Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 01.03.2001 - 8 UF 319/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss der Durchführung des Versorgungsausgleichs aufgrund einer Besserstellung der geschiedenen Parteien durch die Beibehaltung der jeweiligen Versorgungsansprüche; Vorrang der Leistungen aus den jeweiligen Ärzteversorgungswerken im Verhältnis zur gesetzlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zur Frage der Realteilung bei Beteiligung der Ärzteversorgungen Berlin und Sachsen-Anhalt sowie zum Ausschluss des Versorgungsausgleich nach § 1587 BGB
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale, 22.10.1999 - 24 F 429/98
- OLG Naumburg, 01.03.2001 - 8 UF 319/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 102
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.12.2009 - XII ZB 207/08
Veranlassung für eine Klage auf vollen Unterhalt bei einer vorherigen Erbringung …
Danach kommt in einem anschließenden Rechtsstreit ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO in Betracht, soweit der Unterhaltsschuldner zuvor nicht zur Titulierung des Sockelbetrages aufgefordert worden war (OLG Oldenburg FamRZ 2003, 1575; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 102; OLG Nürnberg FamRZ 2000, 621; OLG Braunschweig OLGR 1998, 332; OLG Hamburg FamRZ 1993, 101; OLG München OLGR 1992, 25;… OLG Bremen FamRZ 1989, 876 und Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO § 93 Rdn. 7 a). - LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2011 - L 6 U 6/11
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht bei einem Antrag …
Rn. 14 Auch nach Erlass der Hauptsacheentscheidung - hier der Gerichtsbescheid vom 13. Dezember 2010 - kann noch Beschwerde über die Prozesskostenablehnung der ersten Instanz eingelegt werden, was in der Rechtsprechung allerdings umstritten ist (ablehnend OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 102).
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