Rechtsprechung
| OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Sorgerecht (gemeinsames) - Übertragung auf ein Elternteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1671
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil; Beibehaltung einer gemeinsamen Sorge beider Elternteile ; Voraussetzungen der Aufhebung einer gemeinsamen elterlichen Sorge; Beachtung des Wohls eines Kindes im Sorgerechtstreit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mutter fordert alleiniges Sorgerecht - Meinungsverschiedenheiten der Eltern und räumliche Entfernung rechtfertigen das nicht
Verfahrensgang
- AG Bonn, 13.12.2001 - 41 F 354/01
- OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1011
- FamRZ 2003, 1036
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- OLG Dresden, 27.02.2002 - 10 UF 743/01
Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Desinteresse eines …
Auszug aus OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02
Ob dieses Erfordernis, das nach ganz h. M. (vgl. OLG Dresden FamRZ 2002, 973, 974; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 188, 189; OLG München FamRZ 2002, 189, 190;… OLG Hamm aaO; Oelkers, MDR 2000, 32, 33 m. zahlr. Nachw.) zu den zentralen Voraussetzungen der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge gehört, gegeben ist, muß im Wege einer Prognose aufgrund der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.Insoweit ist vorliegend ein anderer Fall gegeben, als er etwa der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 27. Februar 2002 (FamRZ 2002, 973) zugrunde lag, zumal dort nach dem mitgeteilten Sachverhalt nicht einmal eine Verständigung der Eltern über das Umgangsrecht zustande gekommen war und der Kindesvater auch gar kein Interesse an den Belangen der Kinder hatte.
- BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen …
Auszug aus OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02
Insoweit geht der Senat, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 1999, 1646, 1647) folgend, davon aus, daß die Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge in § 1671 BGB durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz kein Regel- Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne enthält, daß eine Priorität zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge besteht und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als ultima ratio in Betracht kommt (vgl. BT-Drucks. 13/4899 S. 63, 99;… Johannsen/Henrich/Jaeger Eherecht 3. Aufl. § 1671 Rdn. 34). - OLG Naumburg, 23.07.2001 - 14 UF 36/01
Gemeinsames Sorgerecht - Getrenntleben - Sorgerechtsübertragung - Kindeswohl - …
Auszug aus OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02
Die Übertragung des Sorgerechts allein auf die Antragstellerin ist zunächst nicht schon durch die - erhebliche - räumliche Entfernung zwischen den Wohnsitzen beider Elternteile gerechtfertigt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Naumburg FamRZ 2002, 564, 565; OLG Hamm FamRZ 2002, 565, 566;… Palandt/Diederichsen, BGB 61. Aufl. § 1571 Rdn. 17 m. weit. Nachw.).
- OLG München, 24.07.2001 - 26 UF 664/01
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Gleichrangigkeit der elterlichen …
Auszug aus OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02
Ob dieses Erfordernis, das nach ganz h. M. (vgl. OLG Dresden FamRZ 2002, 973, 974; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 188, 189; OLG München FamRZ 2002, 189, 190;… OLG Hamm aaO; Oelkers, MDR 2000, 32, 33 m. zahlr. Nachw.) zu den zentralen Voraussetzungen der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge gehört, gegeben ist, muß im Wege einer Prognose aufgrund der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. - OLG Nürnberg, 20.07.2001 - 7 UF 684/01
Elterliche Sorge bei Getrenntleben - Übertragung auf einen Elternteil - …
Auszug aus OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02
Ob dieses Erfordernis, das nach ganz h. M. (vgl. OLG Dresden FamRZ 2002, 973, 974; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 188, 189; OLG München FamRZ 2002, 189, 190;… OLG Hamm aaO; Oelkers, MDR 2000, 32, 33 m. zahlr. Nachw.) zu den zentralen Voraussetzungen der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge gehört, gegeben ist, muß im Wege einer Prognose aufgrund der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. - OLG Karlsruhe, 09.08.1999 - 2 UF 63/99
Elterliche Sorge - Sorgerecht
Auszug aus OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02
Jedenfalls hat der Antragsgegner inzwischen akzeptiert, daß H. seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei der Antragstellerin in C. hat (…vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Hamm aaO; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 507, 508; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 111, 112). - OLG Hamm, 13.09.2001 - 3 UF 500/00
Voraussetzung der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge als …
Auszug aus OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02
Die Übertragung des Sorgerechts allein auf die Antragstellerin ist zunächst nicht schon durch die - erhebliche - räumliche Entfernung zwischen den Wohnsitzen beider Elternteile gerechtfertigt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Naumburg FamRZ 2002, 564, 565; OLG Hamm FamRZ 2002, 565, 566;… Palandt/Diederichsen, BGB 61. Aufl. § 1571 Rdn. 17 m. weit. Nachw.). - OLG Karlsruhe, 09.09.1999 - 5 UF 184/98
Auszug aus OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02
Jedenfalls hat der Antragsgegner inzwischen akzeptiert, daß H. seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei der Antragstellerin in C. hat (…vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Hamm aaO; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 507, 508; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 111, 112).
