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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.09.2001 - 3 UF 500/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11085
OLG Hamm, 13.09.2001 - 3 UF 500/00 (https://dejure.org/2001,11085)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.09.2001 - 3 UF 500/00 (https://dejure.org/2001,11085)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. September 2001 - 3 UF 500/00 (https://dejure.org/2001,11085)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 565
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

    Die Übertragung des Sorgerechts allein auf die Antragstellerin ist zunächst nicht schon durch die - erhebliche - räumliche Entfernung zwischen den Wohnsitzen beider Elternteile gerechtfertigt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Naumburg FamRZ 2002, 564, 565; OLG Hamm FamRZ 2002, 565, 566;… Palandt/Diederichsen, BGB 61. Aufl. § 1571 Rdn. 17 m. weit. Nachw.).
  • OLG Hamm, 02.10.2024 - 2 UF 108/23

    Geeignetheit des Teilentzugs des elterlichen Sorgerechts zur Aufarbeitung eines …

    Rn. 65 Bei der Entscheidung darüber, ob die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben ist, ist auch von Bedeutung, ob in absehbarer Zeit sorgerechtsrelevante Entscheidungen gemeinsam zu treffen sind (OLG Brandenburg FamRZ 2002, 565).
  • OLG Köln, 15.06.2005 - 27 UF 272/04

    Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt

    Denn die gemeinsame elterliche Sorge setzt voraus, dass die Eltern bereit und in der Lage sind, sich zumindest über die bedeutsamen Belange des gemeinsamen Kindes in angemessener Form zu verständigen und hierzu einverständliche Entscheidungen zu treffen (BGH, FamRZ 1999, 1646 ff., 1646/1647; OLG Köln, FamRZ 2003, 1036/1037; OLG Nürnberg, FamRZ 2003, 188 f., 189; OLG Dresden, FamRZ 2002, 973 f., 974; OLG Hamm, FamRZ 2002, 565 f., 566; OLG München, FamRZ 2002, 189 f., 190).
  • OLG Hamm, 27.10.2006 - 10 UF 66/06
    Im Rahmen der elterlichen Sorge sind die getrennt lebenden Partner zur Konsensfindung verpflichtet, solange ihnen dies zumutbar ist (OLG Naumburg FamRZ 2002, 565; OLG Köln FamRZ 2000, 499).
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