Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 15.12.2000 - 1 UF 343/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 1671 Abs. 2 Nr. 2.
Aufenthaltsbestimmungsrecht, Übertragung; Sorgerecht, gemeinsames - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
Zu den Voraussetzungen einer Sorgerechtsentscheidung nach § 1671 BGB
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1636
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- KG, 21.09.1999 - 17 UF 4806/99
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2000 - 1 UF 343/99
Denn es entspricht nicht dem Kindeswohl, den Eltern auch nur einen Teil der elterlichen Sorge zur gemeinsamen Ausübung zu überlassen, wenn dies weiteren das Kind belastenden Streit und von den Eltern nicht zu bewältigende Konfliktsituationen erwarten läßt (ebenso: KG, FamRZ 2000, S. 502 f. und S. 504 f.). - OLG Stuttgart, 01.12.1998 - 18 UF 389/98
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2000 - 1 UF 343/99
Dabei ist von entscheidender Bedeutung, welche Auswirkungen die mangelnde Einigungsfähigkeit der Eltern bei einer Gesamtbeurteilung der Verhältnisse auf die Entwicklung und das Wohl des Kindes haben werden (ebenso: OLG Stuttgart, FamRZ 1999, S. 1596;… KG, FamRZ 2000, S. 504). - KG, 18.10.1999 - 16 UF 4606/99
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2000 - 1 UF 343/99
Dabei ist von entscheidender Bedeutung, welche Auswirkungen die mangelnde Einigungsfähigkeit der Eltern bei einer Gesamtbeurteilung der Verhältnisse auf die Entwicklung und das Wohl des Kindes haben werden (…ebenso: OLG Stuttgart, FamRZ 1999, S. 1596; KG, FamRZ 2000, S. 504).
- KG, 22.09.2006 - 25 UF 21/06
Gemeinsame elterliche Sorge bei getrennt lebenden Eltern: Voraussetzungen der …
Fehlt es beiden Eltern an der erforderlichen Kooperationsbereitschaft, können die für das Kindeswohl abträglichen Auswirkungen es rechtfertigen, einem Elternteil das gesamte Sorgerecht zu übertragen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1636).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 07.11.2000 - 2 UF 255/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 1671
- rechtsportal.de
BGB § 1671
Elterliche Sorge; Fehlverhalten des Sorgeberechtigten; Kindeswohl - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Elterliche Sorge; Fehlverhalten des Sorgeberechtigten; Kindeswohl; Getrenntlebende Eltern; Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes; Wechsel des Lebensmittelpunktes
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1636 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Braunschweig, 14.10.1998 - 1 UF 164/98
Recht eines Kindes zum Umgang mit dem von der Ausübung der persönlichen Sorge …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2000 - 2 UF 255/99
Auch unter diesen Aspekt muß er alles unterlassen, was das Umgangsrecht erschweren oder gar vereiteln kann (OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185). - OLG Karlsruhe, 23.09.1998 - 18 UF 192/98
Voraussetzungen für den Ausschluß des Umgangsrechts des nichtehelichen Vaters …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2000 - 2 UF 255/99
Das Umgangsrecht der Mutter kann keinesfalls deswegen in Frage gestellt werden, weil der Vater mit seiner neuen Lebenspartnerin ungestört leben möchte (OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 184). - OLG Celle, 14.04.1998 - 19 UF 316/97
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2000 - 2 UF 255/99
Für die seelische Entwicklung des Kindes ist es in aller Regel von entscheidender Bedeutung, nach der Trennung bzw. Scheidung nicht nur einen Elternteil, nämlich denjenigen, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht als Hauptbezugsperson zu haben, sondern auch den anderen Elternteil nicht zu verlieren (OLG Celle FamRZ 1998, 1458, 1459). - AG Leonberg, 09.09.1999 - 1 F 43/98
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2000 - 2 UF 255/99
Mit Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - K. vom 04.12.1998 (1 F 43/98) war dem Vater ein 14-tägiges Umgangsrecht eingeräumt worden.
- OLG Frankfurt, 20.07.2011 - 4 UF 151/10
Sorgerecht: Zu den Voraussetzungen des § 1696 BGB
Bereits der Grundsatz der Kontinuität spricht daher - wie das Amtsgericht zu Recht ausführt - für die Aufrechterhaltung der diese Betreuungssituation gewährleistenden Alleinsorge der Kindesmutter, da auf diese Weise die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität der Erziehungsverhältnisse (vgl. BGH FamRZ 1985, 169; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1636; OLG Bamberg FamRZ 1997, 102) am besten gewährleistet ist.
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