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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.08.2001 - 5 WF 133/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4721
OLG Karlsruhe, 29.08.2001 - 5 WF 133/01 (https://dejure.org/2001,4721)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.08.2001 - 5 WF 133/01 (https://dejure.org/2001,4721)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. August 2001 - 5 WF 133/01 (https://dejure.org/2001,4721)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe; Mutwilligkeit ; Unterhaltsanspruch; Anerkenntnis; Verfahrenskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1132
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 31.01.2000 - 14 WF 20/99

    Erfolgsaussicht nach § 114 ZPO und Kostenentscheidung nach sofortigem …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2001 - 5 WF 133/01
    Einem Beklagten, der einen Unterhaltsanspruch (auch nur teilweise) anerkennt, kann Prozesskostenhilfe im Umfang des Anerkenntnisses auch dann nicht bewilligt werden, wenn er geltend macht, er habe wegen § 93 ZPO die Kosten des Verfahrens nicht zu tragen (entgegen OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923).

    Der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 45; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344; OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076;… Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, Rn. 184) vertretenen Auffassung, dass einem Beklagten auch dann Prozesskostenhilfe zu bewilligen sei, wenn er die Klagforderung zwar anerkannt, aber geltend gemacht habe, dass er keinen Anlass zur Klage gegeben und damit auch nicht nach § 93 ZPO die Kosten zu tragen habe, kann sich der Senat nicht anschließen.

  • OLG Hamm, 18.05.1993 - 33 W 14/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2001 - 5 WF 133/01
    Der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 45; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344; OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076;… Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, Rn. 184) vertretenen Auffassung, dass einem Beklagten auch dann Prozesskostenhilfe zu bewilligen sei, wenn er die Klagforderung zwar anerkannt, aber geltend gemacht habe, dass er keinen Anlass zur Klage gegeben und damit auch nicht nach § 93 ZPO die Kosten zu tragen habe, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • LG Aachen, 01.03.1993 - 6 T 6/93

    Erfolgsversprechende Rechtsverteidigung i.S.v. § 114 S. 1 Zivilprizessordnung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2001 - 5 WF 133/01
    Ein Beklagter, der einen geltend gemachten Klaganspruch anerkennt, verteidigt sich nicht und kann auch hierfür keine Prozesskostenhilfe erhalten (vgl. Landgericht Aachen, NJW-RR 1993, 829;… Zöller/Philippi, a.a.O., § 114 Rn. 25).
  • OLG Stuttgart, 13.09.2000 - 17 WF 316/00

    Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2001 - 5 WF 133/01
    Der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 45; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344; OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076;… Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, Rn. 184) vertretenen Auffassung, dass einem Beklagten auch dann Prozesskostenhilfe zu bewilligen sei, wenn er die Klagforderung zwar anerkannt, aber geltend gemacht habe, dass er keinen Anlass zur Klage gegeben und damit auch nicht nach § 93 ZPO die Kosten zu tragen habe, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • OLG Karlsruhe, 05.11.1997 - 2 UF 99/97

    PKH-Rechtsverteidigung, Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2001 - 5 WF 133/01
    Vielmehr bekundet er mit seiner Prozesserklärung, dass die gegnerische Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und er sich selbst gegen den Klaganspruch erkennbar nicht wendet (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.11.1997 - 2 UF 99/97).
  • OLG Hamburg, 23.06.1988 - 12 WF 97/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2001 - 5 WF 133/01
    Der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 45; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344; OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076;… Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, Rn. 184) vertretenen Auffassung, dass einem Beklagten auch dann Prozesskostenhilfe zu bewilligen sei, wenn er die Klagforderung zwar anerkannt, aber geltend gemacht habe, dass er keinen Anlass zur Klage gegeben und damit auch nicht nach § 93 ZPO die Kosten zu tragen habe, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • LAG Niedersachsen, 04.06.2004 - 10 Ta 241/04

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts und der …

    Die Beklagte als Gegnerin des Prozesskostenhilfeverfahrens ist nicht Verfahrensbeteiligte (…OLG Karlruhe, 12.11.2002, 2 WF 93/02, FamRZ 2003, S. 621; OLG Karlsruhe, 29.08.2001, 5 WF 133/01, FamRZ 2002, S. 1132) und damit nicht beschwerdeberechtigt (…Zöller-Philippi, a.a.O., § 127, Rz. 12).
  • OLG Celle, 12.08.2011 - 10 WF 299/10

    Voraussetzungen einer Ablehnung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wegen …

