Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.11.2002 - 14 UF 193/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 269 Abs. 3 S. 3 n.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (n.F.) § 269 Abs. 3 S. 3
Verfahrensrecht; Klagerücknahme - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Kostenentscheidung bei Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit; Zur Entbehrlichkeit der Klagezustellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bergisch Gladbach, 12.09.2002 - 29 F 87/02
- OLG Köln, 26.11.2002 - 14 UF 193/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1151
- GRUR 1962, 489
- FamRZ 2003, 1571
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 8 WF 155/09
Rechtsfolgen einer Rücknahme eines Ehescheidungsantrages im …
Der Antragsteller hatte aber im Gegensatz zu der von der Antragsgegnerin vorgelegten Entscheidung des BGH (MDR 2005, 824 = NJW-RR 2005, 1015 unter Verweis auf BGH NJW 2004, 1530; vgl. auch: OLGR Koblenz 2009, 462; OLGR Brandenburg 2009, 507; OLGR Jena 2007, 565; OLG Hamm FamRZ 2005, 1185; OLGR Schleswig 2003, 445; OLGR Köln 2003, 68) nicht bereits einen unbedingten Antrag auf Scheidung eingereicht, sondern diesen von der vorherigen Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht. - OLG Düsseldorf, 31.10.2003 - 3 WF 113/03
Zum Sondertatbestand des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO
Entgegen der teilweise vertretenen Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa Zöller/Greger, ZPO, 23.Aufl., § 269 Rdnr.8a-8c; Baumbach/Hartmann, ZPO, 61.Aufl. § 269 Rdnr.39 m.w.N.) ist der erkennende Senat mit dem OLG Köln (FamRZ 2003, 1571) und dem LG Düsseldorf (NJW-RR 2003, 213 m.w.N.) der Auffassung, daß die Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S.3 ZPO auch möglich ist, wenn es nicht zu einer Klageerhebung gekommen ist und ein Prozeßrechtsverhältnis nicht entstanden ist. - OLG Schleswig, 16.06.2003 - 13 WF 124/02
Kostenentscheidung bei Klagrücknahme vor Rechtshängigkeit
Im Hinblick auf Sinn und Zweck der Neuregelung in § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO, die Fälle einer Hauptsachen-Erledigung vor Rechtshängigkeit zu erfassen (…vgl. Musielak/Foerste, ZPO, 3. Auflage, 2002, § 269 Rn. 13), schließt sich das Gericht der in Rechtssprechung und Literatur vertretenen Auffassung an, dass die Kostenvorschrift des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO auch in Fällen wie dem Vorliegenden, in dem noch kein Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien entstanden ist, angewendet werden kann (so OLG Köln, OLGR Köln 2003, 68;… Musielak a. a. O.;… anderer Ansicht: Zöller/Greger, ZPO, 23. Auflage, § 269 Rn. 8a; KG KGR Berlin 2003, 109).
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