Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 07.03.2001 - 7 WF 712/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a § 98
Kostenentscheidung bei Unterhaltsvergleich - Orientierung am Vergleichsinhalt im Verhältnis zum Klageantrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Trennungsunterhalt; Unterhaltsvergleich; Kostenentscheidung; Kosten bei Prozessvergleich; Kostenentscheidung nach billigem Ermessen
Verfahrensgang
- AG Schwabach, 25.01.2001 - 1 F 774/00
- OLG Nürnberg, 07.03.2001 - 7 WF 712/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1383
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- OLG München, 13.11.1989 - 25 W 2948/89
Kostenentscheidung; Hauptsacheerledigung; Gerichtlicher Hauptsachevergleich; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2001 - 7 WF 712/01
Auch weil die Klägerin nicht geltend macht, daß ihr nach dem Streitstand vor Vergleichsschluß höhere als die im Vergleich vereinbarten Unterhaltsforderungen zugestanden hätten, und davon ausgegangen werden kann, daß im Vergleich die nach dem Beschwerdevorbringen im Termin vom 24.01.2001 von den Parteien mit Hilfe des Gerichtes ermittelten Unterhaltsbeträge tituliert worden sind, besteht kein Anlaß, auf einen vom Vergleichsinhalt abweichenden Sach- und Streitstand, also etwa einen - nunmehr vom Senat zu ermittelnden - potentiellen Erfolg der Klage ohne Vergleichsabschluß abzustellen (so etwa OLG München, OLGZ 1990, 348; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 148). - OLG Köln, 05.12.1994 - 2 W 173/94
Ergänzung eines Vergleichs bei unvollständiger Kostenregelung
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2001 - 7 WF 712/01
Der Senat hält es jedenfalls in dem vorliegenden Fall, in dem um die Höhe einer Forderung gestritten und eine vergleichsweise Einigung auf einen Teilbetrag erzielt wurde, für angebracht, für die Kostenentscheidung - entsprechend dem Vorgehen des Amtsgerichts - maßgeblich auf den Vergleichsinhalt und das danach zu bestimmende gegenseitige Nachgeben gegenüber den gestellten Anträgen abzustellen (so etwa auch OLG München, NJW 1973, 154; OLG Bremen, OLGZ 1989, 100 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1995, 509;… vgl. Thomas/Putzo, a.a.O., § 98 Rdnr. 4;… Stein/Jonas/Bork, Kommentar zur ZPO, § 98 Rdnr. 7 b). - OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 10 W 54/98
Rangvorbehalt gebührenfreies Nebengeschäft
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2001 - 7 WF 712/01
Auch weil die Klägerin nicht geltend macht, daß ihr nach dem Streitstand vor Vergleichsschluß höhere als die im Vergleich vereinbarten Unterhaltsforderungen zugestanden hätten, und davon ausgegangen werden kann, daß im Vergleich die nach dem Beschwerdevorbringen im Termin vom 24.01.2001 von den Parteien mit Hilfe des Gerichtes ermittelten Unterhaltsbeträge tituliert worden sind, besteht kein Anlaß, auf einen vom Vergleichsinhalt abweichenden Sach- und Streitstand, also etwa einen - nunmehr vom Senat zu ermittelnden - potentiellen Erfolg der Klage ohne Vergleichsabschluß abzustellen (so etwa OLG München, OLGZ 1990, 348; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 148). - OLG Bremen, 12.09.1988 - 2 W 88/88
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2001 - 7 WF 712/01
Der Senat hält es jedenfalls in dem vorliegenden Fall, in dem um die Höhe einer Forderung gestritten und eine vergleichsweise Einigung auf einen Teilbetrag erzielt wurde, für angebracht, für die Kostenentscheidung - entsprechend dem Vorgehen des Amtsgerichts - maßgeblich auf den Vergleichsinhalt und das danach zu bestimmende gegenseitige Nachgeben gegenüber den gestellten Anträgen abzustellen (so etwa auch OLG München, NJW 1973, 154; OLG Bremen, OLGZ 1989, 100 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1995, 509;… vgl. Thomas/Putzo, a.a.O., § 98 Rdnr. 4;… Stein/Jonas/Bork, Kommentar zur ZPO, § 98 Rdnr. 7 b). - OLG München, 21.03.1972 - 10 W 675/72
