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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 11.02.2000 - 7 UF 4435/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6310
OLG Nürnberg, 11.02.2000 - 7 UF 4435/99 (https://dejure.org/2000,6310)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.02.2000 - 7 UF 4435/99 (https://dejure.org/2000,6310)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Februar 2000 - 7 UF 4435/99 (https://dejure.org/2000,6310)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1671; ; BGB § 1696; ; BGB § 1684

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 § 1696 § 1684
    Abänderung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Auswanderungsabsichten des betreuenden Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB §§ 1671, 1684, 1696
    Abänderung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Auswanderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinsame elterliche Sorge; Sorgerecht; Abänderung einer Anordnung; Auswanderung eines Elternteils

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 108 F 3173/99
  • OLG Nürnberg, 11.02.2000 - 7 UF 4435/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1603
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2000 - 7 UF 4435/99
    Dies gilt umso mehr, als der BGH in seiner ersten veröffentlichen Entscheidung vom 29. September 1999 zu § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB n. F. (vgl. FamRZ 1999, 1646) betont hat, daß die Frage, ob nach dieser Vorschrift eine Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu erfolgen habe, maßgeblich vom Konsens und der Kooperationsbereitschaft der Eltern in Angelegenheiten des Kindes abhänge.
  • BGH, 14.10.1992 - XII ZB 150/91

    Änderung der Anordnung zum gemeinsamen Sorgerecht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2000 - 7 UF 4435/99
    Die nachhaltige Störung oder das Entfallen dieser Kooperationsbereitschaft wurde deshalb zu Recht als ein triftiger, das wohl des Kindes nachhaltig berührender und damit die Abänderung der Belassung der gemeinsamen Sorge rechtfertigender Umstand angesehen (vgl. BGH FamRZ 1993, 314, 315).
  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1004/96

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2000 - 7 UF 4435/99
    Ausübung des Umgangsrechts einzuräumen ist (vgl. etwa BGH, FamRZ 1998, 893, 894 sowie Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Auflage, § 1604, 84 Rn 18 m.w.N.
  • OLG Zweibrücken, 13.07.2004 - 5 UF 47/04

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf Elternteil, …

    Ihr Wunsch, nach Scheidung der Ehe wieder in dem ihr eigenen Kulturkreis und Familienverband zu leben, ist auch angesichts ihres schon langjährigen Aufenthaltes in Deutschland zu respektieren und tritt unter Beachtung und Berücksichtigung aller Umstände nicht hinter die Aufrechterhaltung des bisherigen engen Kontaktes des Kindes zum Vater zurück (in diesem Sinne die h.M. in der oben dargestellten Literatur sowie OLG Nürnberg, FamRZ 2000, 1603; OLG Bamberg, FamRZ 1988, 752; a.A. OLG Frankfurt/M., FamRZ 2003, 1491).
  • OLG Köln, 11.01.2006 - 4 UF 229/05

    Zur Frage der Aufenthaltsbestimmungsrechtsübertragung im einstweiligen …

    Die vorgenommene Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes allein auf die Antragstellerin erfordert allerdings im Hinblick auf die betroffenen Rechtspositionen von Antragstellerin und Antragsgegner eine Prüfung dahin, ob die beabsichtigte Verlagerung des Aufenthaltes der Kinder für das Kindeswohl nachteilig ist zur Voraussetzung (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2000, 1603).
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