Rechtsprechung
| BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesetzliche Vertretung des Geschäftsunfähigen im gerichtlichen Verfahren - Betreuung statt Vollmacht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung für eine wirksame Vollmacht ist die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen bei Erteilung der Vollmacht; Bestellung eines Betreuers aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung des Betroffenen; Aufgabenkreis ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- jurpage.net (Leitsatz)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrenshandlungsfähigkeit
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Bestellung Betreuers für gerichtliches Verfahren trotz Vollmachtserteilung
Verfahrensgang
- AG Cham - XVII 6/95
- LG Regensburg, 21.02.1997 - 7 T 179/96
- BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 920
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94
Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung; …
Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435;… Knittel BtG § 1896 BGB Rn. 33 a).
- BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 70/94
Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97
Diese Voraussetzung ist erfüllt, da die Betroffene nach der vom Landgericht übernommenen Beurteilung des Sachverständigen geschäftsunfähig ist (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 116 ).Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435;… Knittel BtG § 1896 BGB Rn. 33 a).
- BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97
b) Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff.; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ).
- BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93
Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97
Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, d.h. dahin, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG FamRZ 1996, 1370/1371; BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.). - BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96
Entscheidungskompetenz bei weiterer Beschwerde gegen die Verwerfung einer …
Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97
Der Senat kann zum Teil selbst abschließend entscheiden, da er die insoweit erforderlichen Feststellungen aus den Akten selbst treffen kann und weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind (vgl. BGH NJW 1996, 2581 ). - BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95
Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen
Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435). - BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94
Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der …
Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435). - BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
Zurückverweisung wegen Begründungsmängeln der Beschwerdeentscheidung
Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97
Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, d.h. dahin, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG FamRZ 1996, 1370/1371; BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.). - BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95
Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97
b) Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff.; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ).
- OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
Bestellung eines Rechtsanwalts als Vorsorgebetreuer
Nach überwiegender Auffassung ist für die Führung eines Prozesses für den Betroffenen die Erteilung einer Vollmacht nicht genügend (…Schwab a.a.O. Rn. 54; Bay ObLG FamRZ 1998, 920; a.A. LG Konstanz, Urteil vom 30.12.1999, 3 O 114/99), so dass, wenn sich die Notwendigkeit eines Prozesses abzeichnet, grundsätzlich ein Bedürfnis für die Einrichtung einer Betreuung besteht.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".