch-Kenntnisse in kürzerer Zeit hätte möglich sein müssen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.1999 - 16 A 7481/95
Ausbildungsförderung; Überschreitung der Altersgrenze; Iraner; Umschulung
Rn. 32 Vgl. das Revisionsurteil des BVerwG vom 28. April 1998 - 5 C 5.97 -, FamRZ 1998, 1398 = FEVS 48, 481 m.w.N. - VG Stuttgart, 21.11.2005 - 11 K 114/05
Ausbildungsförderung; Überschreiten der Altersgrenze; Verzögerung; …
Rn. 19 Dementsprechend ist ein Auszubildender dann an der rechtzeitigen Aufnahme der Ausbildung als gehindert anzusehen, wenn er aus von ihm nicht zu vertretenden, in seinen persönlichen Lebensverhältnissen liegenden Gründen eine objektiv gegebene Chance, eine seiner Neigung und Eignung entsprechende Ausbildung zu beginnen, bis zum Erreichen der Altersgrenze nicht wahrnehmen konnte (vgl. BVerwG…, Urt. vom 10.10.1985, NVwZ 1986, 216 = FamRZ 1986, 302; Beschl. vom 08.03.1989, NVwZ-RR 1989, 560; Beschl. vom 06.11.1991, FamRZ 1992, 990 und Urt. vom 28.04.1998, NVwZ-Beilage 1998, 89 = FamRZ 1998, 1398). - VG Würzburg, 12.05.2016 - W 3 K 15.813
Gewährung von Ausbildungsförderung nach Vollendung des 30. Lebensjahrs wegen …
Für diese Feststellung ist auf den gesamten Zeitraum bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres abzustellen (BVerwG, U.v. 28.4.1998 - 5 C 5/97 - juris Rn. 12). - VG Stuttgart, 29.11.2016 - 11 K 3700/16
Ausbildungsförderung nach dem BAföG nach Überschreiten der Altersgrenze
Rn. 21 Für die Unmöglichkeit die Ausbildung aufzunehmen ist grundsätzlich auf den gesamten Zeitraum bis zum Erreichen der Altersgrenze abzustellen (BVerwG, FamRZ 1998, 1398). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2011 - 12 E 225/11
Anwendbarkeit des § 10 Abs. 3 S. 1 BAföG auf vor dem Inkrafttreten liegende …
- OVG Bremen, 16.01.2026 - 2 B 311/25
Altersgrenze; Ausbildungsförderung; Neigung; persönliche Entscheidung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.1999 - 16 A 665/98
Ausbildungsförderung; Abbruch der Ausbildung; Beginn einer anderen Ausbildung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2010 - 12 A 265/09
Anforderungen an die Geltendmachung persönlicher Gründe i.S.d. § 10 Abs. 3 S. 2 …
- OVG Sachsen, 06.07.2022 - 5 A 327/20
Altersgrenze; Ausnahme; Erkrankung
- VG München, 10.02.2011 - M 15 K 09.5979
Ausbildungsförderung nach Überschreiten der Altersgrenze; chronische depressive …
- VG Minden, 03.12.2008 - 6 L 620/08
Ausbildungsförderungsanspruch einer über Dreißigjährigen
- VG Oldenburg, 03.03.2008 - 13 A 2249/07
Altersgrenze; Ausbildungsförderung; Bedürftigkeit; Deutschkurs; …
- VG Frankfurt/Main, 04.12.2008 - 3 K 2650/07
Überschreitung der Höchstaltersgrenze im Rahmen der Ausbildungsförderung
- VG Hamburg, 18.06.2008 - 8 K 2970/07
Ausbildungsförderung: Ausnahme von der Altersgrenze wegen berufspraktischer …
- VG München, 26.06.2008 - M 15 K 07.2969
Ausbildungsförderung; Vorabentscheidung nach Überschreiten der Altersgrenze
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