Rechtsprechung
| AG Saarbrücken, 04.03.2003 - 39 F 14/03 UG |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1200
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- OLG Hamm, 18.10.1989 - 5 UF 273/89
Umgangsbefugnis; Entscheidung im Einzelfall; Umgangsberechtigte; …
Auszug aus AG Saarbrücken, 04.03.2003 - 39 F 14/03
Denn § 1684 Abs. 4 BGB lässt die Beschränkung des Umgangsrechts nur zu, soweit diese zum Wohl des Kindes erforderlich ist (OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 978 r.Sp.; a.A. wohl noch OLG Hamm FamRZ 1990, 654, 655).Im Rahmen der gebotenen Einzelfallbetrachtung sind der Wille des Kindes, dessen Alter - und das damit verbundene kindliche Zeitempfinden -, seine Interessenbindungen, die Art des bisherigen Kontakts und seine Intensität sowie die Erziehungskontinuität ebenso von Bedeutung wie die Interessen und Interessenbindungen, Wohnorte, Einstellung und Persönlichkeit der Eltern, die zeitliche Einbindung des Umgangsberechtigten in beruflicher und sonstiger Hinsicht und seine Wohnverhältnisse sowie etwaige neue Beziehungen der Eltern und ggf. vorhandene Geschwister oder Stiefkinder (vgl. BVerfG FamRZ 1993, 662, 663; OLG Hamm FamRZ 1990, 654, 655;… Staudinger/Rausch, a.a.O. § 1684 Rn. 188 f.;… Schael, Verfahrenshandbuch Familiensachen, 1. Aufl., § 4 Rn. 81 m.w.N.).
Das OLG Hamm in FamRZ 1990, 654, 655 bringt letzteres Bedenken auf den Punkt und postuliert, dass das Kind in seiner prinzipiellen Zuordnung zum Sorgeberechtigten nicht irritiert werden und nicht unnötigen Spannungen und Widersprüchen ausgesetzt werden dürfe, weil dies für seine Entwicklung schädlich sei.
Ausdruck dieses veränderten Verständnisses der Mitverantwortung des Umgangsberechtigten für sein Kind ist, dass entgegen einer bisher wohl vorherrschenden Ansicht, der zufolge bei Kleinkindern Übernachtungen beim umgangsberechtigten Elternteil bis zur Schulreife vermieden werden sollten (…Palandt/Diederichsen, a.a.O. Rn. 15), in jüngerer Zeit auch eine Übernachtung kleinerer Kinder bei dem umgangsberechtigten Elternteil als kindgerecht angesehen wird (OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 45: sonntags 9.00 Uhr bis montags 18.00 Uhr), und zwar sogar - wie vorliegend - zweijähriger Kinder (OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 978 r.Sp.; a.A. wohl noch OLG Hamm FamRZ 1990, 654, 655).
- OLG Zweibrücken, 09.05.1996 - 5 UF 44/96
Auszug aus AG Saarbrücken, 04.03.2003 - 39 F 14/03
Hinsichtlich des Umfangs des Umgangs mit einem Kleinkind stoßen zwei Konzepte aufeinander, die das OLG Zweibrücken in FamRZ 1997, 45 ausdrücklich benennt, wenn es ausführt, dass die Auffassung, wonach bei noch nicht schulpflichtigen Kindern getrennt lebender Eltern eine Begegnung mit dem nicht betreuenden Elternteil im Wochenrhythmus pädagogisch wünschenswert sei, in Spannung zu einer anderen Erziehungsmaxime stehe, wonach es für die kontinuierliche Entwicklung eines Kindes problematisch sein könne, zwischen den getrennt lebenden Elternteilen in eine "Pendelsituation" zu geraten.Ausdruck dieses veränderten Verständnisses der Mitverantwortung des Umgangsberechtigten für sein Kind ist, dass entgegen einer bisher wohl vorherrschenden Ansicht, der zufolge bei Kleinkindern Übernachtungen beim umgangsberechtigten Elternteil bis zur Schulreife vermieden werden sollten (…Palandt/Diederichsen, a.a.O. Rn. 15), in jüngerer Zeit auch eine Übernachtung kleinerer Kinder bei dem umgangsberechtigten Elternteil als kindgerecht angesehen wird (OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 45: sonntags 9.00 Uhr bis montags 18.00 Uhr), und zwar sogar - wie vorliegend - zweijähriger Kinder (OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 978 r.Sp.; a.A. wohl noch OLG Hamm FamRZ 1990, 654, 655).
