Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 02.05.2001 - 9 UF 544/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 481
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Dresden, 15.03.2007 - 21 UF 518/06
Selbstbehalt; Arbeitsverhältnis; Nebentätigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit
In der Rechtsprechung wird bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit die Frage der Zumutbarkeit von Nebentätigkeiten nicht einheitlich beantwortet (OLGR Nürnberg 2002, 215: allgemein nicht zumutbar; OLG Celle FamRZ 2002, 694: nicht zumutbar; OLG Koblenz FamRZ 2002, 481;: geringer Nebenverdienst zumutbar; KGR Berlin 2002, 146: neben Kindererziehung; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1477: leichte Erwerbsfähigkeit neben Erwerbsunfähigkeitsrente; OLGR Düsseldorf 2006, 572: zur Sicherung des Regelbetrags geringfügige Nebentätigkeit; OLG Stuttgart FuR 2001, 569: Nebentätigkeit eines Arbeitslosen bis zur Anrechnungsgrenze; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 2041: neben Arbeitslosengeld; OLG Bamberg FamRZ 2005, 2090: Unzumutbarkeit bei Beeinträchtigung des Umgangs; OLG Bamberg FamRZ 2005, 1114: mehr als 200 Std. - OLG Nürnberg, 24.06.2004 - 7 UF 441/04
Verpflichtung zu einer geringfügigen Nebentätigkeit des Unterhaltsschuldners zur …
Folgerichtig hat derselbe Senat des OLG Koblenz daher entschieden (FamRZ 2002, 481 f.), daß es bei einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit dem Unterhaltsschuldner trotz einer vollschichtigen Tätigkeit zumutbar sei, durch eine geringfügige (stundenweise) Nebentätigkeit ein zusätzliches Einkommen zu erzielen. - OLG Koblenz, 22.04.2004 - 7 UF 814/03
Umfang der Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern
Hinzuzurechnen waren Trinkgelder in Höhe von durchschnittlich 60 EUR, sowie ein fiktives Einkommen aus einer zumutbaren geringfügigen Nebentätigkeit (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2002, 1215 ; FamRZ 2002, 481). - OLG Naumburg, 13.09.2010 - 2 W 31/10
Prozesskostenhilfeverfahren: Beiordnung eines ausländischen Rechtsanwalts als …
Zweifel könnten insbesondere angebracht sein, wenn ein Rechtsanwalt, der nicht den Regelungen der BRAO unterworfen und demnach nicht verpflichtet ist, im Falle einer Beiordnung das Mandat auch zu den Konditionen der Beiordnung zu übernehmen, beigeordnet werden soll, ohne zuvor seine Bereitschaft hierzu erklärt zu haben (…grundsätzlich ablehnend: OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.11.1997, 16 WF 448/97 und 449/97 - OLGR Stuttgart 1998, 91 - zitiert nach juris, dort Rn. 5 bis 7 m.w.N.; ebenso: OLG Bamberg, Beschluss v. 21.09.1976, 2 W 61/76 - NJW 1977, 113, und OLG Köln, Beschluss v. 29.01.1975, 17 W 264/74 - NJW 1975, 1607; bejahend: OLG Bamberg, Beschluss v. 14.07.1997, 7 WF 75/97 - FamRZ 1997, 1543 - dort aber freiwillig zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 27.06.2001, 2 UF 12/01 - FamRZ 2002, 481; OLG Nürnberg, Beschluss v. 19.04.2004, 7 WF 1247/04 - MDR 2004, 1017).
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