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| OLG Frankfurt, 04.02.1999 - 15 U 58/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung eines verschenkten Grundstücks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung auf Grund der späteren Verarmung der Überträgerin; Löschung des Wohnungsrechts im Grundbuch nach Vorlage des Todesnachweises
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Marburg, 10.12.1997 - 2 O 259/97
- OLG Frankfurt, 04.02.1999 - 15 U 58/98
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 878
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85
Auslegung eines in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.1999 - 15 U 58/98
Unabhängig vom Vertragswortlaut könnte allerdings etwas anderes dann gelten, wenn zwischen der Zuwendung seitens der Frau ... und den Gegenleistungen der Beklagten objektiv ein den Parteien bekanntes Mißverhältnis bestanden hätte und sie sich darüber einig gewesen wären, daß der Mehrwert unentgeltlich zugewendet werden solle (BGH NJW 1987, 890, 892).
- OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 9 U 112/06
Widerruf einer Schenkung - Abgrenzung gemischte Schenkung von Auflagenschenkung - …
Auch wenn die hier vereinbarten schuldrechtlichen Verpflichtungen der Beklagten (Darlehen und Rente) an sich typische Gegenleistungen sind (vgl. zur Rente: OLG Frankfurt, FamRZ 2000, 878 f.; zu den Darlehen: OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1999, 349 ff.), so kann es sich auf der anderen Seite gleichwohl bei der Verpflichtung zur Rentenzahlung um eine aus dem zugewendeten Vermögen zu leistende Auflage handeln (vgl. BGHZ 107, 156 ff.) und die Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten eine Schenkungsauflage darstellen (vgl. BGHZ 30, 120 ff.).
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