Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 22.08.2002 - 9 UF 397/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1, 4
Genehmigung einer Grundstücksveräußerung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Familiengerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit der Grundstücksveräußerung durch eine verwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit minderjährigen Gesellschaftern; Entbehrlichkeit der Genehmigung der Grundstücksverfügung auf Grund des vorher familiengerichtlich ...
Verfahrensgang
- AG Trier, 06.06.2002 - 10 F 256/02
- OLG Koblenz, 22.08.2002 - 9 UF 397/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1401
- FamRZ 2003, 249
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2002 - 9 UF 397/02
Dies gilt umso mehr, als der BGH in seinem Urteil vom 29. Januar 2001 (NJW 2001, 1056 ) in Abkehr von der früheren Rechtsprechung nunmehr auch der BGB -Außengesellschaft Teilrechtsfähigkeit ähnlich der OHG und KG zugesprochen hat.Das Urteil vom 29. Januar 2001 (NJW 2001, 1056 ) befasst sich mit einer bauwirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
- BGH, 29.06.1970 - II ZR 158/69
Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf typische stille …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2002 - 9 UF 397/02
Allerdings wird nach allgemeiner Meinung bei Grundstücksverfügungen einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, an welcher ein Minderjähriger beteiligt ist, ein gesondertes Genehmigungserfordernis gemäß § 1821 BGB verneint (so schon RGZ 54, 278; vgl. auch BGH NJW 1971, 375;… Wagenitz in MK- BGB , 4. Aufl. § 1821 Rdn. 9;… Staudinger/Engler, aaO., Rdn. 15).Begründet wird dies zum Teil mit der vormundschaftsgerichtlichen Kontrolle über den Abschluss von Gesellschaftsverträgen gemäß § 1822 Nr. 3 BGB (Klüsener, Rpfleger 1981, 461, 464), zum Teil mit dem Gedanken der Teilrechtsfähigkeit dieser Gebilde (RGZ 54, 278) oder mit der Erwägung, dass ansonsten dem Vormundschaftsrichter in weitem Umfang die Entscheidung kaufmännischer Zweckmäßigkeitsfragen bei der Führung des Gesellschaftsunternehmens aufgebürdet würde, was als praktisch untragbar empfunden wird (BGH NJW 1971, 375).
- RG, 14.04.1903 - VII 458/02
Schiedsvertrag.; Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung.
Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2002 - 9 UF 397/02
Allerdings wird nach allgemeiner Meinung bei Grundstücksverfügungen einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, an welcher ein Minderjähriger beteiligt ist, ein gesondertes Genehmigungserfordernis gemäß § 1821 BGB verneint (so schon RGZ 54, 278; vgl. auch BGH NJW 1971, 375;… Wagenitz in MK- BGB , 4. Aufl. § 1821 Rdn. 9;… Staudinger/Engler, aaO., Rdn. 15).Begründet wird dies zum Teil mit der vormundschaftsgerichtlichen Kontrolle über den Abschluss von Gesellschaftsverträgen gemäß § 1822 Nr. 3 BGB (Klüsener, Rpfleger 1981, 461, 464), zum Teil mit dem Gedanken der Teilrechtsfähigkeit dieser Gebilde (RGZ 54, 278) oder mit der Erwägung, dass ansonsten dem Vormundschaftsrichter in weitem Umfang die Entscheidung kaufmännischer Zweckmäßigkeitsfragen bei der Führung des Gesellschaftsunternehmens aufgebürdet würde, was als praktisch untragbar empfunden wird (BGH NJW 1971, 375).
- BayObLG, 05.03.1997 - 1Z BR 210/96
Vormundschaftsgerichtliche Prüfung bei Genehmigung zur Gründung einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2002 - 9 UF 397/02
Eine solche Haftungsbeschränkung ist gegenüber außenstehenden Dritten nämlich nur wirksam, wenn sie diesen im Einzelfall bei Vertragsschluss offengelegt wird (vgl. BGH NJW-RR 1994, 98 ; BayObLGZ 1997, 113 ff., 119). - BGH, 20.09.1993 - II ZR 204/92
Selbstorganschaft und Haftungsbegrenzung bei der GbR (hier: Gläubiger-Pool)
Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2002 - 9 UF 397/02
Eine solche Haftungsbeschränkung ist gegenüber außenstehenden Dritten nämlich nur wirksam, wenn sie diesen im Einzelfall bei Vertragsschluss offengelegt wird (vgl. BGH NJW-RR 1994, 98 ; BayObLGZ 1997, 113 ff., 119). - OLG Hamm, 07.09.2000 - 22 U 18/00
Genehmigungsbedürftige Geschäfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2002 - 9 UF 397/02
Wird durch das Rechtsgeschäft abweichend vom Gesellschaftsvertrag eine weitergehende persönliche Haftung der minderjährigen Gesellschafter begründet, ist ein solches Geschäft nicht mehr durch die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes gedeckt und auch aus diesem Grund eine separate Genehmigung erforderlich, da ansonsten der Schutzzweck der §§ 1821, 1822 BGB unterlaufen würde (vgl. OLG Hamm, OLGR 2001, 163).
