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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - 16 B 1712/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5540
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - 16 B 1712/00 (https://dejure.org/2000,5540)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.12.2000 - 16 B 1712/00 (https://dejure.org/2000,5540)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 16 B 1712/00 (https://dejure.org/2000,5540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Durchsetzung einer einstweiligen Anordnung auf Gewährung von Förderungsleistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) für die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang für die Meisterprüfung im Orthopädieschuhmacher-Handwerk; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Münster - 6 L 1262/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - 16 B 1712/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 355
  • FamRZ 2002, 356
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2000 - 10 L 4381/98
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - 16 B 1712/00
    Rn. 11 Die vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zu Grunde gelegte entgegengesetzte Rechtsansicht, die auch vom Niedersächsischen OVG in seinem Urteil vom 15. Februar 2000 - 10 L 4381/98 -, vom VG Darmstadt in seinem Beschluss vom 10. August 1999 - 8 E 929/99(2) - und vom VG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 14. September 2000 - 13 L 2674/00 - vertreten wird, vermag den Senat nicht zu überzeugen, weil er insbesondere auf Grund einer systematischen Auslegung des Gesetzes, nämlich des Zusammenspiels der §§ 2, 6, 7 und 11 AFBG, zu einem für den Antragsteller günstigen Ergebnis gelangt.
  • VG Düsseldorf, 14.09.2000 - 13 L 2674/00
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - 16 B 1712/00
    Rn. 11 Die vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zu Grunde gelegte entgegengesetzte Rechtsansicht, die auch vom Niedersächsischen OVG in seinem Urteil vom 15. Februar 2000 - 10 L 4381/98 -, vom VG Darmstadt in seinem Beschluss vom 10. August 1999 - 8 E 929/99(2) - und vom VG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 14. September 2000 - 13 L 2674/00 - vertreten wird, vermag den Senat nicht zu überzeugen, weil er insbesondere auf Grund einer systematischen Auslegung des Gesetzes, nämlich des Zusammenspiels der §§ 2, 6, 7 und 11 AFBG, zu einem für den Antragsteller günstigen Ergebnis gelangt.
  • VG Stuttgart, 25.06.2008 - 11 K 4031/07

    Aufstiegsausbildungsförderung; Höchstdauer der Maßnahme; Ausgestaltung durch den …

    Überschreitet eine Fortbildungsmaßnahme diese zeitlichen Rahmen, so ist sie nach dem Gesetzeswortlaut dieser Bestimmung von vornherein nicht förderungsfähig (OVG NRW, Beschl. v. 13.12.2000 - 16 B 1712/00 - , FamRZ 2002, 355).

    Nach der vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 13.12.2000 - 16 B 1712/00 - a.a.O.) vertretenen Auffassung kommt es bei der Ermittlung der Maßnahmedauer auf eine sog. Nettobetrachtung an.

    Rn. 31 In Rechtsprechung (OVG Münster, Beschluss vom 13.12.2000 a.a.O.) und Literatur (Trebes/Reifers, AFBG § 2 Anm. 6) wird übereinstimmend davon ausgegangen, dass auch der in § 2 Abs. 3 AFBG genannte Zeitrahmen ausnahmsweise wie auch die Förderungshöchstdauer nach § 11 Abs. 1 AFBG überschritten werden kann, wenn Verzögerungen vorliegen, die der Einzelne nicht zu verantworten hat.

    Aber jedenfalls zweifelt auch die Gegenansicht nicht, dass eine Überschreitung der Höchstdauer der Maßnahme nach § 2 Abs. 3 AFBG möglich sein muss, unabhängig davon, ob man auf den Wortlaut und die Gesetzessystematik abstellt oder sich für eine analoge Anwendung des § 11 Abs. 1 AFBG ausspricht oder eine verfassungskonforme Auslegung unter besonderer Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes vornimmt (vgl. umfassend OVG NRW, Beschl. v. 13.12.2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 17.08

