Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 29.07.1999 - 16 UF 154/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 1587 c Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1587c Nr. 1 § 1587a Abs. 2 Nr. 3
Berechnung des Ehezeitanteils eines Anrechts auf betriebliche Altersversorgung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betriebliche Altersversorgung; Berechnung des Ehezeitanteils ; VBL - Methode; Versorgungsanrecht; TÜV Süddeutschland; Versorgungsausgleich
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 674
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.02.1984 - IVb ZB 49/83
§ 55 BeamtVG nF und Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.1999 - 16 UF 154/97
Bei der Berücksichtigung von Vorzeiten ist nach der durch den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 01. Februar 1984 - IVb ZB 49/83 - FamRZ 1984, 565 eingeleiteten Rechtsprechung der im Zeitpunkt der Entscheidung maßgebliche Rechtsstand zu beachten. - BGH, 05.10.1994 - XII ZB 129/92
Berechnung des Ehezeitanteils eines Anrechts auf betriebliche Altersversorgung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.1999 - 16 UF 154/97
Vor einer Bestimmung des Ehezeitanteils ist jedoch das pensionsfähige Gehalt in Höhe des Prozentsatzes der Pensionshöhe zunächst zu verringern um 66, 71 % von 4/3 der vorbetrieblich erworbenen gesetzlichen Rentenanwartschaft (vgl. BGH Beschluß vom 05. Oktober 1994 - XII ZB 129/92 - FamRZ 1995, 88, 90; auch bereits Beschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 165/88 - FamRZ 1991, 1416, 1419). - BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 715/80
Bewertung einer Versorgungsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.1999 - 16 UF 154/97
Dies ändert jedoch nichts an dem der VBL-Methode zugrundeliegenden Gedanken, daß bei der Ermittlung des Ehezeitanteils der gesetzlichen Rentenversicherung ein gleicher Maßstab anzulegen ist, sowohl wenn es um das Anrecht aus der gesetzlichen Rentenversicherung als unmittelbar auszugleichendes als auch wenn es um das Anrecht aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Größe bei der Ermittlung des Ehezeitanteils einer Gesamtversorgung geht (grundlegend BGH-Beschluß vom 09. Januar 1985 - IVb ZB 715/80 - FamRZ 1985, 363, 366). - BGH, 25.09.1991 - XII ZB 165/88
Versorgungsausgleich bei privater betrieblicher Altersversorgung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.1999 - 16 UF 154/97
Vor einer Bestimmung des Ehezeitanteils ist jedoch das pensionsfähige Gehalt in Höhe des Prozentsatzes der Pensionshöhe zunächst zu verringern um 66, 71 % von 4/3 der vorbetrieblich erworbenen gesetzlichen Rentenanwartschaft (vgl. BGH Beschluß vom 05. Oktober 1994 - XII ZB 129/92 - FamRZ 1995, 88, 90; auch bereits Beschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 165/88 - FamRZ 1991, 1416, 1419). - OLG Karlsruhe, 04.05.1997 - 2 UF 236/96
Abrunden - Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.1999 - 16 UF 154/97
Lautet die dritte Dezimalstelle eines gem. § 1587 a Abs. 1 S. 2 BGB errechneten Ausgleichsbetrages auf "5", so hat keine Aufrundung, sondern eine Abrundung zu erfolgen; da ansonsten dem Ausgleichsberechtigten mehr als die Hälfte des Differenzbetrages im Sinne der genannten Vorschrift zugute käme (OLG Karlsruhe, 2. Senat, Beschluß vom 04.05.1997, 2 UF 236/96).
- OLG Karlsruhe, 22.04.2010 - 2 UF 167/08
Versorgungsausgleich: Bewertung der Kindererziehungszeiten nach französischem …
Gemäß § 1587a Abs. 1 BGB ist die Hälfte des Unterschiedsbetrages von (43,15 EUR : 2 = 21, 575 EUR, abgerundet, da andernfalls ein Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz vorliegt, vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 674, 676) 21, 57 EUR ausgleichspflichtig.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 30.07.1999 - 6 UF 30/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausgestaltung des Versorgungsausgleichs bzgl. erworbener Rentenanwartschaften im Falle der Ehescheidung gem. § 1587a Abs. 1 BGB
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 2; VAHRG § 10a
Verfahrensgang
- AG Detmold, 05.12.1996 - 15 F 273/95
- OLG Hamm, 30.07.1999 - 6 UF 30/97
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 674
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Oldenburg, 01.04.2003 - 11 UF 8/03
Verfahren über Versorgungsausgleich; Ungeklärte ausländische Anrechte des …
Auch eine Teilentscheidung - wie im Falle des Bestehens ungeklärter Anrechte auf Seiten des im übrigen Ausgleichspflichtigen (vgl. dazu OLG Hamm FamRZ 2000, 674; Friederici FamRZ 1986, 476, 477) ? kommt nicht in Betracht. - AG Lüdenscheid, 19.11.2008 - 5 F 650/07
Voraussetzungen für ein Absehen von der persönlichen Anhörung eines Ehepartners …
In einem solchen Fall ist der Versorgungsausgleich aufgrund der vorliegenden Rentenauskünfte durchzuführen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 674; OLG Bamberg, FamRZ 1996, 1421; Bergmann in: Beck OK. - OLG Hamm, 14.04.2003 - 3 UF 214/01
Rechtsfolgen der Nichtaufklärbarkeit von Versorgungsanwartschaften
Das OLG Hamm hat bei fehlender Mitwirkung der ausgleichspflichtigen Partei den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich insoweit durchgeführt, soweit die Anwartschaften aufgeklärt sind und im übrigen den Versorgungsausgleich zu Gunsten der berechtigten Partei im Tenor vorbehalten (FamRZ 2000, 674, ebenso Kemnade, Anm. zu OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1494, 1496, Goering Anm. zu OLG Karlsruhe FamRB 2003, 9).
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