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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.04.2003 - 13 UF 76/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11958
OLG Koblenz, 22.04.2003 - 13 UF 76/03 (https://dejure.org/2003,11958)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.04.2003 - 13 UF 76/03 (https://dejure.org/2003,11958)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. April 2003 - 13 UF 76/03 (https://dejure.org/2003,11958)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587g; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1
    Einbeziehung einer durch erweitertes Splitting ausgeglichenen Betriebsrente in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausgleichsanspruch bei früherem Teilausgleich durch Supersplitting; Rückdynamisierung bei früherem Ausgleich einer Betriebsrente durch erweitertes Splitting; Abzug des Teilausgleichsbetrags von der Ausgleichsrente

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 958 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 148
  • FamRZ 2004, 465
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 22.12.2006 - 16 WF 289/06

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Behandlung einer von einem …

    Für solche Kosten wird teilweise aus der Verweisung des § 115 ZPO auf die sozialhilferechtlichen Vorschriften gefolgert, jene seien von dem allgemeinen Lebensbedarf und mithin dem bereits belassenen persönlichen Freibetrag umfasst (so OLG Bamberg, FamRZ 2005, 1183; OLG Karlsruhe - 18. Zivilsenat -, FamRZ 2004, 465 f.;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Auflage, Rz. 273;… Zöller/Philippi , ZPO, 26. Auflage, § 115, Rz. 34;… Musielak/Fischer , ZPO, 4. Auflage, § 115, Rz. 23).
  • OLG Köln, 24.03.2004 - 4 UF 50/03

    Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs - zulässige …

    Der Senat folgt einer dritten Auffassung, wonach eine Rückrechnung nicht zu erfolgen hat, sondern der Teilausgleich mit seinem entsprechend der Steigerung des aktuellen Rentenwertes aktualisierten dynamischen Wert von der ungekürzten schuldrechtlichen Ausgleichsrente abzuziehen ist (so OLG Celle a. a. O. vgl. auch OLG Koblenz, FamRZ 2004, 465 f.).
  • OLG Nürnberg, 13.09.2004 - 11 UF 4240/03

    Zur Festlegung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente im Wege des Supersplittings

    Der Senat schließt sich daher der Rechtsprechung an, die von einer Rückdynamisierung des öffentlich-rechtlich ausgeglichenen Teils absieht und den im erweiterten Splitting ausgeglichenen Betrag durch Division durch den aktuellen Rentenwert zum Ehezeitende mit anschließender Multiplikation des so ermittelten Wertes mit dem aktuellen Rentenwert zum Zeitpunkt der schuldrechtlichen Ausgleichszahlung aktualisiert (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 295 = FamRZ 2000, 235; OLG Oldenburg FamRZ 2001, 1528; OLG Celle FamRZ 2002, 244; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 148;… Gutdeutsch a. a. O., 1203).
  • OLG Hamm, 08.06.2004 - 2 UF 151/04
    Der Senat schließt sich der im Vordringen befindlichen obergerichtlichen Rechtsprechung an, wonach eine "Rückdynamisierung" des öffentlich-rechtlich durchgeführten Teilausgleichs nicht vorzunehmen ist, vielmehr dieser Teilausgleichsbetrag mit seinem (entsprechend der Steigerung des aktuellen Rentenwerts) aktualisierten dynamischen Wert von der ungekürzten schuldrechtlichen Ausgleichsrente abzuziehen ist (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 148; OLG Celle, FamRZ 2002, 244; OLG Oldenburg, FamRZ 2001, 1528; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235; Gutdeutsch, FamRZ 2000, 1201 [1203]); Kemnade, FamRZ 2000, 827 [828]).
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