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Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 03.11.2000

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3021
OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99 (https://dejure.org/2000,3021)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.11.2000 - 11 UF 106/99 (https://dejure.org/2000,3021)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. November 2000 - 11 UF 106/99 (https://dejure.org/2000,3021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Berechnung von Versorgungsanwartschaften in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bzw des Ehezeitanteils nach der modifizierten VBL-Methode

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1587b Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 3 VAHRG; § 41 Abs. 3 VBLS; § 42 Abs. 2 VBLS; § 18 Abs. 3 S. 2 FRG
    Anwendung der sogenannten VBL-Methode hinsichtlich Berechnung des Ehezeitanteils der Gesamtversorgungen; Volle Anrechnung der Rentenansprüche auf die Gesamtversorgung bei nur hälftiger Berücksichtigung dieses Teils der Lebensarbeitszeit bei Berechnung der ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3
    Versorgungsausgleich - Mängel der VBL-Methode - Berechnung des Ehezeitanteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung der sogenannten VBL-Methode hinsichtlich Berechnung des Ehezeitanteils der Gesamtversorgungen; Volle Anrechnung der Rentenansprüche auf die Gesamtversorgung bei nur hälftiger Berücksichtigung dieses Teils der Lebensarbeitszeit bei Berechnung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 484
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • OLG Oldenburg, 03.02.1994 - 11 UF 117/93

    Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Anspruch auf …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99
    Der Senat hält an der in der Entscheidung vom 3.2.1994 (FamRZ 1995, 359;… ausdrücklich zustimmend Bergner, Der Versorgungsausgleich, Loseblattkommentar, 1996, S. 87ff., 90f. in Abgrenzung zu seiner früher teilweise abweichenden Auffassung in NZS 1993, 482, 486, 487) entwickelten Modifizierung der VBLMethode fest (entgegen BGH, FamRZ 1996, 93; ihm folgend - ohne eigene Prüfung, sondern "aus übergeordneten Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung" - OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 236).

    zu 2) (vgl. dazu bereits Senat, FamRZ 1995, 359, 360 r.Sp.) unmittelbar ableitbaren, die Ermittlung der Gesamtversorgung als Ganze maßgeblich bestimmenden Rechtsfolgen werden vom BGH bei der Ermittlung des Ehezeitanteils nicht berücksichtigt.

    Der Senat hat in der Entscheidung FamRZ 1995, 359 eine solche Hilfskonstruktion vorgeschlagen.

    Ob bei der Anwendung der modifizierten VBLMethode ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht (so u.a. die Begründung der weiteren Beschwerde durch die Bet. zu 2) gegen die Senatsentscheidung FamRZ 1995, 359) kann letztlich nicht maßgeblich sein,wenn die möglicherweise rechnerisch "einfachere" bisherige VBLMethode zu offenkundig falschen Ergebnissen führt (vgl. nachstehend zu 4)).

    5) Wenn man den Ehezeitanteil nach der vom Senat in der Entscheidung vom 3.2.1994 (FamRZ 1995, 359, 361) entwickelten Methode berechnet, ist wie folgt vorzugehen:.

  • BGH, 04.10.1995 - XII ZB 38/94

    Berechnung des Ehezeitanteils einer Versorgungsrente der öffentlichen …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99
    3) Zur Berechnung des Ehezeitanteils nach der modifizierten VBL-Methode (im Anschluss an OLG Oldenburg, FamRZ 1995, 358; gegen BGH, FamRZ 1996, 93).

    Der Senat hält an der in der Entscheidung vom 3.2.1994 (FamRZ 1995, 359;… ausdrücklich zustimmend Bergner, Der Versorgungsausgleich, Loseblattkommentar, 1996, S. 87ff., 90f. in Abgrenzung zu seiner früher teilweise abweichenden Auffassung in NZS 1993, 482, 486, 487) entwickelten Modifizierung der VBLMethode fest (entgegen BGH, FamRZ 1996, 93; ihm folgend - ohne eigene Prüfung, sondern "aus übergeordneten Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung" - OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 236).

