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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.03.1997 - 9 UF 204/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6740
OLG Brandenburg, 05.03.1997 - 9 UF 204/96 (https://dejure.org/1997,6740)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.03.1997 - 9 UF 204/96 (https://dejure.org/1997,6740)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. März 1997 - 9 UF 204/96 (https://dejure.org/1997,6740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs; Anforderungen an den Erwerb von Rentenanwartschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 299
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 34/86

    Berücksichtigung vor der Ehezeit erworbener Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.1997 - 9 UF 204/96
    Auch bei einer derartigen Fallgestaltung bedarf es indes für die Begründung eines Ausschlusses des Versorgungsausgleichs eine umfassenden Prüfung der beiderseitigen Verhältnisse (BGH FamRZ 1988, 489).

    Erwerbstätigkeit eine angemessene Alterssicherung aufzubauen (BGH FamRZ 1988, 489, 490).

  • OLG Karlsruhe, 12.10.1993 - 2 UF 149/92

    Versorgungsausgleich; Versorgungsanwartschaften; Rentenversicherung; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.1997 - 9 UF 204/96
    Sie kann daher nur dann in den Versorgungsausgleich eingestellt werden, wenn hinreichend sicher davon auszugehen ist, daß die Grundlage für den Rentenbezug, die Erwerbsunfähigkeit des Ausgleichspflichtigen, auch in Zukunft nicht in Fortfall geraten wird (OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 904 [OLG Karlsruhe 12.10.1993 - 2 UF 149/92]).

    Bezieht im Zeitpunkt der Durchführung des Versorgungsausgleichs der ausgleichsverpflichtete Ehegatte bereits eine Erwerbsunfähigkeitsrente und ist nicht damit zu rechnen, daß er seine Altersversorgung noch weiter wird ausbauen können, so kommt ein Ausschluß des Versorgungsausgleichs nach dieser Vorschrift in Betracht, wenn umgekehrt der ausgleichsberechtigte Ehegatte noch in der Lage ist, eine deutlich höhere Altersversorgung bis zum Eintritt der Voraussetzungen für den Bezug von Altersruhegeld zu schaffen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 904, 905) [OLG Karlsruhe 12.10.1993 - 2 UF 149/92].

  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 504/80

    Berücksichtigung am Ehezeitende bereits gezahlter Altersrente beim …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.1997 - 9 UF 204/96
    Dieser höhere Betrag kann dem Versorgungsausgleich indes nur dann zugrundegelegt werden, wenn nicht damit zu rechnen ist, daß sie dem Ehegatten wieder entzogen wird (BGH FamRZ 1982, 33, 35, 36; 1989, 721, 722; 723, 724).
  • BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 159/87

    Weitere Beschwerde der Ehefrau gegen Durchführung des Versorgungsausgleichs …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.1997 - 9 UF 204/96
    Der Ausschluß des Versorgungsausgleichs kommt nur dann in Betracht, wenn über das pflichtwidrige Verhalten, also die bloße Nichterfüllung einer Unterhaltsverpflichtung hinaus, besondere Umstände gegeben sind, die dieses Verhalten als eine gröbliche Pflichtverletzung erscheinen lassen (BGH FamRZ 1989, 1060, 1061).
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 781/80

    Einbeziehung einer Trennungszeit in den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.1997 - 9 UF 204/96
    Das grundlose Verlassen des Ehepartners nach einer mehr als 10 Jahre andauernden Ehe rechtfertigt daher den Ausschluß des Versorgungsausgleichs nicht (BGH NJW 1983, 165).
  • OLG Stuttgart, 22.12.2016 - 15 UF 142/16

    Versorgungsausgleich: Pflicht zur Berücksichtigung der Wiederwahl eines …

    Eine nach dem Ende der Ehezeit erfolgte Unterhaltspflichtverletzung bleibt demgegenüber im Regelfall sanktionslos, weil nach dem Ehezeitende erworbene Anrechte nicht dem Versorgungsausgleich unterliegen (OLG Bamberg FamRZ 2015, 932; OLG Brandenburg FamRZ 1998, 299, 300;… Borth aaO Kap. 6 Rn. 998;… Johannsen/Henrich/Holzwarth aaO § 27 VersAusglG Rn. 47; Langheim FamRZ 2016, 1723, 1729;… MüKo/Dörr aaO § 27 VersAusglG Rn. 45).
  • OLG Karlsruhe, 02.04.2007 - 2 UF 39/06
    Dass der Ehemann erst ab Dezember 2005 Unterhalt für das gemeinsame Kind leistet, ist im Rahmen des § 1587c Nr. 3 BGB unerheblich, da insoweit nur Fehlverhalten während der für den Versorgungsausgleich maßgeblichen Ehezeit sanktioniert werden soll (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 1998, 299, 300; OLG Schleswig FamRZ 1999, 865, 867;… Johannsen/Henrich/Hahne, EheR 4. Aufl. § 1587c Rdn. 37;… Weinreich/Klein/Rehme, FamR, 2. Aufl. § 1587c Rdn. 51).
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