Rechtsprechung
| AG Kelheim, 29.09.1999 - 1 F 160/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter für die gemeinsamen Kinder; Notwendigkeit des Ausgleichs der in der Ehezeit erworbenen Versorgungen für den Versorgungsausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 511
- FamRZ 2000, 98
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Oldenburg, 25.10.2000 - 11 UF 80/00
Scheidung; Versorgungsausgleich; Gesetzliche Rentenversicherung; …
Der Senat hat bei der Umrechnung des Anrechts auf die statische VBL-Versicherungsrente -in Übereinstimmung mit dem Amtsgericht - die BarwertVO in ihrer geltenden Fassung angewandt, auch wenn insoweit gewichtige Bedenken erhoben werden (vgl. dazu im einzelnen Gutdeutsch/Glockner, FamRZ 1999, 896 und 2000, 270; Bergner, FamRZ 1999, 1487; aus der Rechtsprechung OLG München, FamRZ 1999, 1432 m.Anm. Bergner FamRZ 2000, 97f.; AG Kelheim, FamRZ 2000, 98; im Ergebnis weiterhin für die Anwendung der BarwertVO OLG Nürnberg, FamRZ 2000, 538; OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 1019; OLG Frankfurt, FamRZ 2000, 1020):.Es erscheint nicht geboten, lediglich eine Teilentscheidung zu erlassen (so aber AG Kelheim, FamRZ 2000, 98f.), um auf diese Weise - unter Ausschaltung der Wesentlichkeitsgrenze des § 10 a VAHRG - den Weg offen zu halten für vergleichsweise geringfügige Modifizierungen der jetzigen Entscheidung auf Grund der künftigen Neuregelung durch den Gesetzgeber.
- OLG Koblenz, 08.01.2001 - 13 UF 660/00
Verfassungsmäßigkeit der Barwertverordnung
Zwar werden in Rechtsprechung und Literatur zu Recht Bedenken gegen die Umrechnung statischer Anwartschaften mit Hilfe der derzeit geltenden Barwertverordnung erhoben, weil deren Anwendung in der Regel zu einer Unterbewertung der Anrechte infolge der veralteten Grundlagen der Verordnung, dem im Verhältnis zu den durchschnittlichen Anpassungssätzen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu hohen Verrechnungszins und u. a. der Nichtberücksichtigung einer Hinterbliebenenversorgung führt (vergl. Glockner/Gutdeutsch in FamRZ 1999, 896 und in FamRZ 2000, 270; Bergner in FamRZ 1999, 1487; Kemmnade in einer Anmerkung, FamRZ 2000, 827; AG Kelheim FamRZ 2000, 98; OLG München FamRZ 1999, 1432).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".