Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 26.09.2001 - 5 UF 3/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Härtefall nach § 91 Abs. 2 Satz 2 BSHG und behinderungsbedingter Mehrbedarf bei der Hilfe zum Lebensunterhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BSHG § 91 Abs. 2 S. 2
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Mehrbedarf durch den Sozialhilfeträger
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 854
- DVBl 2002, 351
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 02.10.2019 - 4 UF 209/18
Unterhaltsanspruch eins nicht in Ausbildung befindlichen volljährigen Kindes
Daran ändert auch ein Übergang des Unterhaltsanspruchs auf einen Träger öffentlicher Leistungen nichts (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 854).Der Bedarf leitet sich bei volljährigen Kindern, die noch keine eigene Lebensstellung erreicht haben, von den Einkommensverhältnissen der Eltern ab und wird auf der Grundlage der Düsseldorfer Tabelle berechnet (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 854;… Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis, 10. Aufl. 2019, § 2, Rdnr. 203 und 534).
- BFH, 17.10.2024 - III R 11/23
Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice
Hierzu gehört auch ein behinderungsbedingter Mehrbedarf (vgl. Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.09.2001 - 5 UF 3/01, FamRZ 2002, 854, unter B.1.; Beschluss des Brandenburgischen OLG vom 02.01.2007 - 9 UF 159/06, FamRZ 2008, 174, unter C.III.1.; Beschluss des OLG Koblenz vom 21.10.2014 - 11 UF 337/14, FamRZ 2015, 1811, Rz 14). - OLG Koblenz, 21.10.2014 - 11 UF 337/14
Kindesunterhaltsanspruch: Elementarbedarf eines 41-jährigen behinderten Menschen
Rn. 14 Hier ist es sachgerecht, den Elementarbedarf des Antragstellers als Regelbedarf anzusetzen und diesen Bedarf um den konkreten behinderungsbedingten Mehrbedarf zu erhöhen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 854). - OLG Köln, 02.07.2024 - 14 UF 4/24 Der Bedarf leitet sich bei volljährigen Kindern, die noch keine eigene Lebensstellung erreicht haben, von den Einkommensverhältnissen der Eltern ab und wird auf der Grundlage der Düsseldorfer Tabelle berechnet (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 854;… Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis, 10. Aufl. 2019, § 2, Rn. 203 und 534).
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