    Die Formulierung des BGH, schon auf Grund dieser Art der Anrechnung (mit der Folge einer Erhöhung der gesamtversorgungsfähigen Zeit, des Vomhundertsatzes und damit der Gesamtversorgung selbst) sei von der "gebotenen ZeitÜbereinstimmung i.S. wechselseitiger Zuordnung der maßgeblichen Zeiten auszugehen" (FamRZ 1996, 93, 95), ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar.

  • BGH, 18.10.1995 - XII ZB 156/93

    Bestimmung des Ehezeitanteils einer bei Ehezeitende bereits gezahlten …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99
    Denn für die Berechnung des Ehezeitanteils der Versorgungsrente ist (entsprechend der Berechnung des Ausgleichsbetrages beim Rentensplitting gem. § 1587 b Abs. 1 BGB) auf die höheren Beträge aus der (fiktiven) Altersrente abzustellen (BGH, NJW-RR 1996, 385, 386f.); die Bet.

    Er ist auch für den Versorgungsausgleich heranzuziehen, weil nur die Rente wegen Berufsunfähigkeit bisher unverfallbar ist (vgl. zur Abgrenzung gegenüber den noch nicht unverfallbaren sonstigen Versorgungsrenten BGH, NJW-RR 1996, 385f. m.w.N.).

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99
    Sie kann auch in der Übergangszeit bis der vom BVerfG (NJW 2000, 3341; BVerGE 98, 365; vgl. ferner FamRZ 1999, 1575) vorgegebenen Neuregelung der VBL-S nicht mehr angewandt werden.

    Das BVerfG hat mit Beschluss vom 22.3.2000 - 1 BvR 1136/96 - (NJW 2000, 3341) auf verfassungswidrige Auswirkungen der auch im vorliegenden Fall für die Berechnung der Versorgungsrente maßgeblichen Vorzeitenregelung in der VBLS (volle Anrechnung der Rentenansprüche auf die Gesamtversorgung bei nur hälftiger Berücksichtigung dieses Teils der Lebensarbeitszeit bei der Berechnung der gesamtversorgungsfähigen Zeit) hingewiesen und der Bet.

  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Zusatzrenten für …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99
    Sie kann auch in der Übergangszeit bis der vom BVerfG (NJW 2000, 3341; BVerGE 98, 365; vgl. ferner FamRZ 1999, 1575) vorgegebenen Neuregelung der VBL-S nicht mehr angewandt werden.

    zu 2) aufgegeben, die Frage der Berücksichtigung der Vorzeiten bis Ende 2000 neu zu regeln (neben weiteren grundlegenden Änderungen der VBLS; vgl. BVerfGE 98, 365; ferner BVerfG, FamRZ 1999, 1575).

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99
    zu 2) aufgegeben, die Frage der Berücksichtigung der Vorzeiten bis Ende 2000 neu zu regeln (neben weiteren grundlegenden Änderungen der VBLS; vgl. BVerfGE 98, 365; ferner BVerfG, FamRZ 1999, 1575).
  • BGH, 05.10.1994 - XII ZB 129/92

    Berechnung des Ehezeitanteils eines Anrechts auf betriebliche Altersversorgung …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99
    Diese Verringerung müsse auch bei der Berechnung des Ehezeitanteils berücksichtigt werden (BGH, FamRZ 1991, 1416, 1419; NJW-RR 1995, 193, 195).
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 165/88

    Versorgungsausgleich bei privater betrieblicher Altersversorgung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99
    Diese Verringerung müsse auch bei der Berechnung des Ehezeitanteils berücksichtigt werden (BGH, FamRZ 1991, 1416, 1419; NJW-RR 1995, 193, 195).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 20 UF 64/97

    Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Ausgleich von …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99
    Der Senat hält an der in der Entscheidung vom 3.2.1994 (FamRZ 1995, 359;… ausdrücklich zustimmend Bergner, Der Versorgungsausgleich, Loseblattkommentar, 1996, S. 87ff., 90f. in Abgrenzung zu seiner früher teilweise abweichenden Auffassung in NZS 1993, 482, 486, 487) entwickelten Modifizierung der VBLMethode fest (entgegen BGH, FamRZ 1996, 93; ihm folgend - ohne eigene Prüfung, sondern "aus übergeordneten Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung" - OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 236).
  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 211/00

