Rechtsprechung
| LG Kiel, 09.02.2000 - 3 T 49/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Interessen des Betreuten gehen denen der Staatskasse vor
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Vergütungsanträge, keine Berücksichtigung von Interessen der Staatskasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Ausschlussfrist für Betreuervergütung nach altem Recht
Verfahrensgang
- AG Rendsburg - 2 XVII 75/96
- LG Kiel, 09.02.2000 - 3 T 49/00
- OLG Schleswig, 22.03.2000 - 2 W 43/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 190
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 24.06.2002 - 16 Wx 95/02
Betreuungsrecht: Mittellosigkeit des Betroffenen
Ein Betreuer hat nach § 1901 Abs. 2 BGB seine Tätigkeit am Wohl des Betroffenen auszurichten und braucht die Zeiträume, in denen er abrechnet, nicht so zu treffen, dass die Staatskasse geschont wird (vgl. SchlHOLG OLGR 2000, 254 = NJWE-FER 2000, 233; LG Kiel FamRZ 2001, 190; BayObLG FamRZ 1998, 507 = NJW-RR 1998, 435 jeweils noch zum früheren Recht).
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