Rechtsprechung
| OLG München, 01.07.2002 - 25 W 1526/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGEuGVÜ § 1; HUÜ; EuGVÜ Art. 57 Abs. 2 S. 2
Gerichtliche Zuständigkeit für die Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Unterhaltstitels - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Vollstreckbarkeitserklärung eines österreichischen Gerichtes; Verstoß gegen den deutschen ordre public
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 06.09.2001 - 6 O 3517/01
- OLG München, 01.07.2002 - 25 W 1526/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 462
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.04.1999 - IX ZR 263/97
Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte; …
Auszug aus OLG München, 01.07.2002 - 25 W 1526/02
Zum einen gibt Art. 2 Nr. 5 HUÜ 1958 keinen Anspruch auf eine bestimmte verfahrensrechtliche Ausgestaltung (BGH NJW 1999, 3198/3201). - BGH, 24.02.1999 - IX ZB 2/98
Vollstreckbarerklärung der ausländischen Verurteilung eines Bürgen
Auszug aus OLG München, 01.07.2002 - 25 W 1526/02
Dies wäre nur der Fäll, wenn die Anerkennung unzweifelhaft in ihrem Ergebnis im konkreten Fall die tragenden Grundlagen des deutschen staatlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Lebens angreifen würde (BGH, ZIP 1999, 483 ).
- OLG Dresden, 09.11.2005 - 21 UF 670/05
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der …
Deshalb ist nach einhelliger Auffassung der Rechtsprechung der deutsche ordre public nicht verletzt, wenn eine ausländische Vaterschaftsfeststellung allein auf der Aussage der Mutter beruht (BGH FamRZ 1986, 665; 1997, 490; OLG Brandenburg FamRZ 1995, 503; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 694; OLG Hamm FamRZ 1993, 438; 2003 1855; OLG Hamm JAmt 2004, 102; OLG München FamRZ 2003, 462, das zu Recht darauf hinweist, dass Art. 2 Nr. 5 HUÜ 1958 keinen Anspruch auf eine bestimmte verfahrensrechtliche Ausgestaltung gibt). - OLG Hamm, 08.07.2003 - 29 W 34/02
Vollstreckbarerklärung eines polnischen Unterhaltsurteils zu Gunsten eines …
Diese Feststellung ist im Rahmen einer Vorfragenprüfung zu treffen, nicht erst im Rahmen der Prüfung, ob die Vollstreckbarerklärung hinsichtlich des Unterhalts gegen den Ordre public verstößt (…so aber Baumann, Die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen in Unterhaltssachen, 1989, S. 53 ff, 56; OLG München, FamRZ 2003, 462).
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