    Aufnahmevoraussetzung, berufliche Vorqualifikation als - für …

    Der Senat sieht daher keinen Anlass, näher auf die im vorliegenden Verfahren bislang nicht vertiefte Frage einzugehen, ob für die Berechnung der Unterrichtsdichte bei einer in mehrere selbständige Abschnitte gegliederten Maßnahme auch die zwischen den einzelnen Fortbildungsblöcken gelegenen unterrichtsfreien Zeiten mit einbezogen werden müssen (sog. Bruttomethode: so etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Februar 2000 - 10 L 4381/98 - VG Osnabrück, Urteil vom 27. Mai 2003 - 1 A 112/02 - VG Frankfurt a.M. , Beschluss vom 1. November 2007 - 10 E 1581/05 - VG Lüneburg, Urteil vom 13. Februar 2008 - 5 A 261/06 - VG Hannover, Urteil vom 8. Februar 2007 - 10 A 6190/06 -) oder diese Zwischenzeiten außer Betracht zu bleiben haben (sog. Nettomethode: so etwa OVG Münster, Beschlüsse vom 13. Dezember 2000 - 16 B 1712/00 - und vom 15. Dezember 2000 - 16 B 1797/00 - VG Sigmaringen, Urteil vom 23. August 2006 - 1 K 1456.05 - VG Regensburg…, Urteil vom 14. Februar 2006 - RO 4 K 04.2302 - [...] Rn. 37).
  • VG Freiburg, 28.06.2006 - 7 K 770/05

    Förderungsfähigkeit der kombinierten Fortbildung zum Fachberater für …

    Angesichts der Dauer der geforderten Berufspraxis ist jedoch davon auszugehen, dass diese als "entsprechende berufliche Qualifikation" i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG anzusehen ist (…so auch VG Regensburg, a.a.O.; vgl. ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.12.2000 - 16 B 1712/00 -, FamRZ 2002, 355).

    Aus diesem Grund ist vorliegend eine Netto-Betrachtungsweise angezeigt, so dass hinsichtlich der Stundendichte jeweils auf die Maßnahmenabschnitte selbst und nicht auch auf die Zwischenzeiten abzustellen ist (vgl. VG Regensburg…, Urteil vom 14.2.2006, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.12.2000 - 16 B 1712/00 -, FamRZ 2002, 355).

  • VGH Bayern, 19.06.2008 - 12 B 06.756

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Fachwirt für Finanzberatung; Maßnahme; …

    Maßgeblich sei, dass eine Maßnahme die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 AFBG einhalte, nicht aber, wie der einzelne Teilnehmer die Maßnahme durchführe (OVG NRW FamRZ 2002, 355).

    Bereits das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es entgegen der Auffassung des OVG Münster vom 13.12.2000 (FamRZ 2002, 355) bei § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AFBG auf eine Brutto - Betrachtung ankommt, bei Teilzeitmaßnahmen die gesamte Fortbildungsmaßnahme somit innerhalb von 48 Kalendermonaten einschließlich Unterbrechungszeiten abgeschlossen sein muss (vgl. NdsOVG vom 15.2.2000 Az. 10 L 4381/98 - juris;… ebenso Trebes/Reifers, a.a.O., § 7 Anm. 6).

  • VG Frankfurt/Main, 01.11.2007 - 10 E 1581/05

    Fristberechnung bei der Förderung der Teilnahme an Lehrgängen zur Meisterprüfung …

    Rn. 3 Dagegen richtete sich der Widerspruch, den der Kläger wie folgt begründet: Bei der Feststellung der Höchstgrenze des § 2 Abs. 3 AFBG komme es nicht auf die Gesamtdauer der Maßnahme, sondern auf die Dauer der einzelnen Maßnahmeabschnitte an, die durch Addition zu ermitteln sei (OVG Münster, FamRZ 2002, 355 und 358).

    Gegen die vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 13.12.2000 (- 16 B 1712/00 -, FamRZ 2002, 355) und vom 15.12.2000 (- 16 B 1797/00 -, FamRZ 2002, 358) für richtig gehaltene Nettomethode, wie sie auch der Kläger vertritt, hält das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15.02.2000 (- 10 L 4381/98 -, juris) die Bruttomethode für richtig.

  • VGH Bayern, 19.06.2008 - 12 B 06.757

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Fachwirt für Finanzberatung; Maßnahme; …

    Maßgeblich sei, dass eine Maßnahme die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 AFBG einhalte, nicht aber, wie der einzelne Teilnehmer die Maßnahme durchführe (OVG NRW FamRZ 2002, 355).

