Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 17.11.1997 - 20 W 269/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5181) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)
Rechtsanspruch auf Überlassung eines Bildes am gemeinsamen Kind
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 577
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 14.07.1999 - 6 UF 182/99 Unter die Auskunftsverpflichtung kann auch die Übermittlung eines Bildes eines Kindes in zeitlichen Abständen fallen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluß vom 17.11.1997 - 20 W 269/97, FamRZ 1998, 577).
Unter die Auskunftsverpflichtung kann auch die Übermittlung eines Bildes eines Kindes in zeitlichen Abständen fallen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluß vom 17.11.1997 - 20 W 269/97, FamRZ 1998, 577).
- AG Wunsiedel, 16.02.2022 - 51 F 347/21
Auskunftspflicht über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
1 Z 20/83">FamRZ 1983, 1169, 1170; BayObLG NJW 1993, 1081, 1082; BayObLG FamRZ 1996, 813; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 577; OLG Köln FamRZ 1997, 111, 112. Da ein Anspruch darauf, dass die Fotos in einer bestimmten Art und Weise gestaltet sind (z.B. kein Gruppenfoto) nicht besteht, vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2012, 888, bestehen hinsichtlich der Verpflichtung zur Aushändigung eines unpersönlichen aktuellen Passfotos des Kindes keine Bedenken.
dejure.org
Übersicht OLG Frankfurt
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.