- OLG Brandenburg, 08.08.2001 - 9 UF 28/01
Zu den Voraussetzungen von Einschränkungen oder Ausschluß des Umgangsrechts
Auszug aus AG Saarbrücken, 04.03.2003 - 39 F 14/03
Das Umgangsrecht besteht dem Grunde nach prinzipiell uneingeschränkt auch bei etwaigen Streitigkeiten zwischen den Eltern und auch dann, wenn es sich bei dem betroffenen Kind um ein Kleinkind handelt (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 414 r.Sp.).Überwiegend wird hinsichtlich der Wochenendkontakte bei einem Kleinkind von zwei Jahren ein Umgangsrecht von wenigen Stunden vor oder nach dem Mittagsschlaf für empfehlenswert und ausreichend erachtet, dabei aber ausdrücklich betont, dass der Umgang ausgeweitet werden könne, wenn der Umgangsberechtigte allein das Kind versorgen könne, und dass außerdem auch keine Bedenken bestünden, unter der Woche zusätzliche Umgangskontakte zuzulassen (OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 414 r.Sp.u., 415 l.Sp.o. m.w.N.).
- BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des …
Auszug aus AG Saarbrücken, 04.03.2003 - 39 F 14/03
(vgl. BVerfG FamRZ 2002, 809; 1993, 662, 663).Im Rahmen der gebotenen Einzelfallbetrachtung sind der Wille des Kindes, dessen Alter - und das damit verbundene kindliche Zeitempfinden -, seine Interessenbindungen, die Art des bisherigen Kontakts und seine Intensität sowie die Erziehungskontinuität ebenso von Bedeutung wie die Interessen und Interessenbindungen, Wohnorte, Einstellung und Persönlichkeit der Eltern, die zeitliche Einbindung des Umgangsberechtigten in beruflicher und sonstiger Hinsicht und seine Wohnverhältnisse sowie etwaige neue Beziehungen der Eltern und ggf. vorhandene Geschwister oder Stiefkinder (vgl. BVerfG FamRZ 1993, 662, 663; OLG Hamm FamRZ 1990, 654, 655;… Staudinger/Rausch, a.a.O. § 1684 Rn. 188 f.;… Schael, Verfahrenshandbuch Familiensachen, 1. Aufl., § 4 Rn. 81 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 27.11.2001 - 2 UF 262/01
Elterliche Sorge: Übernachtung eines Kleinkindes beim umgangsberechtigten …
Auszug aus AG Saarbrücken, 04.03.2003 - 39 F 14/03
Denn § 1684 Abs. 4 BGB lässt die Beschränkung des Umgangsrechts nur zu, soweit diese zum Wohl des Kindes erforderlich ist (OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 978 r.Sp.; a.A. wohl noch OLG Hamm FamRZ 1990, 654, 655).Ausdruck dieses veränderten Verständnisses der Mitverantwortung des Umgangsberechtigten für sein Kind ist, dass entgegen einer bisher wohl vorherrschenden Ansicht, der zufolge bei Kleinkindern Übernachtungen beim umgangsberechtigten Elternteil bis zur Schulreife vermieden werden sollten (…Palandt/Diederichsen, a.a.O. Rn. 15), in jüngerer Zeit auch eine Übernachtung kleinerer Kinder bei dem umgangsberechtigten Elternteil als kindgerecht angesehen wird (OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 45: sonntags 9.00 Uhr bis montags 18.00 Uhr), und zwar sogar - wie vorliegend - zweijähriger Kinder (OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 978 r.Sp.; a.A. wohl noch OLG Hamm FamRZ 1990, 654, 655).
