Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 27.09.1999 - 5 WF 94/99 |
Verfahrensgang
- AG Zweibrücken - 1 F 514/99
- OLG Zweibrücken, 27.09.1999 - 5 WF 94/99
- OLG Zweibrücken, 03.11.1999 - 5 WF 94/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1222 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 11.10.2004 - 11 WF 219/04
Anforderungen an Auskunftsverlangen über Einkommens- und Vermögensverhältnisse im …
Gerade bei klageweiser Geltendmachung des Auskunftsanspruchs besteht Veranlassung, jeweils im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob gewichtige Gründe vorliegen, die es rechtfertigen, eine - wie hier - vom beauftragten und bevollmächtigten Rechtsanwalt des Pflichtigen nach dessen Angaben gefertigte Auskunft als unzureichend zurückzuweisen (vgl. hierzu auch OLG München, OLGR 1998, 82; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1222).
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Rechtsprechung
| OLG München, 31.01.2000 - 16 UF 1005/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 19.04.1999 - 533 F 2753/97
- OLG München, 31.01.2000 - 16 UF 1005/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1222
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.10.1996 - XII ZB 188/94
Berechnung des Ehezeitanteils an einer Betriebsrente
Auszug aus OLG München, 31.01.2000 - 16 UF 1005/99
vom 16.09.1999 vermerkt ist, daß die in der Zusatzrentenordnung berücksichtigten Dienstzeiten vom 01.01.1984 bis zum 31.12.1983 auf die Höhe der Zusatzrente keinen Einfluß hätten, so ist doch in die Berechnung des Versorgungsausgleichs auch diese Teilversorgung mit aufzunehmen, weil es für die Berechnung des Ehezeitanteils auf die gesamte tatsächliche Betriebszugehörigkeit, nicht aber auf die unterschiedliche Zeit der Mitgliedschaft in den einzelnen Versorgungseinrichtungen ankommt (BGH FamRZ 1997, 166/167). - OLG Düsseldorf, 10.03.1993 - 7 UF 22/91
Erwerb von Versorgungsanwartschaften; Anwartschaft auf eine …
Auszug aus OLG München, 31.01.2000 - 16 UF 1005/99
Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, daß der Ehezeitanteil der Versorgung einem angemessenen Teil der möglichen Endversorgung entspricht, wie es das Gesetz vorsieht (Glockner FamRZ 1994/900/901). - BGH, 28.10.1992 - XII ZB 114/91
Keine Fehlerkorrektur durch schuldrechtlichen Vorsorgungsausgleich - …
Auszug aus OLG München, 31.01.2000 - 16 UF 1005/99
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat unter Aufgabe ihrer früheren Rechtsauffassung aufgrund der durch Einführung des § 10 a VAHRG geänderten Rechtslage solche tatsächlichen, auf individuellen Umständen beruhende Veränderungen für berücksichtigungsfähig erklärt (BGH FamRZ 1993/304, 306;… Johannsen/Henrich/Hahne, 3. Auflage Eherecht, Randnote 19 zu § 1587 g BGB).
- OLG Oldenburg, 16.05.2001 - 11 UF 189/99
Versorgungsausgleich; Umrechnung; BarwertVO; Scheidung; Zusatzversorgung; …
aa) Nach der bisher herrschenden Meinung soll hierzu - zum Zwecke der Vergleichbarmachung des statischen betrieblichen Anrechts (...) mit dem dynamischen Rentenausgleichsbetrag - eine Dynamisierung des betrieblichen Anrechts (mit nachfolgendem Abzug des öffentlichrechtlichen Teilausgleichs und anschließender Entdynamisierung des Restbetrages) erfolgen (…vgl. Johannsen/Henrich/Hahne, 3. Aufl., § 1587 g, Rn. 14; OLG München, FamRZ 2000, 1222; vgl. ferner OLG Köln, NJW-RR 2001, 222; OLG München, FamRZ 1999, 869) bzw. - mit gleichem Ergebnis, aber rechnerisch einfacher - ein Abzug des entdynamisierten (durch "Rück"Dynamisierung zu ermittelnden und aktualisierten statischen) Wertes des öffentlichrechtlichen Teilausgleichsbetrages vom vollen Ausgleichsbetrag (BGH, FamRZ 2000, 89, 90, 92; vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 237 r.Sp. unten). - OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 3 UF 229/03
Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung eines Teilausgleichs im …
Dies entspricht im Prinzip der früheren Auffassung, dass zur Ermittlung des Ausgleichsbetrages eine Dynamisierung der betrieblichen Anrechte mit nachfolgendem Abzug des öffentlich-rechtlichen Teilausgleichs und anschließender Entdynamisierung des Restbetrages zu erfolgen habe (…vgl. Johannsen/Henrich/Hahne, 3. Aufl., § 1587 g BGB Rz. 14; OLG München, FamRZ 2000, 1222; vgl. ferner OLG Köln, NJW-RR 2001, 222; OLG München, FamRZ 1999, 869; 2000, 1222, so früher auch Glockner in FamRZ 1987, 328 und Kemnade in FamRZ 1999, 821)). - OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 3 UF 228/03
Anforderungen an die Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bremen, 16.07.2003 - 5 WF 42/02
Anforderungen an die zu erteilende Auskunft
Das bedeutet grundsätzlich, dass der Auskunftspflichtige den Wert der Versorgung zum Zeitpunkt ihres Bezuges zugrunde zu legen hat und der Familienrichter bei der Ermittlung des auszugleichenden Betrages die Betriebsrente in der jeweils gezahlten tatsächlichen Höhe ( OLG Hamm v. 21.6.2000 4 UF 157/99 , FamRZ 2001, 1221 f. ; OLG München v. 31.1.2000 16 UF 1005/99 , FamRZ 2000, 1222 ff. ; BGH v. 20.9.1989 IVb ZB 138/88 , MDR 1990, 228 = FamRZ 1989, 1285 ff. ; Glockner, FamRZ 1988, 777 ff. ).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 12.11.1999 - 11 UF 30/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1222 (Ls.)
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