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2001 - 7 WF 712/01
Der Senat hält es jedenfalls in dem vorliegenden Fall, in dem um die Höhe einer Forderung gestritten und eine vergleichsweise Einigung auf einen Teilbetrag erzielt wurde, für angebracht, für die Kostenentscheidung - entsprechend dem Vorgehen des Amtsgerichts - maßgeblich auf den Vergleichsinhalt und das danach zu bestimmende gegenseitige Nachgeben gegenüber den gestellten Anträgen abzustellen (so etwa auch OLG München, NJW 1973, 154; OLG Bremen, OLGZ 1989, 100 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1995, 509;… vgl. Thomas/Putzo, a.a.O., § 98 Rdnr. 4;… Stein/Jonas/Bork, Kommentar zur ZPO, § 98 Rdnr. 7 b).
- AG Stuttgart, 08.02.2012 - 32 C 6091/11
Vorliegen eines berechtigten Interesses eines Mieters an der Untervermietung …
Nach herrschender Meinung (vgl. nur BGH NJW 2007, 835, 837; OLG Nürnberg OLGR 2001, 156/157; OLG Köln NJW-RR 1995, 509 ; SchlHOLG JurBüro 1993, 745/746; OLG München OLGZ 1990, 348; OLG Bremen OLGZ 1989, 100 ff.; OLG Nürnberg, FamRZ 2001, 1383 ; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 67, 68; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO ;… 61. Aufl., Rn 37 zu § 98 ZPO ;… Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO , 24. Aufl., Rn. 4 zu § 98 ZPO , Zöller-Vollkommer, ZPO , 28. Aufl., § 91 a Rn. 58 _Vergleich_; jeweils m.w.N.kritisch OLG Stuttgart 18.07.2011 - 13 W 34/1), der sich das erkennende Gericht anschließt, ist bei der Entscheidung hinsichtlich der Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes maßgeblich auf den Inhalt des vorliegend zur Erledigung führenden Vergleichs in der Hauptsache und das danach zu bestimmende gegenseitige Nachgeben gegenüber den angekündigten Anträgen abzustellen. - OLG Stuttgart, 18.07.2011 - 13 W 34/11
Kostenentscheidung bei einem Prozessvergleich
Insoweit ist jedoch Zurückhaltung geboten (…Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a Rn. 58 "Vergleich"; vgl. z. B. auch OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 1466; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 147 f.;… Münchener Kommentar zur ZPO/Giebel, a.a.O., § 98 Rn. 13; für eine weitergehende Berücksichtigung des Vergleichsinhalts dagegen wohl etwa OLG Nürnberg, FamRZ 2001, 1383; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 67, 68). - OLG Saarbrücken, 01.08.2003 - 8 W 162/03
Maßgeblichkeit des Inhalts des zur Erledigung führenden Hauptsachevergleichs bei …
Der Senat hält insoweit mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Nürnberg OLGR 2001, 156/157; OLG Köln NJW-RR 1995, 509; SchlHOLG JurBüro 1993, 745/746; OLG München OLGZ 1990, 348; OLG Bremen OLGZ 1989, 100 ff.; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO;… 61. Aufl., Rn 37 zu § 98 ZPO;… Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., Rn. 4 zu § 98 ZPO, jeweils m.w.N.) dafür, bei der Entscheidung hinsichtlich der Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (vgl. § 91a ZPO) maßgeblich auf den Inhalt des vorliegend zur Erledigung führenden Hauptsachevergleichs vom 22. Mai 2003 (vgl. Bl. 129 d.A.) und das danach zu bestimmende gegenseitige Nachgeben gegenüber den angekündigten Anträgen abzustellen. - OLG Brandenburg, 30.11.2005 - 10 WF 215/05
Streitwert und Kostentragung im Unterhaltsprozess: Wirtschaftliche …
Dabei kann der Inhalt des Vergleichs und der Umfang des wechselseitigen Nachgebens mit berücksichtigt werden (OLG Köln, NJW-RR 1995, 509; OLG Nürnberg, OLGR 2001, 156 f.;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 98, Rz. 37;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. Aufl., § 98, Rz. 4;… Schneider, Kostenentscheidung im Zivilurteil, 2. Aufl., S. 236), jedenfalls dann, wenn die Parteien etwas Abweichendes nicht gewollt haben (…vgl. Zöller/Vollkommer, aaO., § 91 a, Rz. 58 "Vergleich").
