Rechtsprechung
| AG Fürstenfeldbruck, 14.03.2001 - 001 F 138/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung des Teilbereiches Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Elternteil; Übertragung einer so genannten Alltagszuständigkeit auf einen Elternteil; Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern auf Grund einer Umgangsvereitelung durch den nicht umgangsberechtigten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 118
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen …
Auszug aus AG Fürstenfeldbruck, 14.03.2001 - 1 F 138/01
Sollte dies aber dennoch der Fall sein, so wird entsprechend der Entscheidung des BGH FamRZ 99, 1646 nichts anderes übrig bleiben, als ggfls. - BGH, 16.04.1997 - XII ZR 293/95
Bemessung des nachehelichen Betreuungsunterhalts nach vorehelich erklärtem …
Auszug aus AG Fürstenfeldbruck, 14.03.2001 - 1 F 138/01
Gleichwohl hat dies die Mutter mit den verschiedensten Tricks unterlaufen, es liegt hier eine deutliche Gefährdungssituation vor in Form eines sogenannten PAS-Syndroms, welches das Gericht zum Eingreifen, verpflichtet (BVerfG FamRZ 97, 873). - BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 87/85
Weigerung das Besuchsrecht zu ermöglichen - Übertragung des …
Auszug aus AG Fürstenfeldbruck, 14.03.2001 - 1 F 138/01
In derartigen Fällen ist vielmehr eine Änderung der Sorgerechtslage nötig, wie bereits vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGH NJW-RR 86, 1264 angeregt und außerdem vom BVerfG s.o. Das OLG München 26. Senat hat bereits in einer Entscheidung FamRZ 91, 1343 in einem Fall von nachhaltiger Umgangsverweigerung die elterliche Sorge auf den anderen Elternteil übertragen. - OLG München, 12.04.1991 - 26 UF 1464/89
Regelungen des Familiengerichts; Elterliche Sorge; Wohl des Kindes; Elterliche …
Auszug aus AG Fürstenfeldbruck, 14.03.2001 - 1 F 138/01
In derartigen Fällen ist vielmehr eine Änderung der Sorgerechtslage nötig, wie bereits vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGH NJW-RR 86, 1264 angeregt und außerdem vom BVerfG s.o. Das OLG München 26. Senat hat bereits in einer Entscheidung FamRZ 91, 1343 in einem Fall von nachhaltiger Umgangsverweigerung die elterliche Sorge auf den anderen Elternteil übertragen. - AG Aalen, 29.08.1990 - 3 F 115/90
Umgangspflegschaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Sorgerecht; Umgang mit nicht …
Auszug aus AG Fürstenfeldbruck, 14.03.2001 - 1 F 138/01
Ursprünglich hatte das Gericht auch noch in Erwägung gezogen, als mildere Maßnahme zu einem Sorgerechtsentzug eine Umgangspflegschaft einzurichten und zwar im Anschluß an AG Aahlen FamRZ 91, 360 mit zustimmender Anm. von Schröder FamRZ 2000, 596 und neuestens OLG Frankfurt, NJW 2000, 368.
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 02.01.2001 - 1 UF 176/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1630 Abs. 3 § 1684
Anforderungen an die Zustimmung der Eltern zur Übertragung der elterlichen Sorge auf Pflegeeltern; Umgang des Vaters mit einem Kleinkind
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 118
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 08.02.2006 - 25 UF 74/05
Elterliche Sorge: Übertragung der Personensorge auf die Pflegeperson
Die Kindesmutter ist nach den Ermittlungen des Senats insbesondere auch nach den entsprechenden Angaben der Pflegemutter, allein sorgeberechtigt, so dass ihre Zustimmung ausreichend ist (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 2002, 118). - AG Ibbenbüren, 13.11.2008 - 40 F 166/08
Gebotenheit der Übertragung der elterlichen Sorge auf zwei Pflegeeltern bei einem …
Im Falle der Alleinsorge genügt der Antrag des Sorgeberechtigten (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 2002, 118 ; Beschl. v. 02.01.2001 - 1 UF 176/00).Zur Frage der Übertragung der elterlichen Sorge auf mehr als eine Person im Rahmen des § 1630 BGB sind, soweit ersichtlich, weder explizit gerichtliche Entscheidungen ergangen (ohne Begründung jedoch vorausgesetzt von OLG Braunschweig FamRZ 2002, 118f. ; OLG Stuttgart FamRZ 2006, 187ff. ; Beschl.v. 06.12.2005-8 WF 152/05 ) noch enthält die gängige Kommentarliteratur diesbezügliche Hinweise.
- AG Erfurt, 19.06.2014 - 36 F 533/14
Sorgerecht: Übertragung des Sorgerechts auf die Großeltern
Es genügt die alleinige Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter (OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.01.2001, Az.: 1 UF 176/00).
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