- AG Ludwigslust, 30.09.2009 - 5 F 144/09
Elterliche Sorge: Alleiniges Sorgerecht bei größerer räumlicher Entfernung …
Dabei mag es für die Antragstellerin wie für H misslich sein, dass es zweifellos mit aufgrund der weiten Entfernung seines Wohnsitzes in Spanien nur unregelmäßig zu Treffen zwischen dem Antragsgegner und H kommt; dies ist jedoch nichts, was sich durch eine Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder in Teilen auf die Antragstellerin beheben ließe, wobei die Bereitschaft des Antragsgegners, für ihn kostspielige und weite Reisen auf sich zu nehmen, um den Kontakt mit H über dann immer mehrere mit ihr verbrachte Tage aufrecht zu erhalten, andererseits indiziert, dass er die gemeinsame Verantwortung für das Kind wahrnehmen will (vgl. OLG Köln FamRZ 2003, 1036 m. w. N.). - OLG Köln, 15.06.2005 - 27 UF 272/04
Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt
Denn die gemeinsame elterliche Sorge setzt voraus, dass die Eltern bereit und in der Lage sind, sich zumindest über die bedeutsamen Belange des gemeinsamen Kindes in angemessener Form zu verständigen und hierzu einverständliche Entscheidungen zu treffen (BGH, FamRZ 1999, 1646 ff., 1646/1647; OLG Köln, FamRZ 2003, 1036/1037; OLG Nürnberg, FamRZ 2003, 188 f., 189; OLG Dresden, FamRZ 2002, 973 f., 974; OLG Hamm, FamRZ 2002, 565 f., 566; OLG München, FamRZ 2002, 189 f., 190). - KG, 22.09.2006 - 25 UF 21/06
Gemeinsame elterliche Sorge bei getrennt lebenden Eltern: Voraussetzungen der …
Um zu klären, ob die Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Wohl eines Kindes am besten entspricht, ist zu prüfen, ob zwischen den Eltern die Einigung in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung noch möglich ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2003, 1036). - OLG Saarbrücken, 09.06.2010 - 9 UF 125/09
Elterliche Sorge bei Getrenntleben: Beurteilung der Konsensfähigkeit bei …
Darüber hinaus sind hier aktenersichtlich auch in die Kinder betreffenden wesentlichen Angelegenheiten keine unüberbrückbaren Streitigkeiten zwischen den Eltern erkennbar, wobei es in alltäglichen Fragen ohnehin einer Abstimmung zwischen den Elternteilen auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge nicht bedarf (§ 1687 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB; vgl. hierzu auch OLG Köln, FamRZ 2003, 1036; Senat, Beschl.v. 10. Mai 2007, 9 UF 10/07, m.w.N.). - AG Essen, 18.11.2011 - 107 F 463/10 Das Familiengericht muss konkret klären, ob zwischen den Kindeseltern eine Einigung in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung noch möglich ist (…vgl. Diederichsen, aaO, Randnr. 21; OLG Köln FamRZ 2003, 1036).
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