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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5628
OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04 (https://dejure.org/2004,5628)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.05.2004 - 16 UF 35/04 (https://dejure.org/2004,5628)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Mai 2004 - 16 UF 35/04 (https://dejure.org/2004,5628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EGBGB Art. 10; EGBGB Art. 23
    Natürliche Personen --> Namensrecht; Freiwillige Gerichtsbarkeit --> Namens- und familienrechtliche Sachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung deutschen Rechts auf die Namenserteilung für ein Kind; Bestimmung des Kindeswohls; Ersetzung der Einwilligung eines nicht sorgeberechtigten Elternteils zur Namensänderung durch das Familiengericht; Anforderungen an Durchführung eines Ersetzungsverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1447
  • FamRZ 2004, 1990
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04
    Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Einbenennung nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (BGH, FamRZ 2002, 94).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99

    Rechtsmittel des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei Einbenennung des Kindes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04
    Das vorliegende Verfahren betrifft die elterliche Sorge im Sinne des § 621 Abs. 1 Nr. 2 ZPO; die Beschwerde der Mutter gegen die Ablehnung der Entscheidung des Familiengerichts ist statthaft nach § 621 e ZPO und auch sonst zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt (vgl. BGH, FamRZ 1999, 1648).
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 1 WF 37/00

    Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils zur Namensänderung, …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04
    Trotz gleicher Terminologie des Gesetzes (auch die Zustimmung zu einer additiven Einbenennung soll nur ersetzt werden können, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich erscheint) ist aufgrund der gänzlich geänderten Interessenlage der Beteiligten die Eingriffsschwelle niedriger anzusetzen (…BGH - beiläufig - a.a.O. 95; OLG Celle, NJW 1999, 1374, 1375; OLG Jena, NJ 2001, 487; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.3.2002, 6 UF 180/01, veröffentlicht bei juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2002, 367; Oelkers/Kreutzfeldt, FamRZ 2000, 645, 649).
  • OLG Saarbrücken, 01.07.2002 - 9 UF 81/02

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04
    Trotz gleicher Terminologie des Gesetzes (auch die Zustimmung zu einer additiven Einbenennung soll nur ersetzt werden können, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich erscheint) ist aufgrund der gänzlich geänderten Interessenlage der Beteiligten die Eingriffsschwelle niedriger anzusetzen (…BGH - beiläufig - a.a.O. 95; OLG Celle, NJW 1999, 1374, 1375; OLG Jena, NJ 2001, 487; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.3.2002, 6 UF 180/01, veröffentlicht bei juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2002, 367; Oelkers/Kreutzfeldt, FamRZ 2000, 645, 649).
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2002 - 6 UF 180/01

    Einbenennung eines minderjährigen Kindes: Voraussetzungen einer gerichtlichen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04
    Trotz gleicher Terminologie des Gesetzes (auch die Zustimmung zu einer additiven Einbenennung soll nur ersetzt werden können, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich erscheint) ist aufgrund der gänzlich geänderten Interessenlage der Beteiligten die Eingriffsschwelle niedriger anzusetzen (…BGH - beiläufig - a.a.O. 95; OLG Celle, NJW 1999, 1374, 1375; OLG Jena, NJ 2001, 487; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.3.2002, 6 UF 180/01, veröffentlicht bei juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2002, 367; Oelkers/Kreutzfeldt, FamRZ 2000, 645, 649).
  • OLG Stuttgart, 11.08.2010 - 16 UF 122/10

    Namensänderung: Überwiegen der Kontinuität des Kindesnamens als Kindesbelang

    Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Namensänderung daher nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Namensänderung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (BGH FamRZ 2002, 94; OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1990).
  • OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09

    Additive Einbenennung eines Kindes im Kleinkindalter

    Die Ersetzung der Einwilligung zu einer additiven Einbenennung nach § 1618 S. 2 BGB kommt unter weniger schwerwiegenden Voraussetzungen in Betracht als diejenige zu einer exclusiven Einbenennung nach S. 1 der Vorschrift, weil sie den milderen Eingriff in das Elternrecht des nicht betreuenden Elternteils darstellt (BGH, FamRZ 2002, 94; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1990; OLG Köln, FamRZ 2003, 630).
  • OLG Hamm, 21.08.2013 - 7 WF 60/13

    Voraussetzungen einer additiven Einbenennung eines minderjährigen Kindes

    Dabei ist indes zu beachten, dass an eine Ersetzung der Einwilligung in eine additive Einbenennung unter Voranstellung des Namens der "Stieffamilie" weniger strenge Anforderungen zu stellen sind als an eine solche in eine exklusive Einbenennung (OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1990; OLG Köln FamRZ 2003, 630).
  • AG Gemünden/Main, 22.01.2026 - 2 F 507/25

    Neubestimmung des Kindesnamen nach Scheidung, Namensänderung, Kindeswohl, …

    Rn. 13 Zwar wurde zum vergleichbaren Verfahren der Einbenennung vertreten, dass eine Ersetzung der Einwilligung erst möglich sei, wenn die erforderlichen Erklärungen gegenüber dem Standesamt formgerecht abgegeben wurden (OLG Saarbrücken 10.05.2022 - 6 WF 54/22, FamRZ 2022, 1198; OLG Brandenburg 07.01.2002 - 9 UF 248/01, FamRZ 2002, 1059; auch BGH 09.01.2002 - XII ZB 166/99, FamRZ 2002, 1330, 1331; dagegen OLG Stuttgart 28.05.2004 - 16 UF 35/04, FamRZ 2004, 1990).
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