Rechtsprechung
| AG Fulda, 17.07.2001 - 45 F 158/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung des vorläufigen Verbleibens beim Vater aufgrund psychischer Erkrankung der Mutter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 900
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 08.07.2015 - 5 UF 198/14
Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung gem. § 1632 Abs. 4 BGB
§ 1632 Abs. 4 BGB kann grundsätzlich auch dem Herausgabeverlangen eines Vormundes (vgl. OLG Hamm, NJW 1985, 3029), eines zur Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes bestellten Pflegers (vgl. BayObLG, FamRZ 1985, 1175) oder eines sonstigen gesetzlichen Vertreters (vgl. AG Fulda, FamRZ 2002, 900 f.;… vgl. Palandt-Götz, BGB, 74. Aufl., § 1632 Abs. 14 mwN) entgegengehalten werden. - OLG Hamburg, 22.06.2018 - 2 WF 55/18
Betreuung der Kinder nach Entzug des elterlichen Sorgerechts
Rn. 18 Selbst für den Fall, dass man annehmen würde, dass sich die Kinder bei ihrem Vater in "Familienpflege" befänden (vgl. hierzu AG Fulda, Beschluss vom 17.07.2001 - 45 F 158/01, zitiert nach beck-online), wären die übrigen Voraussetzungen des § 1682 Abs. 4 BGB nicht erfüllt.
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