    Rn. 9 So haben etwa die Auffassung vertreten, einem Beklagten, der zunächst zum PKH Gesuch der Klägerseite nicht Stellung nehme, könne, wenn er nach Klagerhebung selbst PKH begehre, diese nicht wegen Mutwilligkeit versagt werden, Entscheidungen des OLG Karlsruhe (Beschluß vom 28. August 2001 - 5 WF 133/01 - FarmRZ 2001, 1132 f., Leitsatz) und OLG Schleswig ( Beschluß vom 6. Juli 2005 - 15 WF 152/05 - FuR 2006, 142 - Leitsatz).
  • OLG Schleswig, 06.07.2005 - 15 WF 152/05

    Prozesskostenhilfe: Versagung der Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit bei …

    Nimmt er zum Prozesskostenhilfeantrag der Klägerseite nicht Stellung, kann ihm, sofern er nach Klageerhebung selbst Prozesskostenhilfe beantragt, deshalb diese nicht wegen Mutwilligkeit versagt werden (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1132 m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 17.02.2009 - 13 WF 24/09

    Versagung der Prozesskostenhilfe wegen unterbliebener Geltendmachung von …

    OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1132.
  • OLG Hamm, 07.12.2006 - 2 WF 194/06

    Prozesskostenhilfe, keine Pflicht des Antragsgegners zur Erwiderung im …

    Nach anderer Ansicht kommt in einem solchen Fall die Versagung von Prozesskostenhilfe an den Gegner wegen Mutwilligkeit grundsätzlich nicht in Betracht, weil es sich bei dem Prozesskostenhilfeprüfverfahren nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handele, welches den Gegner dazu zwinge, eine Stellungnahme überhaupt abzugeben (OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1132).
  • OLG Schleswig, 30.03.2006 - 13 WF 41/06

    Prozesskostenhilfe

    Nimmt er zum Prozesskostenhilfeantrag der Klägerseite nicht Stellung, kann nach Klageerhebung sein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung deshalb grundsätzlich nicht wegen Mutwilligkeit versagt werden (OLG Schleswig in OLGR Schleswig 2005, 808; OLG Karlsruhe in FamRZ 2002, 1132).
  • OLG Hamm, 02.06.2004 - 11 WF 116/04

    Zur Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung …

    Deshalb könne ihm später nach Klageerhebung die Prozesskostenhilfe nicht wegen Mutwilligkeit versagt werden, wenn er im Prozesskostenhilfeverfahren nicht von der Möglichkeit zur Stellungnahme Gebrauch gemacht habe (OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1132;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 62. Auflage, § 114, Rn 128 a. E. und § 118, Rn 6 m. N.).
  • OLG Oldenburg, 25.04.2012 - 3 WF 98/12

    Bestimmung des Begriffs der Mutwilligkeit i.S.v. § 114 S. 1 ZPO

    Rn. 6 Nach anderer Auffassung begründet das Unterlassen einer Stellungnahme im Verfahrenskostenhilfeverfahren keine Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung des Antragsgegners (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 2009, 895 (für den nicht anwaltlich vertretenen Beteiligten); OLG Köln, MDR 2011, 259; OLG Brandenburg, FamRZ 2010, 142; OLG Hamm, FamRZ 2008, 1264; OLG Schleswig OLGR 2006, 501; 2005, 808; OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1132;… ebenso im Schrifttum Geimer, a. a. O., Rn. 34a;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 70. Aufl., § 114 Rn. 117, "Klageerwiderung"; Nickel MDR 2008, 65; Gottwald, FamRZ 2008, 71; Fischer, MDR 2006, 661).
  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 3 WF 269/13

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung bei unterbliebener Stellungnahme im …

    Rn. 6 Nach anderer Auffassung begründet das Unterlassen einer Stellungnahme im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahrens keine Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung des Antragsgegners (so u.a. OLG Oldenburg FamRZ 2013, 59; 2009, 895; OLG Brandenburg FamRZ 2010, 142; OLG Hamm FamRZ 2008, 1264; OLG Schleswig OLGR 2006, 501; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1132; Zöller/Geimer, ZPO 30.A., § 114 Rn34a mit weiteren Nachweisen).
  • AG Oberhausen, 05.04.2005 - 40 F 82/04

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung der …

    Da bisher keine freiwilligen Zahlungen an Ehegattenunterhalt erbracht worden sind, kann auch keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden, soweit ein teilweises Anerkenntnis angekündigt wird (vgl. OLG Karlruhe FamRZ 2004, 1659; OLG Karlruhe FamRZ 2002, 1132, 1133 [OLG Karlsruhe 29.08.2001 - 5 WF 133/01] ; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1270, 1271 [OLG Brandenburg 21.12.2000 - 10 WF 9/00] ; OLG Hamm FamRZ 2003, 459 [OLG Hamm 08.04.2002 - 4 WF 69/02] ; OLG Hamm FamRZ 1993, 1344; OLG Köln FämRZ 1997, 1415;… Musielak-Wols ZPO.4. Auflage 2005, § 91 Rdnr. 4 unter Hinweis auf OLG Schleswig JurBüro 1982, 1569).
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