Rechtsprechung
| OLG Hamm, 08.07.1999 - 8 WF 219/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung eines familiengerichtlichen Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 648 Abs. 1 S. 3, Abs. 2
Verfahrensgang
- AG Gelsenkirchen-Buer - 20 FH 1/99
- AG Gelsenkirchen - 20 FH 1/99
- OLG Hamm, 08.07.1999 - 8 WF 219/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 360
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Hamm, 29.04.2005 - 11 UF 73/05
Zur Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren bei Einwand fehlender …
Bei dieser Sachlage war ungeachtet der Bestimmung des § 647 I Nr. 4 ZPO eine gesonderte -vom Amtsgericht als fehlend beanstandete- Erklärung des Antragsgegners nach § 648 II 1 ZPO, wie sie der dritte Abschnitt "Erklärung bei Einwand G oder H" im Formularvordruck "Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt vorsieht, entbehrlich (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 835; OLG Hamm -8. Fs.-, FamRZ 2000, 360, 361; OLG Dresden, FamRZ 2000, 1031;… Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl. § 648 Rz. 7 a.E.). - OLG Karlsruhe, 21.06.2006 - 2 WF 77/06
Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger: Gerichtliche …
Dafür mag sprechen, dass der gemäß § 659 Abs. 2 ZPO zwingend zu verwendende amtliche Vordruck gem. Anlage 2 der Kindesunterhalts-VordruckVO vom 19.06.1998 nunmehr - seit 01.01.2002 (vgl. ÄnderungsVO vom 19.12.2002, BGBl. I 2001, 3842) - auch die Möglichkeit der Erklärung vollständiger Leistungsunfähigkeit und vollständig fehlender Leistungsbereitschaft vorsieht, so dass sich die Situation insoweit für die Antragsgegner des vereinfachten Unterhaltsverfahrens seit 01.01.2002 geändert hat (unter Geltung des Formulars in der bis 31.12.2001 geltenden Fassung wurde die Angabe vollständiger Leistungsunfähigkeit und vollständig fehlender Leistungsbereitschaft außerhalb des amtlichen Formulars für ausreichend erachtet, und zwar ganz überwiegend unter Hinweis darauf, dass das Formular die Möglichkeit einer Erklärung, zu keiner Zahlung bereit zu sein, gar nicht vorsah, vgl. Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 648 Rdn. 7 unter Bezug auf die Rechtsprechung, u.a. OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 765, 766, OLG Frankfurt FamRZ 2002, 835, 836, OLG Rostock FamRZ 2002, 836, OLG Bamberg FamRZ 2001, 108, 109, OLG Hamm FamRZ 2000, 360 und 901; im Ergebnis ebenso auch zum Formular in der seit 01.01.2002 geltenden Fassung OLG Brandenburg FamRZ 2004, 1587; zustimmend auch FA-FamR/Gerhardt, 5. Aufl. 2005, 6. - OLG Oldenburg, 23.12.2011 - 11 WF 278/11
Verpflichtung eines Unterhaltsschuldners zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung …
Bei insgesamt bestehender Leistungsunfähigkeit entfällt daher die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung nach § 252 Abs. 2 Satz 1 FamFG (vgl. auch OLG Naumburg, Rechtspfleger 2001, 591; OLG Hamm FamRZ 2000, 360 und FamRZ 2006, 211, jeweils für den gleichlautenden § 648 Abs. 2 ZPO a.F.).
- OLG Brandenburg, 28.04.2003 - 10 UF 78/03
Eingeschränkte und fehlende Leistungsfähigkeit zur Erfüllung von …
Den Anforderungen dieser Bestimmung genügt auch die Erklärung, keinen Unterhalt zu zahlen, wenn der Antragsgegner meint, keinen solchen zu schulden (vgl. OLG Brandenburg - 1. Familiensenat - FamRZ 2001; OLG Hamm, FamRZ 2000, 360 f; OLG Bamberg, FamRZ 2001, 108 f;… Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 648, Rz. 7). - OLG Naumburg, 02.07.2001 - 8 WF 71/01
Unterhalt - vereinfachtes Verfahren - Mitteilung des Antragsbegehrens - …
Eine Verpflichtungeserklärung des Unterhaltsschuldners kann nur dann erwartet werden, wenn er sich im Stande sieht, wenigstens teilweise den Unterhaltsanspruch zu erfüllen, bei insgesamt fehlender Leistungsfähigkeit entfällt die Erklärung nach § 648 Abs. 2 Satz 1 ZPO (OLG Hamm, FamRZ 2000, 360). - OLG Brandenburg, 02.11.2000 - 9 UF 229/00
Zur Zulässigkeit von Einwendungen im vereinfachten Verfahren
Erforderlich ist insoweit lediglich, dass aus den sonstigen Erklärungen hervorgeht, dass der Antragsgegner auf Grund seiner wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage ist, den begehrten Unterhalt zu zahlen (OLG Hamm NJWE-FER 2000, 97; FamRZ 2000, 360 [OLG Hamm 08.07.1999 - 8 WF 219/99]). - OLG Frankfurt, 06.03.2009 - 6 WF 24/09
Erhebung des Einwandes der fehlenden Leistungsfähigkeit
Hinsichtlich der bis zum 31.12.2001 geltenden Formulare wurde dies von der herrschenden Meinung schon deshalb abgelehnt, weil das Formular die Möglichkeit der Erklärung vollständiger Leistungsunfähigkeit nicht vorsah (u. a. OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 765, OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 835 ff., OLG Hamm, FamRZ 2000, 360). - OLG München, 30.06.2004 - 16 WF 1157/04
Zulässigkeit der Zusendung vom Gericht angeforderter Belege in spanischer …
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 15.03.1999 - 3 WF 15/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
ZPO §§ 642 648
Einwendungen gegen Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren - Wolters Kluwer
Zulässige Einwendungen gegen einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wittenberg, 25.11.1998 - 4 FH 72/98
- OLG Naumburg, 15.03.1999 - 3 WF 15/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 360
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