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 18.08.2000 - 14 UF 115/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erhöhung eines Rentensplittings i.R.e. Versorgungsausgleichs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 97 Abs. 2, 3; BGB § 1587
Rechtsmittelkosten bei falscher Auskunft im Versorgungsausgleich
Verfahrensgang
- AG Wittenberg, 13.06.2000 - 5 F 195/99
- OLG Naumburg, 18.08.2000 - 14 UF 115/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1383 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Naumburg, 30.03.2006 - 4 UF 4/06
Beschwerde des Rentenversicherungsträgers gegen eine …
Legt ein Verfahrensbeteiligter gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich Rechtsmittel ein und begründet dies mit einer erst nach Verkündung der Entscheidung erfolgten Änderung zur Auskunftshöhe kommt eine Kostenentscheidung zu seinen Lasten nicht in Betracht (im Anschluss an OLG Naumburg - 8 UF 147/02 und 14 UF 115/00).Da sie selbst die zur geänderten Auskunft geführte Information des Zusatzversorgungsträgers erst nach Erlass des Urteils erhalten hat, war es ihr nicht möglich, ihre Angaben noch rechtzeitig vor der Urteilsverkündung dem Familiengericht mitzuteilen (vgl. hierzu OLG Naumburg, Beschluss vom 13.01.2003, 8 UF 147/02, sowie vom 18.08.2000, 14 UF 115/00, jeweils zitiert nach Juris).
- OLG Naumburg, 11.04.2005 - 8 UF 58/04
Zur Frage der Gerichtskostentragung von Trägern der Rentenversicherung im …
Ihm können insbesondere die Kosten des Rechtsmittelverfahrens auferlegt werden, wenn die Beschwerde ausschließlich deswegen begründet ist, weil der Beschwerdeführer in der ersten Instanz eine unzutreffende Auskunft erteilt hat, die er im Beschwerdeverfahren berichtigt (vgl. st. Rspr. OLG Naumburg FamRZ 2001, 1383, zuletzt: Beschluss vom 13.01.2003, 8 UF 147/02; OLG Braunschweig FamRZ 1997, 223). - OLG Naumburg, 04.08.2006 - 4 UF 11/06
Systemangleichende Umrechnungen beim Versorgungsausgleich unter Zugrundelegung …
Auf diese Weise hätte die richtige Auskunft noch in das Verfahren eingeführt werden können, so dass das Rechtsmittel entbehrlich gewesen wäre (zur Kostenentscheidung zu Lasten des Versicherungsträgers bei erfolgreicher Beschwerde vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 13.01.2003, 8 UF 147/02, sowie vom 18.08.2000, 14 UF 115/00, jeweils zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 27.04.2000 - 8 WF 70/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Kostenentscheidung bei Erledigung eines Rechtsstreits im Wege eines gerichtlich protokollierten Vergleichs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 779 ; ZPO § 91a § 98
Zum Inhalt einer Erklärung, mit der der "Rechtsstreit" für erledigt erklärt wird
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1383
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