Rechtsprechung
| OLG Köln, 19.01.2000 - 16 WX 12/2000 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Weitere Beschwerde im Verfahren auf Festsetzung der Betreuervergütung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
FGG § 56a Abs. 5
Weitere Beschwerde im Verfahren auf Festsetzung der Betreuervergütung - Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Maßgebliches Recht für Zulässigkeit eines Rechtsmittels, BtÄndG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 56a Abs. 5
Weitere Beschwerde im Verfahren auf Festsetzung der Betreuervergütung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde nach Einführung des Betreuungsänderungsgesetzes (BtÄndG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln - 51 XVII C 75/98
- LG Köln, 07.12.1999 - 1 T 391/99
- LG Köln, 07.12.1999 - 1 T 399/99
- LG Köln, 07.12.1999 - 1 Z 391/99
- OLG Köln, 19.01.2000 - 16 WX 12/2000
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 171 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
Auszug aus OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 12/00
Rn. 3 Wenngleich der zur Entscheidung stehende Sachverhalt, nämlich die Frage der Vergütung der Betreuertätigkeit in Zeitraum 1997 - 1998, sich nach den bisherigen Vorschriften zur Betreuervergütung beurteilt, da die Neuregelungen erst ab 1.1.1999 in Kraft sind und nicht auf bereits abgeschlossene Sachverhalte angewandt werden können ( vgl. z.B Beschluß des Senats vom 13.10.1999 - 16 Wx 147/99 - ; BayObLG FamRZ 99, 1167; Zimmermann FamRZ 99, 630) , ist auf laufende Betreuungsverfahren ab 1.1.1999 das formelle Recht in der neuen Fassung anzuwenden.Denn die Änderungen im Rechtsmittelsystem, die die Neufassung vorsieht, gelten wegen Fehlens einer Übergangsvorschrift bereits dann, wenn der Vergütungsantrag bereits vor dem 1.1.1999 eingereicht, die angefochtene Entscheidung indes erst - wie hier - nach dem 1.1.1999 ergangen ist ( ständige Rspr. des Senats, vgl. Beschluß vom 27.10.1999 - 16 Wx 157/99 - Beschluß vom 13.10.1999 - 16 Wx 147/99 - ; ebenso OLG Zweibrücken, FamRZ 99, 1167 ).
Da die Neufassung der Verfahrensvorschriften ein Rechtsmittel gegen diese Nichtzulassung nicht vorsieht ( § 56 g Abs. 5 FGG ), kommt eine Anfechtung der Nichtzulassung nicht in Betracht (vgl. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 99, 1167, 1168 ).
- OLG Naumburg, 20.06.2002 - 8 Wx 14/02
Zulassung der weiteren Beschwerde als Voraussetzung für deren Statthaftigkeit
Die Zulassung der weiteren Beschwerde durch das Landgericht ist jedoch notwendige Voraussetzung für deren Statthaftigkeit (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1440; BayObLG in FamRZ 2000, 1447; OLG Köln, FamRZ 2001, 171; Schleswig-Holsteinisches OLG, FamRZ 2000, 301; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 302; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1592).
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