- OLG Nürnberg, 04.10.2012 - 15 W 1623/12
Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit einer familiengerichtlichen Genehmigung für …
Die Genehmigungspflicht wird aber auch bejaht, wenn der Minderjährige nicht Alleineigentümer, sondern Miteigentümer zur gesamten Hand ist (OLG Koblenz FamRZ 2003, 249;… Wagenitz, in: MK BGB, 6. Aufl., § 1821 Rn. 7;… Engler, in: Staudinger, Neubearb. 2004, § 1821 Rn. 31).Nach dem Zweck des Genehmigungserfordernisses, den Minderjährigen gegen Beeinträchtigungen seines als besonders sicher und wertbeständig betrachteten Grundvermögens zu schützen (…Palandt-Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1821 Rn. 6;… Engler, aaO, § 1821 Rn. 29), ist die Genehmigungsbedürftigkeit aber auch nach der Änderung der Rechtsprechung weiterhin für Verfügungen zu bejahen, wenn Gegenstand des Verpflichtungs- oder Verfügungsgeschäftes ein Grundstück ist, das einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört, an der der Minderjährige beteiligt ist (OLG Koblenz FamRZ 2003, 249;… Wagenitz, aaO, § 1821 Rn. 9 und Fn. 16).
Dagegen ist eine Genehmigung nicht entbehrlich, wenn es sich um eine Gesellschaft verwaltenden Charakters handelt; hier umfaßt die Prüfung des Beitritts zu der Gesellschaft nicht die Veräußerung des Grundbesitzes oder von Teilen davon (OLG Koblenz FamRZ 2003, 249;… Engler, aaO, § 1821 Rn. 16), jedenfalls wenn sie aus dem Gesellschaftszweck und dem Gesellschaftsvertrag nicht erkennbar ist (…Wagenitz, aaO, § 1821 Rn. 20).
Daran ändert auch die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Rechtsstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nichts, weil sonst die in § 1821 BGB aufgeführten Rechtsgeschäfte bei Beteiligung Minderjähriger an nicht erwerbstätigen Gesellschaften keinerlei Kontrolle unterlägen; das wäre mit dem Schutzzweck der Bestimmung unvereinbar (OLG Koblenz FamRZ 2003, 249;… Wagenitz, aaO, § 1821 Rn. 9 Fn. 16).
- OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
Genehmigungsfähigkeit einer Beteiligung eines Minderjährigen an einer …
Rn. 27 Auch die Genehmigungsbedürftigkeit aufgrund der Ermächtigung des Geschäftsführers zur Aufnahme von Darlehen nach § 1822 Nr. 8 BGB sowie aufgrund der umfassenden Befugnis zum Erwerb, zur Veräußerung und Belastung von Immobilien auch nach § 1821 Nr. 1, 2, 4 und 5 BGB liegt nahe, wenngleich bei Annahme einer rein verwaltenden, nicht auf Erwerbstätigkeit gerichteten Gesellschaft, die familiengerichtlich genehmigt wurde, Grundstücksverfügungen genehmigungsbedürftig bleiben könnten (OLG Koblenz FamRZ 2003, 249). - OLG Hamm, 18.03.2016 - 2 WF 170/15
Wirkungskreis des Ergänzungspfleger; Darlehensaufnahme; Umfang der …
Für eine lediglich verwaltende BGB-Gesellschaft ist jedoch nach wie vor anerkannt, dass Rechtsgeschäfte im Anwendungsbereich des § 1822 BGB genehmigungsbedürftig sind (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, 249ff, bei juris Langtext Rn 15ff; OLG Naumburg, FamRZ 2003, 57f, bei juris Langtext Rn 11ff; OLG Schleswig, FamRZ 2003, 55ff, bei juris Langtext Rn 7; OLG Hamburg, FamRZ 1958, 333, 334).
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