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| LG München I, 07.07.1999 - 13 T 4301/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Zeitweises Absperren der Wohnungstür beim Betreuten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Absperren einer Wohnungstür
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1906 Abs. 4
Verfahrensgang
- AG München, 26.02.1999 - 715 XVII 7555/96
- LG München I, 07.07.1999 - 13 T 4301/99
Papierfundstellen
- NJW 1999, 3642
- FamRZ 2000, 1123
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53
Vormundschaft
Auszug aus LG München I, 07.07.1999 - 13 T 4301/99
Für die Regelung des Absatz 2, der die Unterbringung mit Freiheitsentziehung regelt, ist aber geklärt, daß er sich auch auf die Unterbringung durch den gesetzlichen Vertreter erstreckt (BVerFGE 10, 302;… Jarass/Pieroth, Kommentar zum GG , 2. Aufl., Art. 104 Rn. 9; Enders in BtE 1992/93, 81). - LG Hamburg, 09.09.1994 - 301 T 206/94
Auszug aus LG München I, 07.07.1999 - 13 T 4301/99
In Übereinstimmung mit dem Landgericht Hamburg (BtE 1994/95, 136 = BtPrax 1995, 31 ; bestätigt durch OLG Hamburg FamRZ 1995, 1019 ) sowie des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg ( BtPrax 1998, 1 94-1 95) fällt jedoch unter den Begriff der sonstigen Einrichtung auch die eigene Wohnung des Betroffenen, wenn der institutionelle Rahmen vergleichbar einer Einrichtung gestaltet ist und die Wohnung selbst "nur noch eine Hülle" ist (…so auch Scholz/Glade, BeR 1. Aufl., § 4, S. 105). - BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 15/96
Einwilligung eines Betreuten in seine Unterbringung in eine geschlossene …
Auszug aus LG München I, 07.07.1999 - 13 T 4301/99
Ein - insoweit ausreichender - natürlicher Wille liegt nicht mehr vor (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 1996, 1375 ).
- KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
Betreuung: Notwendigkeit der Unterbringung eines an einer Psychose erkrankten …
Der Hinweis des Betroffenen auf die Entscheidung des Landgerichts Frankf./M. FamRZ 1993, 478 (ähnlich OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1123 bei einem Betroffenen mit' z. Zt. unbekanntem Aufenthalt) verkennt, dass jener Fall im Tatsächlichen anders gelagert war, weil nach dem dort eingeholten ärztlichen Gutachten eine Heilbehandlung des Betroffenen mangels Einvernehmens nicht Erfolg versprechend war.
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