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| OLG Koblenz, 15.07.2003 - 11 WF 520/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 727; BGB § 1586b
Umschreibung eines Unterhaltstitels auf den Erbeserben des Unterhaltsschuldners
Verfahrensgang
- AG Worms, 30.06.2003 - 1 F 110/00
- OLG Koblenz, 15.07.2003 - 11 WF 520/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 557
- FamRZ 2004, 559
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 04.08.2004 - XII ZB 38/04
Umschreibung eines Unterhaltstitels gegen den Erben des Unterhaltsschuldners
b) Demgegenüber halten eine Umschreibung - mit dem Beschwerdegericht - für zulässig: OLG Koblenz FamRZ 2004, 557 m.zust.Anm. Diener FamRZ 2004, 557 f.; OLG Frankfurt FF 2003, 68 f.; MünchKomm-BGB/Maurer 4. Aufl. § 1586 b Rdn. 13; Erman/Graba BGB 11. Aufl. § 1586 b Rdn. 13; RGRK/Cuny 12. Aufl. § 1586 b Rdn. 17; Soergel/Häberle BGB 12. Aufl. § 1586 b Rdn. 4; Griesche in FamGb § 1586 b Rdn. 5; Hoffmann/Stephan Ehegesetz 2. Aufl. § 70 Rdn. 7; OLG Karlsruhe OLGZ 1977, 121 f. zur Beitragspflicht nach § 60 EheG). - OLG Stuttgart, 09.10.2007 - 8 WF 128/07
Titelumschreibung: Antrag eines Sozialhilfeträgers gegen einen …
Die vom Senat in den genannten Beschlüssen im Einzelnen begründete Auffassung wurde ebenfalls vertreten durch den 20. Familiensenat des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 29. November 1999, Az. 20 WF 78/99, veröffentlicht in InVo 2000, 352), während der 05. Familiensenat des OLG Karlsruhe in späteren Entscheidungen (Beschluss vom 1. August 2003, Az. 5 WF 88/03, veröffentlicht in NJW-RR 2004, 154, und Beschluss vom 5. August 2003, Az. 5 WF 87/03, veröffentlicht in InVo 2004, 238) davon ausgeht, dass die Beachtung der sozialhilferechtlichen Schutzvorschriften (§ 91 Abs. 1 Satz 3 BSHG) bezüglich des Anspruchsübergangs nicht urkundlich nachgewiesen werden muss, dass vielmehr Ausschlussgründe wie die eigene Bedürftigkeit bzw. Leistungsunfähigkeit vom Unterhaltsschuldner geltend zu machen und nachzuweisen seien. - KG, 21.01.2005 - 13 UF 146/04
Leistungsklage des geschiedenen Ehegatten gegen den Erben des …
Ihr fehlt ungeachtet der vom Bundesgerichtshof zwischenzeitlich ausdrücklich bestätigten Möglichkeit zur Umschreibung eines Unterhaltsvergleichs gegen den nach § 1586 b BGB haftenden Erben gemäß §§ 727, 795 ZPO (BGH FPR 2004, 591; OLG Celle OLG Report 1995, 88; OLG Frankfurt/M FF 2003, 68; OLG Koblenz FamRZ 2004, 557; OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1220) nicht das erforderliche Rechtschutzbedürfnis.
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