    Berechnung des Ehezeitanteils eines Anrechtes der Zusatzversorgung des …

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2001, 484 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, daß die Anwendung der VBL-Methode in ihrer bisherigen Form keine mit den Bewertungsvorschriften (§ 1587 a Abs. 2 Nr. 3 BGB) und mit dem Halbteilungsgrundsatz zu vereinbarende Ermittlung des Ehezeitanteils der Versorgung gewährleiste.
  • BGH, 22.07.2009 - XII ZB 176/06

    Auswirkungen der Teilzeitbeschäftigung eines Versorgungsberechtigten auf die …

    Auf die Beschwerde der VBL hatte das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 30. November 2000, der in FamRZ 2001, 484 veröffentlicht ist, das angeordnete Rentensplitting bestätigt und im Übrigen die Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - dahin abgeändert, dass der durch analoges Quasi-Splitting zu Gunsten der Ehefrau zu begründende monatliche Ausgleichsbetrag nur 95, 80 DM (48,98 EUR) beträgt (bezogen auf den 28. Februar 1998).
  • BGH, 06.07.2005 - XII ZB 226/01

    Ermittlung des Ehezeitanteils einer wegen vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit …

    Das Oberlandesgericht hat (zwar nicht im vorliegenden Verfahren, vgl. aber OLG Oldenburg FamRZ 2001, 484, 487;… entsprechend die Kommentierung bei Staudinger/Rehme Bearb. 1998 § 1587 a Rdn. 335) weiter ausgeführt, in einem Fall wie dem vorliegendem, in dem die außerhalb der VBL-Umlagemonate liegenden Rentenerwerbszeiten sämtlich auf die Zeit vor Beginn der Ehezeit entfallen, werde der Ehezeitanteil nach der VBL-Methode zwingend und ohne Ausnahme zu hoch bemessen.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 03.11.2000 - 7 UF 143/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11888
OLG Bamberg, 03.11.2000 - 7 UF 143/00 (https://dejure.org/2000,11888)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03.11.2000 - 7 UF 143/00 (https://dejure.org/2000,11888)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03. November 2000 - 7 UF 143/00 (https://dejure.org/2000,11888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zur den Voraussetzungen einer Volldynamik einer betrieblichen Altersversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 484
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 146/86

    Einbeziehung einer privaten betrieblichen Altersversorgung mit dem statischen …

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.11.2000 - 7 UF 143/00
    Anrechte der privaten betrieblichen Altersversorgung, die im Anwartschaftsstadium aufgrund ihrer Koppelung an die tarifliche Lohnentwicklung an sich als dynamisch anzusehen sind, deren Dynamik aber bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis endet, sind nur mit ihrem statischen Wert in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einzubeziehen (BGH FamRZ 1989, 844 ff.).
  • BGH, 20.09.2006 - XII ZB 248/03

    Behandlung der betrieblichen Altersversorgung der Deutschen Post AG und des …

    Begründet wurde dies damit, dass die Preisentwicklung hinter der Einkommensentwicklung zurück bleibe, an der sich jedoch die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung orientiere (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. September 1985 - IVb ZB 15/85 - FamRZ 1985, 1235, 1236; vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 836/80 - FamRZ 1985, 1119, 1121; vom 8. Oktober 1986 - IVb ZB 120/83 - FamRZ 1987, 52, 56; vom 12. April 1989 - IVb ZB 146/86 - FamRZ 1989, 844 f. und vom 5. Oktober 1994 - XII ZB 129/92 - FamRZ 1995, 88, 90 ff.; OLG Bamberg FamRZ 2001, 484;… Erman/Klattenhof BGB 11. Aufl. § 1587 a Rdn. 73;… MünchKomm/Rühmann BGB 4. Aufl. § 1587 a Rdn. 464;… Soergel/Häußermann BGB 13. Aufl. § 1587 a Rdn. 351;… Johannsen/Henrich/ Hahne aaO § 1587 a Rdn. 234;… für eine Volldynamik im Leistungsstadium hingegen: Palandt/Brudermüller BGB 65. Aufl. § 1587 a Rdn. 104;… Staudinger/ Rehme aaO Rdn. 434; OLG Koblenz FamRZ 2003, 1568; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1568; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 539, 540; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 829).
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