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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.09.2002 - 3 UF 205/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24390
OLG Frankfurt, 16.09.2002 - 3 UF 205/01 (https://dejure.org/2002,24390)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.09.2002 - 3 UF 205/01 (https://dejure.org/2002,24390)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. September 2002 - 3 UF 205/01 (https://dejure.org/2002,24390)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1491
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Zweibrücken, 13.07.2004 - 5 UF 47/04

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf Elternteil, …

    Ihr Wunsch, nach Scheidung der Ehe wieder in dem ihr eigenen Kulturkreis und Familienverband zu leben, ist auch angesichts ihres schon langjährigen Aufenthaltes in Deutschland zu respektieren und tritt unter Beachtung und Berücksichtigung aller Umstände nicht hinter die Aufrechterhaltung des bisherigen engen Kontaktes des Kindes zum Vater zurück (in diesem Sinne die h.M. in der oben dargestellten Literatur sowie OLG Nürnberg, FamRZ 2000, 1603; OLG Bamberg, FamRZ 1988, 752; a.A. OLG Frankfurt/M., FamRZ 2003, 1491).
  • KG, 06.07.2005 - 3 WF 48/05

    Gerichtlicher Beistand im Sorgerechtsverfahren: Geschäftsmäßigkeit des Handelns …

    Soweit der Senat es aus eigener Kenntnis feststellen kann, tritt der Beistand des Vaters zwar durchaus häufiger im Hintergrund von streitigen Sorgerechts- und Umgangsregelungsverfahren in Erscheinung, doch sind in den letzten Jahren nur sehr vereinzelte Fälle (3 UF 205/01 und 3 WF 217/01 sowie für den Vater schon im Umgangsregelungsverfahren zu 22 F 2662/02 = 16 UF 270/03) bekannt geworden, in denen er sich auch formal als Beistand mit prozessualer Funktion an entsprechenden Verfahren beteiligt hat, so dass derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass er nur im Einzelfall aufgrund persönlicher Verbundenheit zu einem Betroffenen oder aus sonstigem besonderen Anlass bereit ist, auch vor den Gerichten als Beistand aufzutreten.
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