- OLG Brandenburg, 04.07.2002 - 15 UF 25/02
Gerichtliche Ausgestaltung des Umgangsrechts
Auszug aus AG Saarbrücken, 04.03.2003 - 39 F 14/03
Denn etwa zwischen den Eltern bestehende Schwierigkeiten sind kein Grund - und dürfen es auch nicht sein -, den Umgang eines Elternteils mit dem Kind einzuschränken, sondern vielmehr Anlass, Anstrengungen zu unternehmen, diese Schwierigkeiten im Interesse des Kindes zu überwinden (OLG Brandenburg, MDR 2003, 30, 31 l.Sp.). - OLG Karlsruhe, 20.12.1989 - 5 UF 199/89
Umgangsrecht; Sorgerecht; Ausschluß
Auszug aus AG Saarbrücken, 04.03.2003 - 39 F 14/03
Kinder werden nicht dadurch lebenstüchtig, dass sie in überbehüteter und einseitig auf einen Elternteil ausgerichteter Weise erzogen werden, sondern auch dadurch, dass ihnen die Realität - etwa in Gestalt eines zum Umgang berechtigten anderen Elternteils - deutlich wird (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 901, 903). - OLG Oldenburg, 16.11.2000 - 12 UF 134/00
Zur Gestaltung des Umgangsrechts
Auszug aus AG Saarbrücken, 04.03.2003 - 39 F 14/03
So wird bei Kindern im Kindergartenalter eine Besuchsregelung an jedem Mittwoch in der Zeit von 12.00 bis 19.00 Uhr sowie an jedem zweiten Wochenende in der Zeit von samstags 14.00 Uhr bis sonntags 19.00 Uhr (OLG Oldenburg, FamRZ 2001, 1164; ähnlich KG NJWE-FER 2000, 275, aber mittwochs nur 3 Stunden) in jüngster Zeit für kindgerecht gehalten. - OLG Saarbrücken, 27.05.1983 - 9 UF 72/83
Umgangsregelung durch Gericht; Aktive Mitwirkung der Eltern
Auszug aus AG Saarbrücken, 04.03.2003 - 39 F 14/03
Indessen können bei Eltern, die eine Umgangsregelung mittragen, insoweit Ausnahmen gelten (OLG Saarbrücken, FamRZ 1983, 1054), so dass - ohne dass das Gericht sie dazu verpflichten würde - in diese Richtung an die Kindesmutter appelliert sei. - AG München, 10.03.1999 - 561 F 6502/98
Auszug aus AG Saarbrücken, 04.03.2003 - 39 F 14/03
Dies gilt aufgrund des unterschiedlichen Zeitempfindens verstärkt bei Kleinstkindern (AG München, DAVorm 1999, 310, 311; Plattner, FamRZ 1993, 384, 385), wobei Rauscher (…Staudinger/Rauscher, a.a.O. § 1684 Rn. 180), zutreffend betont, dass das Ziel der Rücksichtnahme auf das Zeitempfinden des Kleinkindes nicht eine Beschneidung des Umgangs sein kann, weil gerade im Kleinkindalter der Aufbau einer Beziehung zu den Elternteilen beiderlei Geschlechts entscheidend für die Entwicklung des Kindes zu einer autonomen Person ist. - BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 2029/00
Verfassungsmäßigkeit einer Regelung des Umgangsrechts
- BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93
Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts
- BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92
Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht
- OLG Naumburg, 23.07.2001 - 14 UF 36/01
Gemeinsames Sorgerecht - Getrenntleben - Sorgerechtsübertragung - Kindeswohl - …
- OLG Saarbrücken, 18.06.2002 - 9 UF 63/02
Umgangsregelung mit dem Kindesvater
- OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17
Umgangsrechtsregelungsverfahren: Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren; …
Für Übernachtungen kann zusätzlich der Umstand streiten, dass der umgangsberechtigte Elternteil mitsorgeberechtigt ist (AG Saarbrücken FamRZ 2003, 1200;… Völker/ Clausius, a.a.O., § 2, Rz. 77), ferner, dass die Wohnorte der Eltern weiter voneinander entfernt liegen. - OLG Hamm, 27.10.2006 - 10 UF 66/06 Das nach den Umständen des Einzelfalles zu findende Maß des Umgangs hängt vor allem von dem Alter des Kindes, der Intensität der bisherigen Beziehungen zu dem Umgangsberechtigten, der Entfernung der Wohnorte der Eltern, der zeitlichen Einbindung des Umgangsberechtigten in beruflicher und sonstiger Hinsicht sowie den übrigen Interessenbindungen des Kindes und der Eltern ab (vgl. BVerfG FamRZ 1993, 662, 663; OLG Hamm FamRZ 1990, 654, 655; AG Saarbrücken FamRZ 2003, 1200, 1201 ).
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