    Bereits das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es entgegen der Auffassung des OVG Münster vom 13.12.2000 (FamRZ 2002, 355) bei § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AFBG auf eine Brutto - Betrachtung ankommt, bei Teilzeitmaßnahmen die gesamte Fortbildungsmaßnahme somit innerhalb von 48 Kalendermonaten einschließlich Unterbrechungszeiten abgeschlossen sein muss (vgl. NdsOVG vom 15.2.2000 Az. 10 L 4381/98 - juris;… ebenso Trebes/Reifers, a.a.O., § 7 Anm. 6).

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 4 LC 232/08

    Einbeziehung von zwischen den einzelnen Fortbildungsabschnitten gelegenen …

    Bei der Berechnung dieser Ausbildungsdichte müssen bei einer in mehrere selbständige Abschnitte gegliederten Maßnahme auch die zwischen den einzelnen Fortbildungsabschnitten gelegenen unterrichtsfreien Zeiten mit einbezogen werden (sog. Bruttomethode;… vgl. dazu Nds. OVG, Urt. v. 15.2.2000 - 10 L 4381/98 - VG Osnabrück, Urt. v. 27.5.2003 - 1 A 112/02 - VG Frankfurt a.M., Beschl. v. 1.11.2007 - 10 E 1581/05; VG Lüneburg, Urt. v. 13.2.2008 - 5 A 261/06 - VG Hannover, Urt. v. 8.2.2007 - 10 A 6190/06 - a. A. OVG Münster, Beschl. v. 13.12.2000 - 16 B 1712/00 - u. v. 15.12.2000 - 16 B 1797/00 - VG Sigmaringen, Urt. v. 23.8.2006 - 1 K 1456/05 - VG Regensburg, Urt. v. 14.2.2006 - RO 4 K 04.2302 -).
  • VG Stuttgart, 12.10.2007 - 11 K 4586/05

    Arten der Fortbildungsziele im Rahmen des AFBG; wichtiger Grund für …

    Dabei bezieht sich der Zeitrahmen des § 2 Abs. 3 AFBG für den Abschluss der Maßnahme (36 bzw. 48 Kalendermonate) auf die Gesamtdauer der Abschnitte ("Nettolehrgangszeit") und nicht auf die Handhabung des einzelnen Teilnehmers einschließlich der Zeit zwischen den Abschnitten, auf die sich die Förderungsdauer nach § 11 Abs. 1 AFGB bezieht (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.12.2000, FamRZ 2002, 355).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2007 - 2 E 791/07

    Festsetzung des Gegenstandswertes hinsichtlich einer Förderung in Form eines …

    Die Beklagte beruft sich zur Begründung ihrer Beschwerde auf Entscheidungen des VG Gelsenkirchen (Beschluss vom 14.09.1998 - 15 K 2217/98 -) und des VG Arnsberg (Beschluss vom 26.10.2006 - 10 K 2324/06 -) sowie auf Entscheidungen des beschließenden Gerichts (OVG NRW, Beschlüsse vom 19.01.2001 - 16 B 1712/00 - und vom 10.08.2007 - 4 A 4415/04 -).
  • VG Sigmaringen, 23.08.2006 - 1 K 1456/05

    Förderfähigkeit der Fortbildung zum Fachwirt für Finanzberatung

    Dies stünde aber mit der Mindeststundenzahl von 400 in § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 a AFBG nicht in Einklang (…vgl. Verwaltungsgericht Freiburg a. a. O. unter Hinweis auf VG Regensburg a. a. O. sowie auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.12.2000 - 16 B 1712/00 -, FamRZ 2002, 355).
  • VG Osnabrück, 27.05.2003 - 1 A 112/02

    Aufstiegsausbildung; Aufstiegsausbildungsförderung; Bruttoberechnungsmethode; …

  • VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 261/06

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Bruttobetrachtung; Chat Room; Eignung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - 12 A 2514/10

    Überschreitung der zeitlichen Obergrenze bei einem Vorbereitungskurs für die …

  • VG Köln, 19.08.2008 - 22 K 4851/07

    Bewilligung von Förderleistungen für einen Kurs zur Vorbereitung auf die …

  • VG Düsseldorf, 24.07.2003 - 11 K 4588/01

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von …

  • AG Recklinghausen, 19.11.2002 - 47 F 183/02

    Berechnung eines Unterhaltsanspruches; Zuerkennung eines Unterhalts im Wege der …

  • VGH Bayern, 06.07.2011 - 12 ZB 09.2780

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Ergebnisrichtigkeit; Fachwirt für Finanzberatung …

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